Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterTED
Migration TK-System Open Scape Voice inkl. Applikationen für die Stadt Münster - citeq
Der AG schreibt die Beschaffung von Server Hardware, Hypervisor, Storage (vSAN), Netzwerkswitche und die Durchführung des Softwareupdates der Open Scape Voice V10 auf das aktuelle Release V11 inkl. aller angeschlossenen Applikationen. Im Rahmen der Migration soll der Hypervisor VM-Ware gegen Proxmox ersetzt werden. Da das vorhandene Open ...
Internet Services
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- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
- Published:
- August 31, 2026
- Deadline:
- October 06, 2026
- Topic:
- Internet Services
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Der AG schreibt die Beschaffung von Server Hardware, Hypervisor, Storage (vSAN), Netzwerkswitche und die Durchführung des Softwareupdates der Open Scape Voice V10 auf das aktuelle Release V11 inkl. aller angeschlossenen Applikationen. Im Rahmen der Migration soll der Hypervisor VM-Ware gegen Proxmox ersetzt werden. Da das vorhandene Open Scape Contact Center nicht auf Proxmox virtualisierbar ist und auch vom Hersteller Mitel nicht mehr weiterentwickelt wird, soll die Migration auf das Mitel CX Contact Center erfolgen. Außerdem soll die Wartung des Systems inkl. Softwarewartung übernommen werden. Im Rahmen der Wartung müssen folgende Leistungen erbracht werden: - Wartung, inkl. Softwarewartung der TK-Systeme, inkl. DECT - Branches - Session-Border-Controler - UC-System mit Voicemail, CTI, One Number Service, Webcollaboration - Alarmserver (newvoice) - Netzwerkkomponenten zur Verbindung der TK-Systeme - Server- & Storage-Systeme zur Virtualisierung und Datensicherung der TK-Systeme und Applikationen - Betrieb der Serversysteme & Storage, inkl. Betriebssystem - Remote Service 7x 24 x 365 - On Site-Service - Patch-Management & Release-Management - Incident-Management Zusätzlich werden Leistungen als Kauf, Montage und Wartung zur Erweiterung bzw. Austausch von TK-Komponenten als Warenkorb über die Vertragslaufzeit abgefragt. Die Leistung müssen spätestens zum 01.04.2027 erbracht werden. Notwendige Maßnahmen zur Übernahme der Wartung z.B. - Migration der Bestands Systeme - Einarbeitung in die Systemdokumentation und Systeme - OnBoarding von Mitarbeitern - Einrichtung von Remote Zugängen auf Seiten des AN, damit die Fernwartungszugänge des AG verwendet werden können - Registrierung / Umregistrierung des Servicepartners beim Hersteller müssen vom AN vollumfänglich vor der Serviceübernahme erfolgen. - Der AN liefert mit Angebotsabgabe einen Migrationsplan mit Meilensteinen
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AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverDeadline: Sep 22Die AOK Niedersachsen beabsichtigt einige Ihrer Standorte s. Standortliste zur Ausschreibung) mit dedizierten Glasfaseranschlüssen (Direct Access, kein Shared Access) auszustatten, um eine zuverlässige, hochverfügbare und zukunftssichere Netzanbindung sicherzustellen.Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (Stadt Ditzingen und Gemeinde Hemmingen) - Gigabitausbau Lückenschluss
Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg für die Stadt Ditzingen und die Gemeinde HemmingenLudwigsburgBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Ditzingen sowie der Gemeinde Hemmingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes. ================================================== Die Gemeinde Hemmingen und die Stadt Ditzingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzes-sionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unter-nehmen sicherzustellen. Daher wurde jeweils mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen. Die Konzessionsgeber haben im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstüt-zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber eine Kofi-nanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt das vorliegende Vergabeverfahren und die dazu-gehörigen Förderverfahren für die Konzessionsgeber durch. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg tritt daher als Vergabestelle auf. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht.
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