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Sanierung der Nauberghalle in der Ortsgemeinde Nister in der Verbandsgemeinde Hachenburg,-Planungsleistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 5-9
Die Ortsgemeinde Nister beabsichtigt die umfassende Sanierung der Nauberghalle als zentrale Mehrzweck-, Sport- und Veranstaltungsstätte im Gemeindegebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der baulichen und technischen Anlagen sowie der intensiven Nutzung entspricht die Nauberghalle in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen Anfor...
Architecture, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Hachenburg
- Published:
- June 04, 2026
- Deadline:
- July 10, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Ortsgemeinde Nister beabsichtigt die umfassende Sanierung der Nauberghalle als zentrale Mehrzweck-, Sport- und Veranstaltungsstätte im Gemeindegebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der baulichen und technischen Anlagen sowie der intensiven Nutzung entspricht die Nauberghalle in wesentlichen Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Funktionalität, Energieeffizienz, Sicherheit und technische Ausstattung. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, durch eine grundlegende Sanierungsmaßnahme die bauliche Substanz zu sichern, energetische Optimierungspotenziale zu erschließen sowie die Nutzungsqualität und Betriebssicherheit langfristig zu gewährleisten. Die Maßnahme dient zugleich der Sicherstellung einer zeitgemäßen, nachhaltig nutzbaren öffentlichen Infrastruktur. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation). Die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9 sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und werden im Rahmen eines gesonderten Vergabeverfahrens vergeben. Es werden zunächst keine Besonderen Leistungen beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungen, die im Zusammenhang der Objektplanung des im Vertrag genannten Objektes, erforderlich werden, zu verlangen. Hierfür werden entweder die im Angebot angegebenen Stundensätze in Anspruch genommen oder individuelle Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen. Ein Anspruch zur Beauftragung weiterer erforderlich gewordener Leistungen besteht seitens Auftragnehmer nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/ Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff. HOAI und für die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI sind bereits erbracht worden. Ein Zuwendungsbescheid des Ministerium aus dem Investitionsstock liegt bereits vor. Für den Zeitplan stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Die Leistungsphase 6 muss bis Oktober 2026 abgeschlossen werden. Die Ersten Ausschreibungen sind für Dezember 2026/ Januar 2027 vorgesehen. In 02_Anlage 2, Terminplan können Sie die Fristen bzgl. des Verwendungsnachweis entnehmen.
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