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Landesamt für UmweltMainz

Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)

1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt....

Submission deadline: August 14, 2026Type: Tender

Building Maintenance

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1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgefüh...

Tender type:
Tender
Contracting authority:
Landesamt für Umwelt
Published:
July 14, 2026
Deadline:
August 14, 2026
Topic:
Building Maintenance

Tender description

1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre

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