Landesamt für UmweltMainz
Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt....
Building Maintenance
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1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgefüh...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umwelt
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 14, 2026
- Topic:
- Building Maintenance
Tender description
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssenDeadline: Jun 30
Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Jul 23
Brandschutztechnische Reinigungs- und weitere Dienstleistungen an Küchenabluftanlagen in den Objekten der Bundespolizeiakademien in Lübeck - VOEK 231-26
Jährlich sind zu reinigen, wenn keine anderen Angaben vorliegen: -Küchenlüftungsanlage Gebäude 31 (Küche, Kantine, Vorbereitungslager und Kühllager sind integriert), Hersteller Denco Happel Produktion GmbH, Typ: Cair plus 128.128 IVBV, Baujahr: 2016 -33 St. Lüftungsgitter Zu- und Abluft (Öffnungsmaß 2,0 x 0,2 m) -7 St. Fliegengitter an Oberlichtern (Öffnungsmaß 2,0 x ?m) -10 St. Fliegengitter an Fenstern (Öffnungsmaß 2,35 x 1,0 m) - Reinigung nach Bedarf -5 St. Dachventilatoren, 315, 400, 500 -5 St. Fettabluftgeräte - Reinigung 4 x jährlich -7 St. Umluftkühler - Reinigung 2 x jährlich -1 St. Abluft Geschirrspüler -15m Kanäle- Reinigung der Leitungen mit DN < 250 mm horizontal und vertikal -1 St. Brandschutzklappe, 5 St. Revisionsklappen -- Es wird ein Montagegerüst benötigt - Deckenhöhe 3,00 bis 4,00 Meter. Die Leitungen liegen in einer Zwischendecke, die Dichtheit der Kanäle ist nicht durchgängig gegeben. -- Hinweise Abluftreinigung (Fettluft): -bei der manueller Reinigung ist das ausschließliche Kehren ohne Absaugung nicht zulässig -beim eventuellen Einsatz chemischer Reinigungsmittel sind diese vorab zu benennen und eine Unbedenklichkeit für den Einsatz in Großküchen vorzulegen -die Entsorgung des mit Fett und Chemikalien belasteten Abwassers (ggf. anderer Rückstände) muss entsprechend den geltenden Umweltbestimmungen durch den Auftragnehmer (AN) vorgenommen werden; Nachweise und die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung sind der Auftraggeberin (AG) zu übergeben. -Gewichtslasten durch Personen, Werkzeuge, Roboter und Reinigungsmittel, sind vor Beginn der Reinigung zu prüfen -- Zusätzliche Leistungen: a) Störungsbeseitigung: eine zusätzliche brandschutztechnische Reinigung, die im Falle einer starken Verunreinigung, welche die Funktionsfähigkeit und Sicherheit einer Anlage stört, notwendig ist b) zusätzliche Entsorgung der Rückstände bei einer Reinigung inkl. Nachweis über die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung -- Pflichten des AN: -beide (Störungsbeseitigung +zusätzliche Reinigung) sind erst nach 15:00 Uhr, und wenn notwendig, auch außerhalb der regelmäßigen Reinigungstermine/betriebsüblichen Arbeitszeit zu erbringen -Leistungsausführung so, dass Sicherheit und Betriebsbereitschaft der technischen Anlagen erhalten bleiben -Beachtung aller relevanter Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. und anerkannter Regeln der Technik, Hinweis an AG bei deren Änderung -Leistungserbringung im Betrieb des AN, Einsatz von Unter-AN ist möglich -Einsatz qualifizierter und zuverlässiger Fachkräfte(s. Eignungsvoraussetzung Ziffer 5.1.19), die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -Stellung/Lieferung aller zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe (z.B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier-, Korrosionsschutzmittel) sowie geeigneter Zugangstechnik und Schutzausrüstungen etc. -Information an die AG über Mängel/Schäden, die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer technischen Anlage gefährden können, erforderlichenfalls Veranlassung deren Außerbetriebnahme -Erstellung eines Reinigungsplanes innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des lfd. Geschäftsjahres -- Die AG stellt die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse, Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen/Versorgungsanschlüssen. -- Die Vergütung ist für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Eine Anpassung ist möglich - siehe Preisgleitklausel. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. - Landratsamt Landkreis LeipzigBornaDeadline: Jul 27
K 7936 Kohren-Sahlis Beseitigung Straßenschäden
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1166 Faxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: K 7936 Kohren-Sahlis f) Art und : : Einbau eines bewehrten Erdkörpers einschließlich dazugehöriger Erdarbeiten sowie Wiederherstellung des Untergrunds, der Asphaltschichten, des Banketts sowie der Fahrbahnmarkierung : Einbau eines bewehrten Erdkörpers einschließlich dazugehöriger Erdarbeiten sowie Wiederherstellung des Untergrunds, der Asphaltschichten, des Banketts sowie der Fahrbahnmarkierung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: entfällt Zweck des Auftrags: entfällt h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.09.2026 Ende: 23.10.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 27.07.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 21.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 27.07.2026 um: 11:00 Uhr Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, 04552 Borna Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: - entfällt u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Mit dem Angebot sind vorzulegende Unterlagen: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, sofern notwendig Preisermittlungsgrundlagen Formblatt 221/222 Baustoffverzeichnis Erklärung Mindestlohn Leistungsbezogene Unterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis der Präqualifikation (Mindestanforderungen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angaben zu Arbeitskräften Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind vorzulegen: Eignungsnachweise der Bieter gemäß VOB/A § 6a, (2) Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Sonstige Unterlagen: Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Sonstige Angaben Unterhalb 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer Nachprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.07.2026 24:00 Uhr Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a VOB/A. Die erstmalige und vorbehaltene Anforderung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt mittels angemessener Frist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOB/A, 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 22 VOB/A vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Straßenbau
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