Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinTED
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 410-25
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ...
Green-Space Maintenance, Tree Care
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- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Green-Space Maintenance
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Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich) - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten / Neunummerierung - Ers
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7Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 045-26
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinDeadline: Aug 05Die Direktion München, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Bayern u. vergibt Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern. --- Die Leistung ist in insgesamt 8 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 - 4 umfassen Baumkontrollen u. die Lose 5 - 8 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 - 4: 1. Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten) 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen u. ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist v. der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand u. zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig v. Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit o. bei Neuaufnahme einer WE) - Baumkatasterüberarbeitung - Regelkontrolle Einzelbäume - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten/Neunummerierung - Erstellung u. Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung - Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten - Fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum - Fachliche Kontrolle der BaumpfleOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 188-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Aug 20Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. BaustelleneinrichtungOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 661-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Aug 20Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. BaustelleneinrichtungVOEK 607-25 Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Sep 24Auf insgesamt 256 Liegenschaften sind insgesamt 2.579 Bäume zu kontrollieren. Die Kontrollen umfassen Regelkontrollen von Einzelbäumen und flächige Regelkontrollen von mehreren Bäumen. Sie verteilen sich auf die Lose 1-7 und sind zweimal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, vorzunehmen. -- Zu den Leistungen der Baumkontrolle können folgende weitere Leistungen kommen: -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung -Baumkatasterüberarbeitung -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung -Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je Wirtschaftseinheit und Aktualisierung dieser -nach Bedarf Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde -Wahrnehmung von Besprechungs-/ Abstimmungsterminen -Baumkatasterneuerstellung, Ersterfassung in einem Los nach Bedarf -Baumplakettenanbringung / Neunummerierung in einem Los nach Bedarf) -- -Die Baumkontrollleistungen müssen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) durchgeführt werden. Kontrollen sind von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, siehe Eignungskriterien, Ziffer 5.1.9 - Sicherung der Qualität. --- Ausgehend von geschätzt 10 % der kontrollierten Bäume, an denen nach einem Kontrollgang Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, sind innerhalb eines Jahres ca. 516 Pflegemaßnahmen, verteilt über die Lose 8-14, durchzuführen. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Vertragspartnern in jedem Los schließen. -- Im Rahmen der Baumpflege können folgende Leistungen an Bäumen unterschiedlicher Höhe, unterschiedlichen Kronen- und Stammfußdurchmessers, sowie damit verbundene Leistungen anfallen: -Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) -Kronenpflege -Totholzentfernung -Fällung -Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) -Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung -Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben -Lichtraumprofilschnitt -Stubbenfräsen -Formschnitt -Fremdbewuchsentfernung -Zusatzleistungen(z.B. Teilnahme an Besprechungen) -Baustelleneinrichtungen -- -Eingesetzte Maschinen/Arbeitsmittel müssen mindestens mit GS-Prüfung, KWF Standard oder gleichwertig geprüft sein. -Es dürfen nur biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 und nur biologisch schnell abbaubare Schmiermittel, ausgezeichnet mit dem „Blauen Engel“, verwendet werden. -Neben maschineller ist die motormanuelle Bearbeitung vorzusehen, um Beschädigungen der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu vermeiden. -Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz (bspw. Holz, Reisig, Fräsgut, Buschwerk und Mähgut) ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. -Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. --- Weiteres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. -- Es handelt sich bei allen Positionen um Erfahrungswerte und grobe Schätzungen zu Kalkulationszwecken.Nicht Offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von bundesweiten Lieferleistungen für Holzpellets, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn - VOEK 545-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnAusgeschrieben wird die Lieferung von Holzpellets in verschiedene Gebiete der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Lose 1 bis 20: Lieferung Holzpellets in verschiedene Liegenschaften im gesamten BundesgebietOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Liegenschaften in Nadrensee und Ramin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, VOEK 357-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDie Reinigung umfasst eine Grundfläche von 5.644,24 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 545.732,41 m² Fußbodenfläche.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dachrinnenreinigung in diversen Liegenschaften in Bremen und Niedersachsen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Wohnen, Kundencenter Hannover VOEK 545-24
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDachrinnenreinigung in diversen Liegenschaften in Bremen und Niedersachsen
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