Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt AugsburgAugsburgTED
Instandsetzung Heilig Kreuz Kirche in Augsburg – Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 3-6 und Ingenieurtechnische Kontrolle.
Die evang.-luth. Heilig Kreuz Kirche in Augsburg wurde 1652/1653 als barocker Kirchenbau im Stil einer evangelischen Predigtkirche errichtet. Es handelt sich dabei um den ersten protestantischen Kirchenbau in Augsburg, der im Laufe der nächsten Jahrzehnte mit zahlreichen Werken namhafter Künstler ausgeschmückt wurde. Die Kirche ist eine d...
Architecture, Structural Engineering, Construction Supervision
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- Tender
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- Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt Augsburg
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die evang.-luth. Heilig Kreuz Kirche in Augsburg wurde 1652/1653 als barocker Kirchenbau im Stil einer evangelischen Predigtkirche errichtet. Es handelt sich dabei um den ersten protestantischen Kirchenbau in Augsburg, der im Laufe der nächsten Jahrzehnte mit zahlreichen Werken namhafter Künstler ausgeschmückt wurde. Die Kirche ist eine der bedeutendsten evangelischen Sakralbauten in Bayern, eng verbunden mit der Reformation, den Religionskonflikten und der besonderen konfessionellen Situation Augsburgs. Sie trägt den Beinamen „Europäische Friedenskirche“. 2021 wurde sie als ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung eingestuft. Das Gebäude und seine Konstruktion werden seit Längerem statisch beobachtet. Dabei wurden Schäden festgestellt, die dringend behoben werden müssen. In einem ersten Bauabschnitt wurden bis zum November 2024 Notsicherungsmaßnahmen umgesetzt. Im zweiten Bauabschnitt sind folgende Maßnahmen umzusetzen: •Instandsetzung des Dachstuhls,•Sanierung der Auflagerkonstruktion im Traufbereich,•Sanierungsarbeiten am Sakristeidach, •Sanierungsarbeiten am Glockenturm,•Sanierungsarbeiten an der Kellerdecke,•Bohr- und Verpress- und Putzarbeiten am Mauerwerk,•Renovierungsanstriche Innen und Außen.Grundlage der Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt sind die bereits erarbeiteten Leistungsphasen 1 und 2 sowie die in Teilen vorliegende Leistungsphase 3 mit einer Grobkostenschätzung nach DIN 278.Der Kostenrahmen beträgt für den zweiten Bauabschnitt für die KG 200-700 nach DIN 276 rund brutto Euro € 2.200.000. Ziel der weiteren Planung und Ausführung ist es, diesen Kostenrahmen nicht zu überschreiten. Der Start der Planung soll im Januar 2027 erfolgen; der Beginn der Bauausführung Ende Oktober 2027. Das Terminziel für die Fertigstellung ist Dezember 2028.
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8Instandsetzung Heilig Kreuz Kirche in Augsburg - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §34 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9.
Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt AugsburgAugsburgDeadline: Sep 10Die evang.-luth. Heilig Kreuz Kirche in Augsburg wurde 1652/1653 als barocker Kirchenbau im Stil einer evangelischen Predigtkirche errichtet. Es handelt sich dabei um den ersten protestantischen Kirchenbau in Augsburg, der im Laufe der nächsten Jahrzehnte mit zahlreichen Werken namhafter Künstler ausgeschmückt wurde. Die Kirche ist eine der bedeutendsten evangelischen Sakralbauten in Bayern, eng verbunden mit der Reformation, den Religionskonflikten und der besonderen konfessionellen Situation Augsburgs. Sie trägt den Beinamen „Europäische Friedenskirche“. 2021 wurde sie als ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung eingestuft. Das Gebäude und seine Konstruktion werden seit Längerem statisch beobachtet. Dabei wurden Schäden festgestellt, die dringend behoben werden müssen. In einem ersten Bauabschnitt wurden bis zum November 2024 Notsicherungsmaßnahmen umgesetzt. Im zweiten Bauabschnitt sind folgende Maßnahmen umzusetzen: •Instandsetzung des Dachstuhls,•Sanierung der Auflagerkonstruktion im Traufbereich,•Sanierungsarbeiten am Sakristeidach, •Sanierungsarbeiten am Glockenturm,•Sanierungsarbeiten an der Kellerdecke,•Bohr- und Verpress- und Putzarbeiten am Mauerwerk,•Renovierungsanstriche Innen und Außen.Grundlage der Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt sind die bereits erarbeiteten Leistungsphasen 1 und 2 sowie die in Teilen vorliegende Leistungsphase 3 mit einer Grobkostenschätzung nach DIN 278.Der Kostenrahmen beträgt für den zweiten Bauabschnitt für die KG 200-700 nach DIN 276 rund brutto Euro € 2.200.000. Ziel der weiteren Planung und Ausführung ist es, diesen Kostenrahmen nicht zu überschreiten. Der Start der Planung soll im Januar 2027 erfolgen; der Beginn der Bauausführung Ende Oktober 2027. Das Terminziel für die Fertigstellung ist Dezember 2028.Ersatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDer bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt wErsatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Markt EschlkamDer bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich laut Kostenprognose (Stand März 2023) auf rund 4,59 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn und Bauende: - 1. BA - Abriss Altbau (= Marienheim), unterkellert: Juni 2027 - September 2027 - 2. BA - Neubau: Oktober 2027 - März 2029 - 3. BA - Sanierung Bestand: April 2029 - April 2030 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstelNeubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Stadt RodingDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstTragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 - 6 sowie 8 + Besondere Leistungen, gemäß § 49 ff. HOAI
Große Kreisstadt Horb am NeckarHorb am NeckarIm Rahmen des Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Büro für die Tragwerksplanung des Neubaus einer 3-Feld-Sporthalle ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 5 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Horb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 51 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6, optional: BL, gemäß § 49 ff. HOAI (zunächst Stufenweise Beauftragung Leistungsphase 1 -3).
Städtische Gebäude Esslingen am Neckar (SGE)EsslingenIm Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Büro für die Tragwerksplanung der Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV vor. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten bei Bewerbergemeinschaften in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des /der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die für die 2. Stufe ausgewählten Bewerber werden zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die max. 5 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Verhand
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