Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-WürttembergStuttgartTED
Management-, Beratungs- und Veranstaltungsleistungen im Cluster Forst & Holz Baden-Württemberg
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Management-, Beratungs- und Veranstaltungsleistungen für das Cluster Forst und Holz für das Land Baden-Württemberg. Die Inhalte der Rahmenvereinbarung gliedern sich in folgende Leistungsmodule: 1. Clustermanagement Forst und Holz - die operative Umsetzung und Weit...
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- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Published:
- September 01, 2026
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Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Management-, Beratungs- und Veranstaltungsleistungen für das Cluster Forst und Holz für das Land Baden-Württemberg. Die Inhalte der Rahmenvereinbarung gliedern sich in folgende Leistungsmodule: 1. Clustermanagement Forst und Holz - die operative Umsetzung und Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit entlang der Wertschöpfungskette Forst und Holz, 2. Veranstaltungen Forst und Holz - die Durchführung von Informations-, Netzwerk- und Fachveranstaltungen in diesem Themenkomplex, 3. Übergeordnete Leistungen Leistungen für das Modul 1 "Clustermanagement Forst und Holz" werden stundenweise vergütet, während die Vergütung der Leistungen für das Modul 2 "Veranstaltungen Forst und Holz" mit Ausnahme für das Format 2.2 "Komplexe Veranstaltungsformate" und das Modul 3 "Überordnete Leistungen" pauschal erfolgt. Die Vergütung für das Modul 2.2 "Komplexe Veranstaltungsformate" erfolgt wie das Modul 1 ebenfalls stundenweise. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen mit Blick auf inhaltliche Schwerpunkte und Umfang sowie Terminierung der abgerufenen Leistungen erfolgt durch eine jährlich, mit dem Auftraggeber abzustimmende Jahresarbeitsplanung für das folgende Jahr der Rahmenvereinbarung. Hierfür werden sog. Jahresgespräche vorgesehen (siehe Modul 3). Noch vor Beginn der Rahmenvertragslaufzeit wird im Herbst 2026 ein Gespräch zum ersten Jahr der Rahmenvereinbarung durchgeführt (siehe Modul 3). Weitere unterjährige Abrufe von Leistungen durch den Auftraggeber sind möglich.
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