Gemeinde OybinOybinTED
"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diese...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Oybin
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
Tender description
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Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständige Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 2. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden) - Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich –Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone IV Voll Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 790.402,37 Euro Voll Anrechenbare Kosten, KG 600 (netto): 44.550,00 Euro (aus der KG 600, bewegl. Außenmobiliar) Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 39.520,12 Euro (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
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Stadt OberlungwitzOberlungwitzBeauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den- Projektleiter- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen.Erweiterung und Sanierung Rathaus in Fronreute, Tragwerksplanung
Gemeinde FronreuteFronreuteDeadline: Sep 25Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Tragwerksplanung (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses in Fronreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.Planungsleistungen (TGA ELT, TGA HLS, Tragwerk, Freianlagen, Verkehrsanlagen) Ersatzneubau der Regionalen Schule mit Grundschule in Tribsees
Stadt Tribsees über das Amt Recknitz-TrebeltalIDTribseesDeadline: Aug 21Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro und HLS) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 Grundleistungen, im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6, Grund- und Besondere Leistungen, Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 sowie Verkehrsanlagen (VA) gem. §47 i.V.m. Anlage 13 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 (Bes. Leistungen - örtl. BÜ im Leistungsbild VA) für den Ersatzneubau der Regionalen Schule mit Grundschule in Tribsees Vereinbart wird die stufenweise Beauftragung: TGA ELT/ HLS (Los 6, 7): 1. Stufe: Leistungsphasen 1-2, 2. Stufe: Leistungsphasen 3-4, 3. Stufe: Leistungsphasen 5-8, 4. Stufe: Leistungsphase 9 Tragwerk (Los 8): 1. Stufe: Leistungsphasen 1-2, 2. Stufe: Leistungsphasen 3-4, 3. Stufe: Leistungsphasen 5-6 optional: LPH 8 als Besondere Leistung Freianlagen und Verkehrsanlagen (VA) (Los 9): 1. Stufe: Leistungsphasen 1-2, 2. Stufe: Leistungsphasen 3-4, 3. Stufe: Leistungsphasen 5-8, optional: LPH 8 als Besondere Leistung- örtl. BÜ bei VA 4. Stufe: Leistungsphase 9 ACHTUNG MINDESTSTANDARDS TGA ELT/TGA HLS, Freianlagen und Verkehrsanlagenplanung (Los 6,7,9): 1. Örtliche Präsenz LPH 8: regelmäßig 1-mal wöchentlich, mit der Möglichkeit, außerordentliche Vor-Ort-Termine zu gewährleisten; 2. Teamgröße > mindestens 2 feste Mitarbeiter Tragwerk (Los 8): Auftaktveranstaltung und Planungsbesprechungen, die die Statik betreffen sind als Vor-Ort-Termine zu gewährleisten; Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro gegebenenfalls an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnisse der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegenKomplexsanierung der Grundschule Walkenried - Freianlagenplanung
Gemeinde WalkenriedWalkenriedDeadline: Sep 18a) Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Freianlagenplanung im Rahmen der Komplexsanierung der Grundschule Walkenried. Dabei werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Freianlagenplanung gemäß der Anlage 11 der HOAI stufenweise vergeben werden. b) Es werden zudem folgende Besondere Leistungen der Freianlagenplanung vergeben: - Auswahl und Vervollständigung der notwendigen Formblätter nach dem Vergabehandbuch (Pauschalhonorar – Leistungsphase 7 / Leistungsstufe 3), - Mitarbeit bei der Erstellung eines möglichen Fördermittelantrages im Rahmen eines Schulsanierungsprogrammes (Zeithonorar – Leistungsphase 3 / Leistungsstufe 1), - Mitarbeit bei der Erstellung eines möglichen Fördermittelverwendungsnachweises unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie (Zeithonorar – zu Beginn Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4), - Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Zeithonorar - Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4) c) Im Übrigen wird hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Honorarparameter auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen. d) Voraussichtlicher Leistungszeitraum für die gesamte Freianlagenplanung ist November 2026 bis Dezember 2032 (unter Einbeziehung der Leistungsphase 9 [= 4 Jahre]. e) Die Gebäude- und Innenraumplanung als weitere Objektplanung und die der Gebäudeplanung zugehörigen Fachplanungen werden separat vergeben. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind zulässig.Stadt Braunsbedra - Ersatzneubau Kita Sonnenschein - Freianlagenplanung
Stadt BraunsbedraBraunsbedraDeadline: Aug 10a) Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Freianlagenplanung. Die Gebäude- und Innenraumplanung (mitsamt Abrissplanung) und die Verkehrsplanung als weitere Objektplanungen sowie die Fachplanungen werden separat vergeben. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig. b) Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Freianlagenplanung gemäß der Anlage 11 der HOAI stufenweise vergeben. c) Es werden zudem folgende Besondere Leistungen der Freianlagenplanung vergeben: - Auswahl und Vervollständigung der notwendigen Formblätter nach dem Vergabehandbuch (Pauschalhonorar – Leistungsphase 7 / Leistungsstufe 3), - Erstellung des Fördermittelverwendungsnachweises unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie (Zeithonorar – zu Beginn Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4), - Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Zeithonorar - Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4), Im Übrigen wird hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Honorierung auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeuntelagen) verwiesen. d) Voraussichtlicher Leistungszeitraum für die Freianlagen ist Oktober 2026 bis 30.06.2033 (unter zusätzlicher Einbeziehung der Leistungsphase 9 [= 4 Jahre]).Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Ersatzneubau Schwanenteichbrücke (1I6030) - Generalplanungsleistung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gemäß HOAI
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbHBad Neuenahr-AhrweilerDer Auftraggeber beabsichtigt den Ersatzneubau für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörten Fuß- und Radwegbrücke Schwanenteichbrücke. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die für den Neubau erforderlichen Generalplanungsleistungen aus den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerk (Leistungsphase 1-4 und 6-9), Tragwerksplanung (Leistungsphase 1-4 und 6-9), Verkehrsanlagen (Leistungsphase 1-9) und Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-4 und 6-9). Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Vertrag und nach Bedarf.Feuerwehrhaus Bindlach
Gemeinde BindlachBindlachDeadline: Aug 11Die Gemeinde Bindlach plant die Sanierung und den Umbau des alten Feuerwehrhauses für die Funktionen eines Bürgerhauses. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 in den folgenden Leistungsbildern nach HOAI 2021 vergeben: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 - Tragwerksplanung gem. §51 HOAI 2021 - Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 (TGA + Elektro) vergeben. Weiterhin werden die folgenden Besonderen Leistungen vergeben: - Bestandsaufnahme - Erstellung eines Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne - Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) - Koordinierungsaufgaben / Projektmanagement Generalplaner - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristPlanungsleistungen zum Neubau Studierendenwohnheim mit Cafeteria und kulturellen Gemeinschaftsflächen Bachstraßenareal Jena
Studierendenwerk ThüringenJenaDeadline: Aug 18Das Studierendenwerk Thüringen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Objektplanungsleistungen für den Neubaus eines Studierendenwohnheim mit Cafeteria und kulturellen Gemeinschaftsräumen auf dem Stadt- und Wissenschaftsquartier Bachstraße in Jena. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf städtebaulichen Rahmenbedingungen und notwendigen Abstimmungen mit Behörden. Die Beauftragung soll stufenweise in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme alle Leistungsphasen bis einschließlich LPH 9 abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Das Baugrundstück befindet sich auf dem neu zu entwickelnden ehemaligen Klinikgelände an der Bachstraße in Jena. Auf dem für die geplante Bebauung vorgesehen Bereich soll ein Neubau mit teilweise Integration vorhandener Bebauung entstehen. Weitere Informationen sind der Vorhaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Universitätsklinikum Münster - 1012 Sanierung und Erweiterung AWT - P29 Objektplanung LP 3 - 8
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