Verbandsgemeinde LandstuhlLandstuhlTED
Sanierung Mehrzweckhalle Kindsbach | Tragwerk
Die Ortsgemeinde Kindsbach (VG Landstuhl) schreibt Architektenleistungen nach § 73 VgV für die Sanierung der Mehrzweckhalle aus. Die Halle besteht aus Sporthalle, Umkleide- und Küchentrakt; ein Westteil und bereits sanierte Bereiche sind nicht Gegenstand. Umfasst werden LPh 1-6 nach § 51 HOAI, stufenweise beauftragt. Parallel werden Objek...
Roofing, Waterproofing & Insulation, Facades & Plastering, Dry Construction, Windows & Doors
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Die Ortsgemeinde Kindsbach (VG Landstuhl) schreibt Architektenleistungen nach § 73 VgV für die Sanierung der Mehrzweckhalle aus. Die Halle besteht aus Sporthalle, Umkleide- und Küchentrakt; ein Westteil und bereits sanierte Bereiche sind nicht Gegenstand. Umfasst werden LPh 1-6 nach § 51 HOAI, stufenweise beauftragt. Parallel werden Ob...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Landstuhl
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- July 27, 2026
- Topic:
- Roofing
Tender description
Die Ortsgemeinde Kindsbach (VG Landstuhl) schreibt Architektenleistungen nach § 73 VgV für die Sanierung der Mehrzweckhalle aus. Die Halle besteht aus Sporthalle, Umkleide- und Küchentrakt; ein Westteil und bereits sanierte Bereiche sind nicht Gegenstand. Umfasst werden LPh 1-6 nach § 51 HOAI, stufenweise beauftragt. Parallel werden Objekt- und TGA-Planung ausgeschrieben.
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10- Verbandsgemeinde LandstuhlLandstuhlDeadline: Jul 27
Sanierung Mehrzweckhalle Kindsbach | Objektplanung
Die Ortsgemeinde Kindsbach schreibt Architektenleistungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle aus. Die Halle dient als Sport- und Veranstaltungshalle mit den Gebäudeteilen Sporthalle, Umkleidetrakt und Küchentrakt. Ein verkaufter Westteil ist nicht Bestandteil, Umkleidetrakt und Teile der Sporthalle wurden vor ca. 5 Jahren bereits saniert. Ausschreibung gemäß § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI mit stufenweiser Beauftragung. TGA und Tragwerksplanung werden separat vergeben. - Verbandsgemeinde LandstuhlLandstuhlDeadline: Jul 27
Sanierung Mehrzweckhalle Kindsbach | TGA
Die Ortsgemeinde Kindsbach schreibt Architektenleistungen (LP 1-9 nach §55 HOAI) zur Sanierung der Mehrzweckhalle aus. Die Halle gliedert sich in Sporthalle, Umkleide- und Küchentrakt. Ein zweigeschossiger Westflügel sowie bereits sanierte Bereiche sind ausgenommen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Parallel werden Objekt- und Tragwerksplanung in gesonderten Verfahren vergeben. - Verbandsgemeinde VallendarVallendar
Umbau einer Bestandshalle zum Feuerwehrgerätehaus Weitersburg | Tragwerk
Die Verbandsgemeinde Vallendar schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie der Objektplanung ausgeschrieben. - Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-Alsenborn
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 gemäß HOAI ist vollständig vom Architekturbüro Matthias Reh aus Kaiserslautern erbracht. Die LPH 2 + 3 sind anteilig und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone III, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 33 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 mit enthalten. Das Architekturbüro muss die Abbrucharbeiten in Kooperation mit einem noch zu beauftragenden Schadstoffgutachter je nach Ergebnis mit zu planen, auszuschreiben und zu überwachen. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen. - Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-Alsenborn
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen. - Verbandsgemeinde VallendarVallendar
Umbau und Erweiterung Grundschule Vallendar | Objektplanung
Perspektivisch sind weitere Maßnahmen wie der Umbau zur Ganztagsschule mit Mensa so-wie die Erneuerung der Außenanlagen vorgesehen. Diese sind allerdings nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Sowohl das Schulgebäude als auch die zugehörige Sporthalle wurden im Zeitraum von 1962 bis 1964 in Skelettbauweise mit Stahlbeton bzw. Mauerwerk erbaut. Im Zuge von Änderun-gen und Baumaßnahmen wurde 1994 die heutige Dachkonstruktion der Grundschule errich-tet. Im darauffolgenden Jahr sind Fassade und Fenster erneuert worden. 1999 folgte darauf-hin die Errichtung der Dachkonstruktion der Sporthalle und des Umkleidetraktes. Der Sport-belag des Hallenbodens ist letztmalig im Jahr 2002 ausgetauscht worden. Zudem wurde 2006 eine Sanierung der gesamten WC-Anlage durchgeführt. Eine große Brandschutzsanierung samt Erweiterung des Foyers erfolgte im Jahr 2012. Des Weiteren wurden in den Jahren 2013 und 2014 sämtliche Innentüren ausgetauscht und mit der Erneuerung der Bodenbeläge in den Klassenräumen begonnen, die bis heute andauert. 2017 wurde außerdem die Fassade der Sporthalle saniert und zudem im darauffolgenden Jahr als bisher letzte Baumaßnahme die Beleuchtung erneuert. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind der angegliederte Verbindungstrakt, sowie die Sporthalle der Grundschule aufgrund der vorgenannten und erfolgten Sanierungsmaßnah-men. Im Nachgang einer bereits durchgeführten Ausschreibung der vorliegenden Leistungen im Jahr 2022 wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 HOAI erarbeitet. Die Leis-tungsphase 5 wurde ebenso weitestgehend erbracht. Aufgrund ausstehender Fördermittel wurden zwischenzeitlich die Verträge mit den beauftragten Planungsbüros zur Objekt- und TGA-Planung aufgehoben. Mit Stadtratsbeschluss sollte vom Projekt Abstand genommen werden. Nun ist allerdings der politische Wille wieder vorhanden, die Maßnahme vollum-fänglich umzusetzen. Die Baugenehmigung für die bisherigen Planungen liegt vor und auf den bereits erbrachten Leistungsbestandteilen soll aufgebaut werden. Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Umbau der Grundschule mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel verwendet. Insofern sind ggf. besondere Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigt die Stadt Vallendar die Ausschreibung der Ingenieurleis-tungen der Technischen Gebäudeausrüstung. - Verbandsgemeinde VallendarVallendar
Umbau und Erweiterung Grundschule Vallendar | Objektplanung
Perspektivisch sind weitere Maßnahmen wie der Umbau zur Ganztagsschule mit Mensa so-wie die Erneuerung der Außenanlagen vorgesehen. Diese sind allerdings nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Sowohl das Schulgebäude als auch die zugehörige Sporthalle wurden im Zeitraum von 1962 bis 1964 in Skelettbauweise mit Stahlbeton bzw. Mauerwerk erbaut. Im Zuge von Änderun-gen und Baumaßnahmen wurde 1994 die heutige Dachkonstruktion der Grundschule errich-tet. Im darauffolgenden Jahr sind Fassade und Fenster erneuert worden. 1999 folgte darauf-hin die Errichtung der Dachkonstruktion der Sporthalle und des Umkleidetraktes. Der Sport-belag des Hallenbodens ist letztmalig im Jahr 2002 ausgetauscht worden. Zudem wurde 2006 eine Sanierung der gesamten WC-Anlage durchgeführt. Eine große Brandschutzsanierung samt Erweiterung des Foyers erfolgte im Jahr 2012. Des Weiteren wurden in den Jahren 2013 und 2014 sämtliche Innentüren ausgetauscht und mit der Erneuerung der Bodenbeläge in den Klassenräumen begonnen, die bis heute andauert. 2017 wurde außerdem die Fassade der Sporthalle saniert und zudem im darauffolgenden Jahr als bisher letzte Baumaßnahme die Beleuchtung erneuert. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind der angegliederte Verbindungstrakt, sowie die Sporthalle der Grundschule aufgrund der vorgenannten und erfolgten Sanierungsmaßnah-men. Im Nachgang einer bereits durchgeführten Ausschreibung der vorliegenden Leistungen im Jahr 2022 wurden bereits die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 HOAI erarbeitet. Die Leis-tungsphase 5 wurde ebenso weitestgehend erbracht. Aufgrund ausstehender Fördermittel wurden zwischenzeitlich die Verträge mit den beauftragten Planungsbüros zur Objekt- und TGA-Planung aufgehoben. Mit Stadtratsbeschluss sollte vom Projekt Abstand genommen werden. Nun ist allerdings der politische Wille wieder vorhanden, die Maßnahme vollum-fänglich umzusetzen. Die Baugenehmigung für die bisherigen Planungen liegt vor und auf den bereits erbrachten Leistungsbestandteilen soll aufgebaut werden. Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Umbau der Grundschule mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel verwendet. Insofern sind ggf. besondere Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten. Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigt die Stadt Vallendar die Ausschreibung der Ingenieurleis-tungen der Technischen Gebäudeausrüstung. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 2 - Planungsleistung der Technischen Ausrüstung
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2 – Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung -Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Gemeinde AltheimAltheimDeadline: Jun 26
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnDeadline: Aug 18
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
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