Med. Einrichtungen des Bez. Oberpfalz - KURegensburgTED
Textile Vollversorgung medbo Wöllershof/Weiden
Das medbo Bezirksklinikum Wöllershof wird aktuell durch ein externes Textilservice-Unternehmen an den Standorten Wöllershof (Störnstein) und Weiden versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln. Mit diesem Dienstleistungspartner soll ab dem 1. September 2026 die externe T...
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- Med. Einrichtungen des Bez. Oberpfalz - KU
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- August 10, 2026
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Das medbo Bezirksklinikum Wöllershof wird aktuell durch ein externes Textilservice-Unternehmen an den Standorten Wöllershof (Störnstein) und Weiden versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln. Mit diesem Dienstleistungspartner soll ab dem 1. September 2026 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen. Das Vergabeverfahren beinhaltet für das Bezirksklinikum Wöllershof die dezentral angelieferte Textile Vollversorgung mit vorkommissionierten, qualitativ hochwertigen Textilien sowie die Befüllung und Entleerung des auftraggebereigenen Kleidermanagementsystems mit UHF-RFID-getagten Berufskleidungsartikeln sowie am Standort Weiden die dezentral angelieferte, vorkommissionierte Textilversorgung (siehe entsprechende Leistungsbeschreibung) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen „Anforderungen an das Stationswäschesortiment und „Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment“ aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controlling Leistungen. Auch Organisationsleistungen wie die Ausrüstung der Berufskleidungsartikel mit UHF-RFID-Transpondern und der Datenaustausch mit dem auftraggebereigenen Berufskleiderausgabesystem sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufsbekleidung sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der Standorte Wöllershof und Weiden.
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Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. 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Kommunalunternehmen Klinikum FichtelgebirgeMarktredwitzDie Wäscheversorgung im und für das Klinikum Fichtelgebirge wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von Lohnwäsche / Eigenwäsche auf Mietwäsche inkl. eines Ausgabesystems Berufskleidung umgestellt. Insbesondere die Logistikprozesse und Bedarfe an einzelnen Stellen können zu Beginn der Versorgung noch nicht eingespielt / etabliert sein. Es wird daher vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer insbesondere in der Phase der Implementierung der Leistung flexibel und kooperativ agiert. Die ausgeschriebenen Stückzahlen stellen eine Prognose auf Basis des Lohnwäsche-Gewichts der Vergangenheit dar.
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