Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien Solmsstraße 27-37 60486 Frankfurt am Main DeutschlandDezernatsbüro VIII und Stabsstelle Inklusion, Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Rahmenvertrag Stehlampen
bzw. Nichterfüllung kann der AG dem AN eine angemessene Frist zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung setzen und den AN im Falle des erfolglosen Verstreichenlassens dieser Frist abmahnen.
Office Furniture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien Solmsstraße 27-37 60486 Frankfurt am Main Deutschland
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- August 27, 2026
- Topic:
- Office Furniture
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bzw. Nichterfüllung kann der AG dem AN eine angemessene Frist zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung setzen und den AN im Falle des erfolglosen Verstreichenlassens dieser Frist abmahnen.
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6Rahmenvertrag Sanitärarbeiten
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRWHerneDeadline: Aug 28In der FAH fallen in unregelmäßigen Abständen Sanitärarbeiten an, z.B. die Reparatur von Sani-täreinrichtungen wie Waschbecken, Toiletten und Duschen (Zuläufe, Abläufe usw.). Leistungsgegenstand ist die Erbringung sämtlicher durch den Auftraggeber zu beauftragende Sanitärar-beiten, welche innerhalb der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber mit Einzelbeauftragungen zu vergeben sind. Der exakte Leistungsgegenstand kann derzeit nicht beschrieben werden. Er ergibt sich durch den jeweils aktuellen Bedarf. Der Auftragswert wird mit 13.000 EUR netto pro Jahr geschätzt. Es handelt sich nicht um verbindliche Auftrags-/Abrufmengen, sondern um einen mengenoffenen Abruf der Leistungen entsprechend des Bedarfes des AG. Unabhängig von der Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis bei Erreichen eines Gesamtauftragwertes in Höhe von 45.000 EUR netto.Rahmenvertrag Penetrationstests
degewo AGBerlinDeadline: Sep 221.2. Übergeordnete Vergabeziele des AG Der AG verfolgt mit der Vergabe der Leistung mindestens folgende strategische Ziele: • Erhöhung des Informationssicherheitsniveaus • Präventive Risikominimierung • Einhaltung der internen und regulatorischen Anforderungen an die Informationssicherheit 1.3. Leistungsgegenstand Der AG beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Vergabe der Erbringung von Leistungen zur Durchführung von Penetrationstest, Sicherheitsanalysen sowie Auswertungen und Reportings. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Überprüfung der IT-Sicherheit der Systeme und Anwendungen des Auftraggebers durch gezielte Penetrationstests und ergänzende Sicherheitsanalysen - die Identifikation von Schwachstellen sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Der Auftragnehmer (AN) kann darüber hinaus weitere Tests vorschlagen, sofern diese einen nachvollziehbaren Mehrwert für den AG darstellen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Identifikation aller Schwachstellen, wird nicht geschuldet. 2. Leistungsabruf und Vertragsstruktur: Die Leistungen werden auf Basis eines EVB IT-Dienstleistungsvertrags erbracht, wobei es zunächst eine initiale Konzeptphase gibt und im Anschluss die einzelnen Tests aufgrund von Einzelabrufen erbracht werden. Die Leistungen werden auf Grundlage eines EVB-IT Dienstleistungsvertrags erbracht. Zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt eine Vorbereitungs- und Konzeptionsphase zur Abstimmung der Vorgehensweise, Priorisierung der Prüfgegenstände sowie Erstellung eines Abruf- und Priorisierungsplans. Der AN erstellt diesen gemeinsam mit dem AG her. Der Plan dient der Festlegung und Priorisierung der im jeweiligen Leistungszeitraum durchzuführenden Penetrationstests sowie der Planung und Abstimmung der einzelnen Leistungsabrufe. Der Abruf- und Priorisierungsplan ist während der Vertragslaufzeit bei Bedarf gemeinsam durch AG und AN fortzuschreiben und an geänderte fachliche, technische oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen. Die Durchführung der Penetrationstests erfolgt bedarfsorientiert auf Basis einzelner Abrufe durch den AG. Der AG ist berechtigt, mehrere Einzelabrufe parallel zu beauftragen und durchführen zu lassen, soweit dies aus fachlicher, organisatorischer oder sicherheitstechnischer Sicht erforderlich ist. Für die Vertragslaufzeit wird ein jährliches maximales abrufbares Leistungsvolumen von ca. 120 Personentagen (PT) als unverbindliche Kalkulations- und Planungsgrundlage angenom-men. Die genannte Menge basiert auf dem derzeit erwarteten Bedarf und dient ausschließlich der Orientierung für die Vertragsdurchführung. Sie stellt keine Mindestabnahmemenge dar und begründet weder einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Leistungen noch eine Verpflichtung des Auftraggebers zur vollständigen Ausschöpfung des geschätzten Leis-tungsvolumens. Der tatsächliche Bedarf an Penetrationstest-Leistungen kann während der Vertragslaufzeit variieren und wird durch den Auftraggeber entsprechend den betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen bedarfsgerecht beauftragt. 2.1. Vergütung und Abrechnung Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen zu den im Angebot angegebenen Personentagessätzen und sonstigen vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnung ist ein prüffähiger Leistungsnachweis beizufügen, aus dem der jeweilige Einzelabruf, der Leistungszeitraum, die erbrachten Tätigkeiten, die eingesetzten Rollen sowie die je Rolle geleisteten Personentage hervorgehen. Die Abrechnung erfolgt zu den für Senior Consultant, Consultant und Junior Consultant im Preisblatt vereinbarten Personentagessätzen. Jeder Einzelabruf enthält mindestens: - die Beschreibung des Prüfgegenstandes, - den vorgesehenen Testumfang und die Testtiefe, - die anzuwendende Testart (z. B. Blackbox, Greybox oder Whitebox), - die Priorisierung des Abrufs, - den geplanten Leistungszeitraum sowie - gegebenenfalls besondere fachliche oder technische Anforderungen. Geplante Projektphasen pro Jahr: Die nachfolgenden Projektphasen bilden den jährlich wiederkehrenden Rahmen für die Planung, Durchführung und Auswertung sämtlicher Einzelabrufe. Die in der Vorbereitungs- und Konzeptionsphase erarbeitete Gesamtplanung sowie der Abruf- und Priorisierungsplan bilden die Grundlage für die anschließenden Einzelabrufe. Mehrere Einzelabrufe können innerhalb der Testphase parallel oder zeitlich versetzt durchgeführt werden. Vorbereitungsphase: 2-4 Wochen. Testphase: 4-6 Wochen. Auswertungsphase: 4 Wochen. Die tatsächliche Dauer der einzelnen Projektphasen kann in Abhängigkeit von Umfang, Komplexität, Kritikalität und Verfügbarkeit der jeweiligen Prüfgegenstände abweichen.Rahmenvertrag Schließanlagen
Gemeinde IsernhagenIsernhagenDeadline: Oct 05Art der Leistung Rahmenvereinbarung Schließanlagen Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unter-hält ca. 86 Liegenschaften mit rd. 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Schließsystemerweiterungen und -erneuerungen sowie damit verbun-dene Nachlieferungen und Dienstleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN-Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Eine Winkhaus blueSmart/blueChip Zertifizierung inklusive Soft- und Hardware ist Vertrags-bedingung und muss dem Angebot beigelegt werden. Der AN verpflichtet sich, sich durch entsprechende Seminare, Fachliteratur etc. fortzubilden, um diese Kenntnisse beim AG ein-setzen zu können. Der AG erwartet vom AN, insbesondere beim Schließsystem, eine Reaktionszeit von max. einem halben Werktag, 24 Stunden, 365 Tage. Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Bereiche: 1. Blue Smart 2. Blue Chip 3. Konventionelle Schließung 4. Sonstiges 5. Fahrtkosten Es enthält die erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommenden Leistungen und Ersatzteile, bezogen auf alle Liegenschaften der Gemeinde Isernhagen. Die Massen ergeben sich ebenfalls aus Erfahrungen der letzten Jahre sowie aus dem tat-sächlichen Bestand. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Hinweis: Bei den ausgeschriebenen Positionen handelt es sich um Leistungen, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommen. Die Angebotssumme entspricht also nicht der zu erwarten-den Auftragssumme. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Leistungsverzeichnis Die Vergütung erfolgt gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses. Falls eine Leistung nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist, werden die Stunden im Nachweis abgerechnet und für das Material wird ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis ge-währt. 2. Stundenlohnarbeiten Hierbei handelt es sich um einen Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfs-kraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Leistungsverzeichnis Pos. 5.1 vergütet. Die Kosten bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. 4. Preisänderung / Preisgleitklausel 1. Grundsatz Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau. 2. Anpassungsintervall. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalender-jahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen. Allerdings werden im ersten Vertragsjahr keine Preissteigerungen akzeptiert. Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. ? 3. Bemessungsgrundlage der Anpassung Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bun-desamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere: a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle), b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachserie / 16 / 4 / 3) c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teil-gruppe Verkehr (COICOP 07) Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung. 4. Berechnungsformel Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index Alter Index 5. Nachweis und Zustimmung Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen. Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb die-ser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt. 6. Begrenzung der Anpassung Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bisheri-gen Preises betragen. 7. Außerordentliche Preisänderungen Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kosten-komponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.Rahmenvertrag Verglasungsarbeiten
Gemeinde IsernhagenIsernhagenDeadline: Oct 05Art der Leistung Rahmenvereinbarung Verglasungsarbeiten Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, un-terhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten. Für Verglasungsarbeiten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN- und Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Anbieter muss für die Verglasungsarbeiten als Meisterbetrieb qualifiziert sein. Die Zertifikate sind vor Auftragserteilung vorzulegen. Grundlage für die Verglasungsarbeiten in gemeindeeigenen Liegenschaften sind die Bau- und Qualitätsvorgaben der Gemeinde Isernhagen in der jeweils gültigen Fassung. Diese beinhalten auch die Umweltschutzrichtlinie. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Bezogen auf die voraussichtliche Jahresauftragssumme beträgt der Anteil an Lohnkosten 30% (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 1): - Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfskraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen 2. Auf- und Abgebot auf Standardleistungsbücher bzw. Preislisten Auf-/Abgebot (gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.1) auf alle anfallenden Positionen des STLB 661 Ausgabe 07.2023, der Anteil beträgt 70 % (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 2). Falls eine Position nicht im STLB-BauZ 661 enthalten ist, wird für das Material ein Auf-schlag von 20 % vom Nettogrundpreis gewährt. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Die Kosten (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 3) bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. Kosten für die An- und Abfahrten werden gesondert gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 abgefragt. Abrechenbar ist maximal eine Fahrt pro Tag. Die Preise verstehen sich für eine fertige übergabereife Arbeit einschließlich der Baustelleneinrichtung und aller erforderlichen Anschlüsse und Abdeckungen sowie aller Stoffe und Transporte auch wenn Einzelheiten nicht ausdrücklich im Text aufgeführt sind. Baustelleneinrichtung: Anlagen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen bzw. betriebsfertig aufzustellen einschließlich aller dafür notwendigen Arbeiten. Die Aufträge können auch Kleinstmengen enthalten. Die Einheitspreise sind entsprechend zu kalkulieren. Preisänderung / Preisgleitklausel 1. Grundsatz Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau. 2. Anpassungsintervall Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalen-derjahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen. Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. Die erste Anpassung ist ab dem Jahr 2027 möglich. 3. Bemessungsgrundlage der Anpassung Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere: a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle) b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachse-rie / 16 / 4 / 3) c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teilgruppe Verkehr (COICOP 07) Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung. 4. Berechnungsformel Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index Alter Index 5. Nachweis und Zustimmung Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen. Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt. 6. Begrenzung der Anpassung Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bishe-rigen Preises betragen. 7. Außerordentliche Preisänderungen Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kosten-komponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.Rahmenvertrag über die Belieferung mit Ladeeinrichtungen
Vitos gemeinnützige GmbHKasselDeadline: Oct 01Rahmenvertrag über die Belieferung mit Ladeeinrichtungen Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die: bedarfsweise Lieferung; Gewährleistung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zubehör; Betriebsunterstützung sowie Störungsbehebung; Instandhaltung von Ladeeinrichtungen exkl. eines backendbasierten Betriebsmanagements regelt. Service- und Support sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen müssen je Ladeeinrichtung für 4 Jahre ab Lieferabrufdatum geleistet werden. Der Vertrag enthält weiter die optionale, zusätzliche Leistung: technische Installation bzw. Inbetriebnahme in ein bestehendes Backend/ Betriebsmanagement. Der AG nutzt momentan ein Backend, dass über das Unternehmen Firmenladen GmbH bereitgestellt wird (Firmenladenwelt). Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Kompatibilität der angebotenen Ladeeinrichtungen mit dem Backend Firmenladenwelt. Die Herstellung der produktiven Kommunikationsverbindung ist Bestandteil der Leistung. Es ist geplant den Zuschlag in KW 44/2026 zu erteilen. Rahmenvertrag über die Belieferung mit Ladeeinrichtungen Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, der die: bedarfsweise Lieferung; Gewährleistung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Zubehör; Betriebsunterstützung sowie Störungsbehebung; Instandhaltung von Ladeeinrichtungen exkl. eines backendbasierten Betriebsmanagements regelt. Service- und Support sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen müssen je Ladeeinrichtung für 4 Jahre ab Lieferabrufdatum geleistet werden. Der Vertrag enthält weiter die optionale, zusätzliche Leistung: technische Installation bzw. Inbetriebnahme in ein bestehendes Backend/ Betriebsmanagement. Der AG nutzt momentan ein Backend, dass über das Unternehmen Firmenladen GmbH bereitgestellt wird (Firmenladenwelt). Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Kompatibilität der angebotenen Ladeeinrichtungen mit dem Backend Firmenladenwelt. Die Herstellung der produktiven Kommunikationsverbindung ist Bestandteil der Leistung. Es ist geplant den Zuschlag in KW 44/2026 zu erteilen.Rahmenvertrag Tischlerarbeiten
Gemeinde IsernhagenIsernhagenDeadline: Sep 28Rahmenvereinbarung Tischlerarbeiten Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, un-terhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten. Für Tischlerarbeiten soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN- und Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Anbieter muss für die Tischlerarbeiten als Meisterbetrieb qualifiziert sein. Die Zertifikate sind vor Auftragserteilung vorzulegen. Grundlage für die Tischlerarbeiten in gemeindeeigenen Liegenschaften sind die Bau- und Qualitätsvorgaben der Gemeinde Isernhagen in der jeweils gültigen Fassung. Diese beinhalten auch die Umweltschutzrichtlinie. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Bezogen auf die voraussichtliche Jahresauftragssumme beträgt der Anteil an Lohnkosten 30% (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 1): - Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfskraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen 2. Auf- und Abgebot auf Standardleistungsbücher bzw. Preislisten Auf-/Abgebot (gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.1) auf alle anfallenden Positionen des STLB 655 Ausgabe 07.2023, der Anteil beträgt 5 % (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 2). Auf-/Abgebot (gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.1) auf alle anfallenden Positionen des STLB 657 Ausgabe 07.2021, der Anteil beträgt 5 % (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 3). Falls eine Position nicht im STLB-BauZ 655 und 657 enthalten ist, wird für das Material ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis gewährt. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder
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