Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorfTED
Rahmenvertrag für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet nach 36 Monaten + einer einmaligen optionalen Verlängerungszeit von 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der tatsäc...
Towing & Roadside Assistance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 14, 2026
- Topic:
- Towing & Roadside Assistance
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Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet nach 36 Monaten + einer einmaligen optionalen Verlängerungszeit von 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der tatsächlich erfolgten Abschleppungen des letzten Jahres lediglich als Anhaltspunkt für eine Mengenangabe herangezogen werden kann. Über- oder Unterschreitungen der jeweiligen Mengen sind jederzeit möglich. Volumen des letzten Jahres für: Nördliche Stadtteile: ca. 4.700 Abschleppungen pro Jahr (Schätzwert 3.000.000€ über die gesamte Laufzeit 36 Monate inkl. Verlängerungsoption von 12 Monaten) Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 4700 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kaiserswerth, Kalkum, Lohausen, Lichtenbroich, Stockum, Unterrath, Rath, Hubbelrath, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Ludenberg, Pempelfort, Düsseltal, Grafenberg, Stadtmitte, Flingern Nord und Gerresheim. Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 5.000.000 EUR netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht. Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot.
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Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorfAbschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 5.300 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Hellerhof, Garath, Urdenbach, Benrath, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Reisholz, Hassels, Unterbach, Vennhausen, Eller, Wersten, Bilk, Flehe, Volmerswerth, Oberbilk, Lierenfeld, Flingern Süd, Friedrichstadt, Hamm, Unterbilk, Hafen, Carlstadt, Altstadt, Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick.Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldDeadline: Sep 222. Auftragsmenge und Ausführungszeiten 2.1 Zugelassene Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten. Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt. Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben. Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein. 2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä. Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt. Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden. Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.Abschleppen, Sicherstellen, Verwahren und Herausgeben von Fahrzeugen für das nördliche und südliche Stadtgebiet Magdeburg - Los 2 - nördliches Stadtgebiet
Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburgDeadline: Aug 19Abschleppen, Sicherstellen, Verwahren und Herausgeben von Fahrzeugen für das nördliche und südliche Stadtgebiet Magdeburg - Los 2 - nördliches Stadtgebiet
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