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Stadt Aachen - Vergabe von Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff.
Die Stadt Aachen beabsichtigt die Vergabe von Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. für das Projekt "Neubau einer 4-gruppingen Kita, Burghöhenweg o. Nr., 52080 Aachen". Der Auftraggeber beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen: - Stufe 1: Leistungsphase 1...
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Stadt Aachen
- Published:
- March 18, 2026
- Deadline:
- April 20, 2026
Tender description
Die Stadt Aachen beabsichtigt die Vergabe von Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. für das Projekt "Neubau einer 4-gruppingen Kita, Burghöhenweg o. Nr., 52080 Aachen". Der Auftraggeber beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-2 - Stufe 2 (optional): Leistungsphase 3-4 - Stufe 3 (optional): Leistungsphase 5 Die Beauftragung der Folgestufen (ab Stufe 2) erfolgt in Abhängigkeit der Fre
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6Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.Energetische Fassadensanierung EHK-Gymnasium Heilbronn - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume , Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
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