SWU Verkehr GmbHUlmTED
Subunternehmerleistung Los 7
Es handelt sich um Subunternehmerfahrleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG, im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm. Die SWU Verkehr GmbH (nachfolgend Auftraggeber, AG oder SWU-V) ist Auftraggeber und dann Liniengenehmigungsinhaber. Die zu vergebende Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 08.12.2029 vergeben.
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- SWU Verkehr GmbH
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 07, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Es handelt sich um Subunternehmerfahrleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG, im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm. Die SWU Verkehr GmbH (nachfolgend Auftraggeber, AG oder SWU-V) ist Auftraggeber und dann Liniengenehmigungsinhaber. Die zu vergebende Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 08.12.2029 vergeben.
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6Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
Landkreis LüneburgLüneburgDeadline: Jul 30Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt.Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording
Kreis NordfrieslandHusumGegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording im Umfang von ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometern. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Linien im Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording: 1, 2, 3. Für das Los Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording ist der Einsatz von Standard-, Midi- und Kleinbussen vorgesehen. Es ist das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Standard-, Midi- und Kleinbusse vollständig niederflurig und barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im jeweils gültigem NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 bis 2.5 und 3.1 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 vorgesehen.Subunternehmerleistung: Personenbeförderungsleistung mit Kraftfahrzeugen
VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbHHettstedtDeadline: Jun 30Das Los hat einen Leistungsumfang von insgesamt ca. 383.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr ÖPNV. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.Subunternehmerleistungen „Alter Flughafen“ im Stadtverkehr Gießen
MIT.BUS GmbHGießenDeadline: Aug 31Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 1 SektVO i.V.m. § 15 SektVO vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der Gemeinde Wettenberg. Im Einzelnen betrifft dies die Linien 16, 17, 800 und die Fahrten der Einsatzwagen 815 und 817 Die Leistungen umfassen die Erbringung von vom Auftraggeber vorgegebenen Fahrzeugumläufen. Die einzelnen Umläufe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit fünf Fahrzeugen (Gelenkbussen) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 273.000 Nutzwagenkilometern und gerundeten 17.460 Fahrplanstunden erbracht werden. Die Leistungen sind entweder mit A) 5 „sauberen“ Fahrzeugen (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG), oder B) 4 Elektrofahrzeugen und 1 „sauberen“ Fahrzeug (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG) im Regelverkehr, vgl. Preisblatt B2, zu erbringen. Bei B) sind die Fahrtleistungen auf den Linien 16 und 17 zwingend mit den Elektrobussen zu erbringen. Bei der nachgelagerten Angebotsabgabe kann ein Bieter/ Bietergemeinschaft ein Angebot für A) und B) abgebenSubunternehmerleistungen im Linienbündel 11
Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier
Ostallee 7-13Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe durch den Auftraggeber gegenüber einem oder mehreren Auftragnehmern erfolgen können. Die Leistungen sind auf vier Lose aufgeteilt. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 842.000 Fahrplankilometern auf den Linien im Verkehrsgebiet der Stadt Trier pro Jahr. Die Fahrplankilometer teilen sich wie folgt auf: Los A: 6 Solobusse, ca. 165.000 Fahrplan-km/Jahr Los B: 6 Gelenkbusse, ca. 223.000 Fahrplan-km/Jahr Los C: 6 Gelenkbusse, ca. 232.000 Fahrplan-km/Jahr Los D: 6 Gelenkbusse, ca. 222.000 Fahrplan-km/Jahr Jedes Los beinhaltet 2 Ganztagesumläufe (Einsatz von Montag bis Freitag sowie am Wochenende) und 4 Einsatzwagen (Einsatz von Montag bis Freitag) Die Laufzeit der Lose A und B beträgt 5 Jahre (01.12.2026 bis 30.11.2031) und der Lose C und D 10 Jahre (01.12.2026 bis 30.11.2036)
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- The submission deadline is 07. August 2026.
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