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Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Laufzeit von 48 Monaten (inkl. 12- monatiger Verlängerungsoption)
Diese Leistungsbeschreibung entspricht einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Gelsenkirchen (Leasingnehmerin/AG) und dem Auftragnehmer (Leasinggeber/AN). Gegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende der Lea...
Leasing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Gelsenkirchen
- Published:
- August 19, 2026
- Deadline:
- September 22, 2026
- Topic:
- Leasing
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Diese Leistungsbeschreibung entspricht einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Gelsenkirchen (Leasingnehmerin/AG) und dem Auftragnehmer (Leasinggeber/AN). Gegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende der Leasingnehmerin zur dienstlichen und privaten Nutzung (nachfolgend: Leasinggegenstände) einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) auf der Grundlage von Einzel-Leasingverträgen zwischen Fahrradfachhändlern und Mitarbeitenden nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass das Dienstradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Richtlinien im Einklang steht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass es sich bei den Leasinggegenständen ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handelt und diese den Bedingungen des TV Fahrradleasing entsprechen. Die Höchstabnahmemenge beträgt bei einer monatlichen Abnahmemenge von 10 Fahrrädern bei einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten insgesamt 360 Fahrräder und bei einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 480 Fahrräder. Die absolute Abnahmemenge über die maximale Vertragslaufzeit beträgt 720 Fahrräder.
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Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelBei der Auftraggeberin sind rund 1400 Mitarbeitende beschäftigt. Pro mitarbeitender Person darf nur ein Fahrrad geleast werden. Die private Nutzung des Rades durch die Mitarbeitenden ist erlaubt. In diesem Rahmen darf der oder die Mitarbeitende die Führung und Nutzung des Fahrrades seinem oder ihrem Ehe- oder Lebenspartner überlassen. Nicht berechtigt zur Inanspruchnahme eines Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung sind Mitarbeitende, - die seitens der Auftraggeberin gekündigt worden sind, - die sich (als Tarifbeschäftigte) in der Probezeit befinden, - die in einem zeitlich begrenzten vertraglichen Arbeitsverhältnis stehen, welches kürzer als die Leasingdauer ist, - deren Entgelt/Bezüge von einer Pfändung, Abtretung oder Aufrechnung betroffen sind, - die Schuldner oder Schuldnerin in einem laufenden Insolvenzverfahren sind, - die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, - die geringfügig beschäftigt sind, - die sich in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells befinden, - die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden sowie Praktikanten und Praktikantinnen. Nach einer nicht repräsentativen Befragung der Mitarbeitenden im Juli 2025 bestand bei ca. 120 Personen ein Interesse, das hier ausgeschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Die maximale Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit beträgt 500 Fahrräder. Bei Erreichen der Abnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung sofort, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das auftragnehmende Unternehmen hat die Auftraggeberin auf das Erreichen der maximalen Abnahmemenge hinzuweisen. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestell-/Rückgabevorgang, Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals) sind Bestandteile des Leistungsgegenstandes.Rahmenvertrag Fahrradleasing
Vergabe und Beschaffungszentrum DortmundDortmundDeadline: Oct 05Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) zum Zwecke der Überlassung an die Mitarbeitenden des Auftraggebers zur privaten und dienstlichen Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online Portals). Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.Fahrradleasing
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlinDeadline: Aug 04Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate. Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden. Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden. Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings. Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsfähiges Netz von stationären Händlern in jedem Bundesland, auf das sich der Geschäftsbereich der Auftraggeberinnen erstreckt, bereitzustellen. In das Händlernetzwerk des Auftragnehmers können Online-Händler aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fahrräder auch in einem betriebsbereiten, mangelfreien sowie ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand ausgeliefert werden und alle erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen auch für online bestellte Fahrräder erbracht werden. Bezüglich der Einzelheiten des Auftragsgegenstandes wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 3) verwiesen.Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Landkreises Havelland, der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark
Landkreis Havelland - Der Landrat -RathenowDeadline: Sep 28Der Ausschreibungsverbund (AV) beabsichtigt die Auftragsvergabe im Sinne einer Rahmenvereinbarung an ein zentrales Dienstleistungsunternehmen, welches das Fahrrad-Leasing vollumfänglich anbietet. Dazu gehören neben dem eigentlichen Leasing von Fahrrädern auch - die Erbringung von Versicherungs- und Serviceleistungen (Inspektionen, Reparaturen), - die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform zur Bestell-, Schadens- und Rückgabeabwicklung und - sämtliche für die Leistungserbringung des Auftragnehmers benötigte organisatorische und technische Unterstützung. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung gelten folgende Rahmenbedingungen des Auftraggebers als gesetzt und müssen in ihrer Individualität durch den Auftragnehmer erfüllt werden: - eine Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Mitarbeitenden nach Vorgaben des Auftraggebers, also Arbeitgebers/Dienstherrn, - eine maximale Bestellmenge von einem Fahrrad je Mitarbeitender/-m (gleichlautende Menge zur Überlassung), - eine Beschränkung des Angebots auf Fahrräder, Lastenfahrräder und Pedelecs, welche bestellt und überlassen werden können, - Ausschluss sogenannter S-Pedelecs, für die eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht besteht, - eine Wertobergrenze des Fahrrades einschließlich des leasingfähigen Zubehörs (Ausstattungsvarianten und Sonderausstattungen, versicherungskonformes Fahrradschloss etc.) sowie der Kosten für Versicherungen, Service- und Wartungsleistungen von 7.000 EUR inklusive Umsatzsteuer, - eine verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließende Fahrradversicherung (Vollkasko), - eine verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließende Arbeitgeber-/Dienstherrnausfallversicherung, - ein verpflichtend für jeden Leasing-Einzelvertrag abzuschließendes Servicepaket, das mindestens die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) erfüllt und entsprechende Leistungen abdeckt. Ein erweitertes Servicepaket kann freiwillig (zusätzlich oder ersetzend) für jeden Leasing-Einzelvertrag abgeschlossen werden, welches die zuvor genannten grundsätzlichen Mindestanforderungen erfüllt und darüber hinaus weitere Leistungen beinhaltet (z.B. Verschleiß, Full-Service, etc.), - eine fortlaufend gleichbleibende Höhe des Entgeltumwandlungsbetrages entsprechend der monatlichen Leasingrate (inkl. Versicherungs- und Serviceleistungen), - eine Privatnutzung der Fahrräder mit Versteuerung eines geldwerten Vorteils. Es werden keine Mindestabnahmemengen festgelegt. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Die Vertragsbeziehungen werden mit einer Rahmenvereinbarung, einem Leasing-Rahmenvertrag und den entsprechenden Leasing-Einzelverträgen definiert. Im Innenverhältnis schließt der Auftraggeber mit den Mitarbeitenden Überlassungsverträge. Die Einzelheiten und die Gesamtheit aller Anforderungen ergeben sich aus Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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