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Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld der Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Sicherstellung einer leistungsfähigen äußeren Erschließung des Entwicklungsgebiets der Neubau verschiedener Erschließungsmaßnahmen erforderlich - diese sollen Anschlüsse des Entwicklungsgebiets an das Verkehrsnetz sicherstellen. Es handelt si...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- WiBau Gesellschaft mbH
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- August 27, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld der Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Sicherstellung einer leistungsfähigen äußeren Erschließung des Entwicklungsgebiets der Neubau verschiedener Erschließungsmaßnahmen erforderlich - diese sollen Anschlüsse des Entwicklungsgebiets an das Verkehrsnetz sicherstellen. Es handelt sich um die folgenden Erschließungspunkte: - Punkt A: Zwei Kreisverkehrsplätze an der Anschlussstelle Wiesbaden-Erbenheim-Nord / B455 - Punkt B: Erschließung Nord - nördliche Erschließungsstraße einschließlich provisorischem Baustellenanschluss und Radweg - Punkt C: Erschließung Süd - südliche Erschließungsstraße bis Bahnhaltepunkt Ländchesbahn Grundlage der Planungen sind der aktuelle Erschließungsplan, die vorliegenden Ergebnisse der integrierten Verkehrsuntersuchung Ostfeld sowie die hierzu erstellten Leistungsfähigkeitsnachweise und Mikrosimulationen. Für die Erschließung Ost ist eine Lösung mit zwei Kreisverkehrsplätzen vorgesehen. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit wurde auf Grundlage der Mikrosimulation erbracht. Die beiden aderen Planung haben Schnittstellen zu den angrenzenden Maßnahmen der äußeren Erschließung, insbesondere zu den beiden Kreisverkehrsplätzen an der Anschlussstelle Wiesbaden-Erbenheim-Nord / B455, zur nördlichen Erschließungsstraße und zum Bahnhaltepunkt Erbenheim, zu berücksichtigen. Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung der für Genehmigung, Ausschreibung und Bau erforderlichen Objektplanung einschließlich der erforderlichen Anpassungen an die anschließenden Verkehrsflächen, Entwässerungsanlagen, Straßenbegleitflächen und bauzeitlichen Verkehrsführungen sowie ggf. provisorischem Baustellenanschluss sowie Geh- und Radverkehrsanlagen. Nähere Informationen zu den drei Bearbeitungspunkten entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Aufgabenbeschreibungen A, B und C. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Fachplanung Verkehrsanlagen Punkt A, B & C Stufe I: Leistungsphase 4 sowie bei gesondertem Abruf für konkret benannte Teilbereiche durch den Auftraggeber: Ergänzende Leistungen Leistungsphase 3 Stufe II: Leistungsphasen 5 bis 7 Stufe III: Leistungsphasen 8 Stufe IV: Leistungsphasen 9 Fachplanung Freianlagen Punkt A, B & C: Stufe I: Leistungsphasen 1 - 4 Stufe II: Leistungsphasen 5 bis 7 Stufe III: Leistungsphasen 8 Stufe IV: Leistungsphasen 9 Fachplanung Ingenieurbauwerke Punkt A, B & C Stufe I: Leistungsphase 4 sowie bei gesondertem Abruf für konkret benannte Teilbereiche durch den Auftraggeber: Ergänzende Leistungen Leistungsphase 3 Stufe II: Leistungsphasen 5 bis 7 Stufe III: Leistungsphasen 8 Stufe IV: Leistungsphasen 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Fachplanung Verkehrsanlagen Punkt A, B & C Stufe I: Leistungsphase 4 sowie bei gesondertem Abruf für konkret benannte Teilbereiche durch den Auftraggeber: Ergänzende Leistungen Leistungsphase 3 Fachplanung Freianlagen Punkt A, B & C: Stufe I: Leistungsphasen 1 - 4 Fachplanung Ingenieurbauwerke Punkt A, B & C Stufe I: Leistungsphase 4 sowie bei gesondertem Abruf für konkret benannte Teilbereiche durch den Auftraggeber: Ergänzende Leistungen Leistungsphase 3 Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in schriftlicher Form. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer stufenweisen oder abschnittsweisen Übertragung oder einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Zeitplan: Beginn der Leistungserbrinung: A - Nov 26, B - Nov 26, C - Nov 26 Abschluss Leistungsphase 3 Entwurfsplanung bis: A - Jan 27, B - Jan 27, C - Jan 27 Abschluss Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung bis: A - Mrz 27, B - Mrz 27, C - Mrz 27 Abschluss Leistungsphase 5 Ausführungsplanung bis: A - Mai 27, B - Mai 27, C - Mai 27 Abschluss Leistungsphase 6 - 7 Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe bis: A - Aug 27, B - Aug 27, C - Aug 27 Abschluss Leistungsphase 8 - 9 Bauoberleitug/Objektbetreuung bis: A - Jan 28, B - Jan 28, C - Jan 28 Anrechenbare Kosten: Punkt A: Kreisel Erbenheim: anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke 220.000 € anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen 2.200.000 € anrechenbare Kosten Freianlagen Straßenbegleitgrün 120.000 € Punkt B: Erschließung BKA: anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke 645.000 € anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen 6.450.000 € anrechenbare Kosten Freianlagen Straßenbegleitgrün 500.000 € Punkt C: BKA Randstraße (ohne Bahnsteig): anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke 500.000 € anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen 5.000.000 € anrechenbare Kosten Freianlagen Straßenbegleitgrün 360.000 €
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WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 05ALLGEMEINES In der Landeshauptstadt Wiesbaden, Gemarkung Erbenheim wird ein Bebauungsplan aufgestellt, um einen zentralen Behördenstandort für das Bundeskriminalamt zu schaffen. Für die im Bebauungsplan dargestellte Straßen ist ein Fachgutachten zur Behandlung von Niederschlagswasser zu erstellen. Es handelt sich um: • eine Straßenbaumaßnahme mit einer Grundfläche von ca. 4,1 ha mit Fahrspur, Geh- und Radweg sowie einem 3 m breiten begleitenden Grünstreifen, • die Errichtung von einem bzw. mehreren Kreisverkehren zur Anbindung des Plangebiets an die B455 und die Berliner Straße in Erbenheim, • die Neuanlage eines versiegelten Wirtschaftsweges für Landwirtschaft, Fahrrad- und Fußgängerverkehr mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m². Eine kartographische Darstellung ist Anlage 1 zu entnehmen. ZIEL DES AUFTRAGS Ziel dieses Auftrags ist die Erstellung eines hydrologisch-hydraulischen und wasserwirtschaftlichen Fachgutachtens zur Behandlung, Bewirtschaftung und Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers für eine geplante Straßenbaumaßnahme im Stadtgebiet Wiesbaden. Das Gutachten dient als Grundlage für: • das Bauleitplanverfahren, • die wasserrechtliche Bewertung und Genehmigung, • die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung. Ziel ist die ortsnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers gemäß § 55 Abs. 2 WHG (Versickerung/Verdunstung vor Ableitung). GRUNDLAGEN DER BEARBEITUNG Die Erstellung des Fachgutachtens erfolgt unter Berücksichtigung folgender Grundlagen: Vorgaben der ELW und des Umweltamts Wiesbaden "Fachgutachten Regenwasser inkl. Starkregenvorsorge", Stand 26.06.2024, Anlage 2 Die aktuellen Regelwerke zur Behandlung und Verwertung von Niederschlagswasser sind einzuhalten. Die technischen Regelwerke sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen: • DWA-M 102, DWA A 102-2 • DWA-M 153 • DWA-M 178 • DWA-A 138-1 • DWA-A 117 • DWA-A 118 • DIN 1986-100 • DIN 1989-1 • Hessischer Leitfaden "Immissionsbetrachtung" (bei Einleitung in Gewässer) • WHG §55 Abs. 2, HWG §37Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Sep 16Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld Schalltechnische Beratungsleistung und Untersuchung innerhalb der Rahmenplanung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" in Wiesbaden Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Zentrale Ziele sind: - Entwicklung eines zukunftsfähigen, klimaresilienten und sozial durchmischten Stadtquartiers für ca. 10.000 Menschen - Festlegung städtebaulicher Grundstrukturen und Qualitäten als Basis für die Bauleitplanung - Integration von Fachkonzepten (u. a. Mobilität, Klima, Energie, Wasser, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe) zu einem abgestimmten Gesamtplan - Sicherung hoher gestalterischer und baukultureller Qualitäten sowie Weiterentwicklung des Landschaftsraums - Förderung autoarmer, nachhaltiger Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen - Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume und sozialer Infrastruktur - Bereitstellung einer konsensfähigen Rahmenplanung als Entscheidungs- und Kommunikationsgrundlage für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für die LHW und die SEG in der Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums. Auf der Ebene der Rahmenplanung soll daher ein Handbuch, die "Prinzipien des öffentlichen Raums", erarbeitet werden, welches Leitlinien für die Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität festlegt. Im Sinne eines überwiegend autofreien Stadtquartiers soll der öffentliche Raum neu gedacht werden und zukünftig vielfältige Funktionen erfüllen. Dabei soll der Mensch stets als MNeubau Kindertagesstätte Lindequartier, Wiesbaden
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- The submission deadline is 27. August 2026.
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