Stadt Bad MünstereifelBad Münstereifel
Planungsleistungen KiTa Mauer Iversheim
Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 eine Sanierung der Mauer an der Kita in Iversheim. Die Mauer weist derzeit deutliche Rissbildungen auf. Zusätzlich sind erhebliche Ausspülungen des Mörtels im gesamten Bereich vorhanden, welche während der Flut im Jahre 2021 entstanden sind. Die Mauer wird derz...
Architecture, Structural Engineering
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- Stadt Bad Münstereifel
- Published:
- July 14, 2026
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- Topic:
- Architecture
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Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 eine Sanierung der Mauer an der Kita in Iversheim. Die Mauer weist derzeit deutliche Rissbildungen auf. Zusätzlich sind erhebliche Ausspülungen des Mörtels im gesamten Bereich vorhanden, welche während der Flut im Jahre 2021 entstanden sind. Die Mauer wird derzeit provisorisch abgestützt, da diese keine ausreichende Standsicherheit gewährleisten kann. Durch diese Maßnahme ist der Verkehrsraum der Straße "An der Ley" eingeschränkt. Inwieweit eine teilweise Sanierung ausreichend bzw. eine vollumfängliche Sanierung notwendig wird, muss im Zuge der Planung geklärt werden. Aufgabenstellung:Da die Mauer nicht mehr dauerhaft standfest ist, wird für die Sanierung der beschädigten Stützmauer eine Objektplanung als auch eine Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk notwendig. Hierbei sind verschiedene Sanierungsvarianten zu untersuchen und abzuwägen. Hierbei ist zu beachten, dass sich oberhalb der Mauer im Lastabtragungsbereich ein Bestandgebäude befindet, welches bei der Planung mit zu berücksichtigen ist. Im Zuge der Objektplanung sind Abstimmungen mit dem Denkmalschutz zu führen, da diese Mauer unter Denkmalschutz steht. Dementsprechend sollte bei der Sanierung das äußere Erscheinungsbild aufrecht gehalten werden. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27 Mai 2025. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.
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