EVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbHIngenriedTED
Übernahme und Verwertung von NE- und FE-Schrott im Landkreis Weilheim-Schongau
NE/FE-Metalle aus den Wertstoffhöfen: • Containergestellung an den Wertstoffhöfen, • Abholung des Altmetalls auf Anforderung, • Transport der Fraktionen, • Ordnungsgemäßen Verwertung inkl. aller ggf. notwendigen Vorbehandlungsmaßnahmen.
Recycling
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- EVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbH
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Recycling
Tender description
NE/FE-Metalle aus den Wertstoffhöfen: • Containergestellung an den Wertstoffhöfen, • Abholung des Altmetalls auf Anforderung, • Transport der Fraktionen, • Ordnungsgemäßen Verwertung inkl. aller ggf. notwendigen Vorbehandlungsmaßnahmen.
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EVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbHIngenriedDeadline: Sep 07NE/FE-Metalle aus der MBA Erbenschwang • Abholung des Altmetalls mit Walking-Floor / Container auf Anforderung, • Transport der Fraktionen, • Ordnungsgemäßen Verwertung inkl. aller ggf. notwendigen Vorbehandlungsmaßnahmen.Los 2 – Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott und Buntmetall)
Landratsamt BodenseekreisFriedrichshafenLos 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott und Buntmetall) • Übernahme von Mischschrott und Buntmetall an den drei Entsorgungszentren (inkl. Containergestellung) • Übernahme des an den 22 Wertstoffhöfen angenommenem Mischschrotts an einer Übernahmestelle des Auftragnehmers (Anlieferung durch einen Dritten) • Mischschrott-Menge: ca. 1.350 Mg/a bis 1.850 Mg/a • Buntmetall-Menge: ca. 10 Mg/a bis 18 Mg/a (nur von den Entsorgungszentren) • Verwertung des übernommenen Altmetalls (inkl. Verwertungslogistik)EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altmetall und E-Geräten aus dem Kreis Coesfeld
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC)CoesfeldLos 1: Übernahme, Transport und Verwertung der an Wertstoffhöfen erfassten E-Geräte (Sammelgruppe 4) • Übernahme von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeichergeräte) an insgesamt zehn Wertstoffhöfen im Kreisgebiet (inkl. Containergestellung, gedeckelt oder abgeplant) • Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer • Verwertung der übernommenen Elektroaltgeräte nach ElektroG (inkl. Nachweisführung)Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Forchheim
Landratsamt ForchheimForchheimDeadline: Aug 24• Übernahme des gesammelten Altpapiers aus dem Hol- und Bringsystem des Landkreises Forchheim an der Übergabestelle des Auftraggebers • Transport der übernommenen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung aus dem Landkreis Forchheim • Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung des Altpapiers aus dem Landkreis Forchheim • Vermarktung des übernommenen Altpapiers aus dem Landkreis Forchheim zur ordnungsgemäßen stoff-lichen Verwertung • Ggf. Entsorgung von Rest- bzw. StörstoffenÜbernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenDeadline: Sep 24Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, • lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - Das ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen. Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP. Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP) beträgt ca. 1.150 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw. Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510 Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber
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