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Landkreis Alb-Donau-Kreis - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV
Vergabe von Postdienstleistungen: Abholung, Frankierung, bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2.000g. Zwei Lose: Los 1 – Physischer Postversand (Standardbriefe, Dialogpost, Einschreiben national/international); Los 2 – Postzustellungsauftrag (Briefe mit Zustellungsurkunde). Hauptempfänger im PLZ-...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 29, 2026
Tender description
Vergabe von Postdienstleistungen: Abholung, Frankierung, bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2.000g. Zwei Lose: Los 1 – Physischer Postversand (Standardbriefe, Dialogpost, Einschreiben national/international); Los 2 – Postzustellungsauftrag (Briefe mit Zustellungsurkunde). Hauptempfänger im PLZ-Bereich 89XXX. Details in Leistungsverzeichnissen.
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6Offenes Verfahren über die Beauftragung von Postdienstleistungen
Stadt Mülheim an der RuhrMülheim an der RuhrDeadline: Jun 19Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist als öffentlicher Auftraggeber einer der größten Postversender im Stadtgebiet. Empfangsberechtigte von Post des Auftraggebers sind natürliche und juristischen Personen. Für eine maximale Vertragslaufzeit von 36 Monaten werden die zuzustellenden Sendungen des Auftraggebers als Postdienstleistung aufgeteilt in drei LOSEN ausgeschrieben. Angebote können zu einem oder zu mehreren LOSEN eingereicht werden. Die LOSE werden wie folgt aufgeteilt: > LOS 1 (Briefe und Einschreiben im PLZ-Gebiet 45...) > LOS 2 (Briefe und Einschreiben außerhalb des PLZ-Gebiets 45...) > LOS 3 (Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA)Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 1 im offenen Verfahren.
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Jul 29Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis, Linienbündel LB06 'Marbach' Los 1. Umfasst Linien 443, 451, 456, 456A, 457. Zwei Fahrplanzustände: Zustand 1 ab Betriebsbeginn bis 31.12.2029 (777.376 Nutzwagen-km/Jahr), Zustand 2 ab 01.01.2030 bis Laufzeitende (859.342 Nutzwagen-km/Jahr). Linie 451 nur in Zustand 2. Gesamtleistung, offenes Verfahren.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 27Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien Linie 367 Backnang – Großaspach – Kleinaspach Linie 367A Backnang – Großaspach – Kleinaspach (Schülerverkehr) Linie 455 Backnang – Burgstall Linie 455A Burgstall – Kirchberg – Zwingelhausen – Großaspach (Schülerverkehr) Linie 457A Backnang – Aspach – Rielingshausen (Schülerverkehr) Linie 488 Kirchberg Bf – Zwingelhausen – Kirchberg Bf (Ortsbus Kirchberg) Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument - (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 478.566 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 144 Monaten haben. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren, muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahr-gastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zu-ständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflich-tungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags ab-zugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 „Verkehrsraum Weissacher Tal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDas Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365 Backnang – Unterweissach – Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler – Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler Linie 381 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Backnang Linie 382 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Althütte Linie 382A Bildungszentrum Weissacher Tal – Lippoldsweiler – Sechselberg – Althütte Linie 383 Backnang – Allmersbach i.T. – Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang – Weissach i.T. – Althütte Linie 393 Backnang – Allmersbach i.T. – Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Stadtverwaltung Balingen Amt für Hochbau-und GebäudewirtschaftBalingenDeadline: Jul 28Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik für Schulen der Stadt Balingen einschließlich Planung und Durchführung eines abgestimmten Rollouts. Der Auftragnehmer hat ein standardisiertes, modulares Technikkonzept mit Komponenten wie Displays, Projektionslösungen sowie Steuerungs-, Netzwerk-, Audio- und Zubehörtechnik bereitzustellen und über die Vertragslaufzeit hinweg bedarfsgerecht verfügbar zu halten. Zum Leistungsumfang gehört ferner die vollständige Installation der Systeme, insbesondere Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Dokumentation, Einweisung und Abnahme. Ergänzend können Leistungen zum Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung vorhandener Medientechnik sowie weitere Demontage- und Zusatzleistungen nach Aufwand beauftragt werden. Abschließend ist ein umfassender Wartungs- und Servicebetrieb sicherzustellen, der insbesondere die Störungsbearbeitung, Einhaltung definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten und -teilen umfasst. Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.Offenes Verfahren zur Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Müllgroßbehältern für die Entsorgungs-Betriebe-der Stadt Ulm nach VgV
Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle VOB (ZVOB)UlmDeadline: Jun 26Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Müllgroßbehältern für die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm.
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