Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserTED
Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte - Totalunternehmerleistungen
Der Gegenstand des Auftrags umfasst sowohl den Neubau der Kindertagesstätte als auch den sich anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte. Das Grundstück wird dem Auftragnehmer im Wege der Einräumung eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 26,5 Jahren (Betriebszeit von 25 Jahren zzgl. einer Planungs- und Bauzeit von 1,5 Jahr...
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- Samtgemeinde Grafschaft Hoya
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- August 20, 2026
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Der Gegenstand des Auftrags umfasst sowohl den Neubau der Kindertagesstätte als auch den sich anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte. Das Grundstück wird dem Auftragnehmer im Wege der Einräumung eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 26,5 Jahren (Betriebszeit von 25 Jahren zzgl. einer Planungs- und Bauzeit von 1,5 Jahren) überlassen. Der von dem Auftragnehmer und späteren Träger zu entrichtende Erbbauzins wird in einem separaten Erbbaurechtsvertrag geregelt. Gegenstand des Auftrags bezüglich des Neubaus der Kindertagesstätte sind sämtliche Planungsleistungen und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen und Bauzwischenfinanzierungsleistungen für das Bauvorhaben der Kindertagesstätte. Dem Auftragnehmer obliegt dabei die Beachtung der geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben sowie die von dem Auftraggeber vorgegebenen Rahmenbedingungen. Details zu den Rahmenbedingungen sind den Anlagen der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Betriebsführung der Kindertagesstätte soll auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung führt. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya erkennt die Eigenständigkeit des Trägers bei der Führung der Einrichtung an. Die pädagogische Ausgestaltung des Betreuungsangebotes obliegt grundsätzlich dem Träger. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von zunächst 15 Jahren. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre. Die Einrichtung soll bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Samtgemeinde anbieten. Der Lebensrhythmus der Kinder, die Arbeitszeiten der Sorgeberechtigten, die Bedürfnisse der Kinder und Sorgeberechtigten sowie die Schul- und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen. Unabhängig von den Öffnungszeiten soll die Betreuungszeit der Kinder die Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrages ermöglichen und ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand sowie
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4Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDeadline: Sep 03Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Neubau Kindertagesstätte Ulmet I TGA
Verbandsgemeinde Kusel-AltenglanKuselAuf dem ca. 4.000m² großen Flurstück soll eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit Krippen- und Regelgruppen entstehen (ca. 850 m² BGF). Geplant ist der Neubau der Kindertagesstätte für insgesamt 65 Kinder. Das Gebäude soll mit einer Frischküche sowie Lüftungsanlagen in allen Gruppenräumen ausgestattet werden. Zusätzlich vorgesehen sind ein Bewegungsraum mit zugehörigem Gerätelager, ein Essraum mit Kapazität für 40 Kinder, ein Besprechungszimmer sowie eine Klimaanlage. Gemäß dem Landessolargesetz (LSolarG) RLP ist die KiTa mit einer Photovoltaikanlage vorzusehen, ggf. mit Speicher. Die Ausstattung ist mit dem Träger und dem vorhandenen Küchenpersonal im Laufe der Planung abzustimmen. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan schreibt vorliegend insofern Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zum Neubau der Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Freianlagenplanung ausgeschrieben.Neubau Kindertagesstätte Ulmet I Tragwerksplanung
Verbandsgemeinde Kusel-AltenglanKuselDeadline: Oct 06Auf dem ca. 4.000m² großen Flurstück soll eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit Krippen- und Regelgruppen entstehen (ca. 850 m² BGF). Geplant ist der Neubau der Kindertagesstätte für insgesamt 65 Kinder. Das Gebäude soll mit einer Frischküche sowie Lüftungsanlagen in allen Gruppenräumen ausgestattet werden. Zusätzlich vorgesehen sind ein Bewegungsraum mit zugehörigem Gerätelager, ein Essraum mit Kapazität für 40 Kinder, ein Besprechungszimmer sowie eine Klimaanlage. Gemäß dem Landessolargesetz (LSolarG) RLP ist die KiTa mit einer Photovoltaikanlage vorzusehen, ggf. mit Speicher. Die Ausstattung ist mit dem Träger und dem vorhandenen Küchenpersonal im Laufe der Planung abzustimmen. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan schreibt vorliegend insofern Leistungen der Tragwerksplanung i.S.v. § 73 VgV zum Neubau der Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren die Leistungen der Objektplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung sowie der Freianlagenplanung ausgeschrieben.Neubau Kindertagesstätte Ulmet I Objektplanung
Verbandsgemeinde Kusel-AltenglanKuselAuf dem ca. 4.000m² großen Flurstück soll eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit Krippen- und Regelgruppen entstehen (ca. 850 m² BGF). Geplant ist der Neubau der Kindertagesstätte für insgesamt 65 Kinder. Das Gebäude soll mit einer Frischküche sowie Lüftungsanlagen in allen Gruppenräumen ausgestattet werden. Zusätzlich vorgesehen sind ein Bewegungsraum mit zugehörigem Gerätelager, ein Essraum mit Kapazität für 40 Kinder, ein Besprechungszimmer sowie eine Klimaanlage. Gemäß dem Landessolargesetz (LSolarG) RLP ist die KiTa mit einer Photovoltaikanlage vorzusehen, ggf. mit Speicher. Die Ausstattung ist mit dem Träger und dem vorhandenen Küchenpersonal im Laufe der Planung abzustimmen. Die Verbandsgemeine Kusel-Altenglan schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zum Neubau der Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung sowie der Freianlagenplanung ausgeschrieben.
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