Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne - Zentrale VergabestelleHerfordTED
Kreis Herford, Beschaffung von sieben Wechselkofferaufbauten für Rettungswagen
Für den Kreis Herford sollen sieben Wechselkofferaufbauten für Rettungswagen (RTW) Typ C aufbereitet und auf ein neu zu lieferndes Basisfahrzeug umgesetzt werden. Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswagen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Rege...
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- Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 10, 2026
- Deadline:
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- Topic:
- Vehicles
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Für den Kreis Herford sollen sieben Wechselkofferaufbauten für Rettungswagen (RTW) Typ C aufbereitet und auf ein neu zu lieferndes Basisfahrzeug umgesetzt werden. Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswagen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und dabei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789 und DIN 13500 (Fassung vom Tag der Erstauslieferung des Wechselkoffers) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen. Der erste Kofferwechsel hat spätestens im ersten Halbjahr 2027 stattzufinden. Die darauffolgenden sukzessive bis Ende 2029. Es kann zur selben Zeit nur ein Kofferwechsel stattfinden. Die gesamte Auftragserfüllung soll zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Alle hier aufgeführten Positionen sind zu erfüllen und zu bepreisen. Kann eine Position nicht erfüllt und somit bepreist werden, führt das zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Kreis HerfordHerfordAllgemeiner Hintergrund: Die kreiseigenen Förderschulen Arche (Emotionale und soziale Entwicklung mit Primarstufe in Kirchlengern), Wittekindschule (Sprache mit Primarstufe in Hiddenhausen) und die Pestalozzischule (Lernen mit Primar- und Sekundarstufe I mit Standorten in Bünde und Herford) bilden den Großteil der dezentralen und bedarfsgerechten Förderschullandschaft im Kreis Herford ab. An den benannten Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen gemäß ihren persönlichen Voraussetzungen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Dabei können einzelne Kinder starke Entwicklungsverzögerungen aufweisen oder emotional derart instabil sein, dass die Unterrichtszeit dafür genutzt wird, die Beschulungsfähigkeit dieser Kinder (wieder-)herzustellen. Für andere Kinder bedeutet die sonderpädagogische Arbeit in Förderschulen, die u.a. durch klare Regeln, kleine Lerngruppen, feste Bezugspersonen, Verstärkersysteme und positive Stärkenorientierung geprägt ist, die Chance in ihrer Selbstwirksamkeit sowie Sozial- und Lernkompetenzen so gestärkt zu werden, dass der Besuch einer Regelschule perspektivisch möglich ist. Um den Bildungs- und Teilhabechancen der Förderkinder ausreichend Raum zu bieten, findet Förderung auch im Nachmittagsbereich statt. Für die Gestaltung der Förderangebote am Nachmittag liegen an den verschiedenen Förder-schulstandorten derzeit unterschiedliche Rahmenbedingungen vor. So wird die Wittekindschule schulorganisatorisch aktuell als Schule im Halbtag geführt. Ein eigenes Nachmittagsangebot wird nicht vorgehalten. Stattdessen besuchen einige Kinder über alle Jahrgänge hinweg wohnortnahe OGSen in ihren Heimatkommunen an bis zu fünf Tagen in der Woche. Ergänzend wird vor Ort eine Notbetreuungsgruppe für 15 Schülerinnen und Schüler angeboten. Die Förderschulen Arche und Pestalozzischule werden schulorganisatorisch im gebundenen Ganztag geführt. D.h. die Schulen bieten an drei Tagen in der Woche verpflichtenden Nachmittagsunterricht an. Diese langen Schultage werden durchgehend von Lehrkräften begleitet und sind über die Schulkonzepte, Stundentafeln sowie Lehrpläne fest in den jeweiligen Schulen verankert. Zur Ergänzung des gebundenen Ganztags werden im Rahmen der Schulsozial-arbeit am Standort Bünde der Pestalozzischule die sogenannten Pelo-Kids vorgehalten. Mit diesem Angebot werden diejenigen Schülerinnen und Schüler angesprochen, die auch an den beiden im gebundenen Ganztagsbetrieb vorgesehenen kurzen Schultagen Unterstützung benötigen. Zusätzlich zu den bisherigen Förderschulstandorten mit Primarstufe wird der Kreis Herford ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsend eine kreiseigene Förderschule mit dem Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung errichten. Die Schule wird formal in der Organisationsform des erweiterten gebundenen Ganztags eingerichtet. In dessen Rahmen sind vier lange Schultage vorgesehen, die vollständig durch Lehrkräfte abgedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Lehrkräfteunterversorgung können diese Schulbetriebszeiten für einen unbestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden. In allen Förderschulen werden I-Helfer zur Unterstützung einzelner Kinder eingesetzt. Ggfls. sollen Poollösungen geschaffen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen und daraus resultierende Handlungsbedarfe an den kreiseigenen Förderschulen Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-rungsgesetz - GaFöG) hat die Bundesregierung im Oktober 2021 den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-4 rechtlich verankert. Mit dieser Ver-pflichtung zur Vorhaltung von Nachmittagsbetreuungsangeboten im schulischen Kontext ist fest das Ziel verbunden, den Lernerfolg der Kinder vom sozioökonomischen Status der Eltern zu entkoppeln und so einen Beitrag zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird aufwach-send erfolgen. Demnach sollen ab dem 1. August 2026 zunächst Kinder der ersten Jahr-gangsstufe einen Anspruch darauf haben. In den Folgejahren wird dieser um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2029 für alle Grundschulkinder - unabhängig von der besuchten Schulform - verbindlich gilt. Der Rechtsanspruch gilt an fünf Werktagen in der Woche für jeweils acht Stunden. Für die kreiseigenen Förderschulen mit Primarstufe (Wittekindschule, Arche, Pestalozzischule, neue Schule geistige Entwicklung) bedeutet der Rechtsanspruch im Einzelnen folgende Hand-lungsbedarfe: - an der Wittekindschule ist eine vollständige OGS aufwachsend ab Jahrgangstufe 1 einzurichten. Die Betriebszeiten enden täglich um 16 Uhr (Los A) - an der Arche ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los B) - an der Pestalozzischule ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los C) - an der neuen Förderschule Geistige Entwicklung ist ab Jahrgangstufe 1 an fünf Tagen in der Woche ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los D) Die Anzahl oder die Kombination der losweisen Bewerbungen kann frei gewählt werden. Dem Kreis Herford ist bewusst, dass mit der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Leis-tungen abgefragt werden, die erstmals an den kreiseigenen Förderschulen angeboten werden. Zudem wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ebenfalls erstmals in Kraft treten. D.h. einzelne Detailfragen in Bezug auf Betreuungszeiten oder die Einbindung des Transports der Schülerinnen und Schüler werden sich endgültig erst mit der praktischen Umsetzung klären. Aus diesem Grund wird das erste Vertragsjahr als Pilotphase gekennzeichnet, in dem in Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können.Kreis Herford, Voll geländegängiges Fahrzeug umgebaut als Mehrzweckfahrzeug (MZF), inkl. Wechselmodul "Einsatzführung"
Kreis HerfordHerfordDeadline: Sep 01Art der Leistung Voll geländegängiges Fahrzeug umgebaut als Mehr-zweckfahrzeug (MZF), inkl. Wechselmodul "Einsatzführung" Umfang der Leistung Lieferung und Ausbau eines voll geländegängigen Fahrzeugs, umgebaut als Mehrzweckfahrzeug (MZF), inkl. Wechselmodul "Einsatzführung" nach DIN EN 1846 und DIN SPEC 14507-5 (aktuellste Fassung) mit zusätzlichen Anforderungen an das Fahrgestell zur Geländetauglichkeit als Sonderfahrzeug für den Katastrophenschutz. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los. Es beinhaltet das Fahrgestell, sowie den Aus-/Um-/ und Einbau. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich zu machen. Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Abstrich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausgeführt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden. Allen ausführbaren Forderungen sind eindeutige Kosten zuzuordnen oder der Begriff "im Grundpreis enthalten". Eine Vertragswerkstatt für das Fahrgestell / Basisfahrzeug muss im Umkreis von 30 km von der Feuerwehrzentrale des Kreises Herford in 32120 Hiddenhausen, Meierstraße 43, zur Verfügung stehen. Für ggf. notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten des Ausbaus ist die jeweils voraussichtliche Dauer anzugeben. Vor Baubeginn sind die An- und Einbauten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die hierfür notwendige Projektbesprechung im jeweiligen Werk des Ausbauers ist mit 3 Teilnehmern des Kreises Herford einzuplanen. Bei Entfernungen ab 250 km Fahrstrecke ab Hiddenhausen übernimmt der Auftragnehmer zusätzlich die Kosten einer Unterkunft für bis zu 3 Personen. Sollten bei der Endabnahme Mängel vorhanden sein, die zu einer erneuten Anreise zur Abnahme führen, so sind die entstehenden Kosten durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Die Überführung des Fahrgestells zum Ausbauer erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Endabnahme sowie die Abholung des Fahrzeuges erfolgt im Werk des Ausbauers durch Personal des Kreises Herford. Das Fahrzeug muss bei Abholung vollgetankt und alle Betriebsmittel aufgefüllt sein. Mit der Auslieferung werden Benutzerhandbücher mit den Informationen für mitgelieferte Gerätschaften in deutscher Sprache bereitgestellt. Bei der Übergabe der Fahrzeuge sind Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung sowie dazugehöriger Schaltpläne auszuhändigen. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion, Maße und Gewichte etc. ausführlich dargestellt werden. Sofern nicht besonders erklärt, verstehen sich alle in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen, inklusive Lieferung und betriebsbereiter Montage aller für den Betrieb erforderlichen Teile. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. nach StVZO sowie dem neuesten Stand der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils aktuellsten Fassung entsprechen. Alle im Leistungsverzeichnis geforderten schriftlichen Herstellerangaben sind zwingend auszufüllen bzw. dem Angebot beizufügen. Im Leistungsverzeichnis werden teilweise konkrete Produkte gefordert um die Kompatibilität der Anlage und die Gleichwertigkeit zum bestehenden Fuhrpark beizubehalten. Bei Lieferung von gleichwertigen Produkten muss die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen werden. Einige Positionen des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses sind alternativ oder optional aufgeführt, die Ent-scheidung über die Ausführungsvariante wird bei der Bestellung erfolgen. Ebenso kann auf einzelne Positionen bei der Bestellung verzichtet werden. Sollten sich für mehrere Ausstattungsmerkmale - sowohl bei der Mindestanforderung als auch der zusätzlich optional anzubietenden Ausstattung - so genannte Ausstattungspakete ergeben, so sind sämtliche Merkmale des Ausstattungspakets separat aufzulisten und als Paketpreis anzubieten. Ausführliche Fahrgestellbeschreibungen, entsprechende Datenblätter und Skizzen sind dem Angebot beizufügen. Sollte ein potenzieller Auftragnehmer Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis nicht in der geforderten Weise erfüllen können, aber eine gleichwertige Alternative anbieten wollen, so ist diese vor der Abgabe eines Angebots als Bieteranfrage an den Auftraggeber zu richten, damit bei einer Zustimmung diese Option allen Bietern eröffnet werden kann. Dies gilt ebenso bei anderen Abweichungen von diesem Leistungsverzeichnis, ausgenommen sind Abweichungen, die eine beschriebene Mindestanforderung trotzdem erfüllen (beispielsweise Zuglast größer 3200kg). Dieser allgemeine Teil ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und somit Bestandteil des Angebotes.Lieferung von sieben RTW für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen
Kreis EuskirchenEuskirchenGegenstand der Vergabe ist die Lieferung von sieben Rettungswagen (Typ C) mit Kofferaufbau, basierend auf einem Transporterfahrgestell Mercedes-Benz Sprinter Typ 517 CDI, ausgeschrieben nach DIN EN 1789 und DIN 13500 inklusive Ausbau.Beschaffung von drei Rettungswagen (RTW)
Stadt TrierTrierBeschaffung von 3 Rettungswagen Fahrgestell Aufbau Beladung
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- The contracting authority is Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne - Zentrale Vergabestelle.
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