gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbHSaarbrückenTED
Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichte...
Earthworks, Heating & Air Conditioning, Electrical Installation, Pipeline Construction, Sewer Construction
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Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu erric...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 07, 2026
- Topic:
- Earthworks
Tender description
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leist
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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8- gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbHSaarbrückenDeadline: Aug 03
Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen. Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen. - gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbHSaarbrückenDeadline: Aug 07
Bauleistungen
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen. Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen. - Amtsgericht Saarbrücken
Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben. Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“. Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig. Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt. Ortsbesichtigungstermine: Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Jul 20
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Jul 20
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung MeißenHeinrich-Heine-Straße 23 c, 01662, MeißenDeadline: Jul 30
S 32 Baumpflanzungen westl. Lommatzsch, 1. Abschnitt - Los 2 - Maßnahme A1, A2, A3
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen Heinrich-Heine-Straße 23 c 01662 Meißen Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 26-L105-26 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 3 Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der neu gebauten Ortsumgehung der S 32 südlich von Lommatzsch, LK Meißen f) Art und : : S 32 Baumpflanzungen westl. Lommatzsch, 1. Abschnitt - Los 2 - Maßnahme A1, A2, A3 : 5 Stück Gehölze roden 5 Stück Gehölze aufasten 9 Stück Einzelbaumschutz Entsiegelung 275m2 14 Stück Rückbau Einzelfundamente Abbruch Bebauung (Laube und Blechhütte) 6 Stück Hochstämme 3xv mDb 14-16 cm liefern, pflanzen, Dreibock 18 Stück Obstgehölze 3xv mDb 12-14 cm liefern, pflanzen, Dreibock 3 Stück Greifvogelstangen 1.200m2 Rasenansaat herstellen, Regio-Saatgut Frischwiese Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen Einholung Schachtscheine g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: 15.10.2029 sonstiges weitere Fristen: Beginn spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen zur Vollendung entsprechend Vergabeunterlagen siehe Vergabeunterlagen j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f64664e78-436ccd6e57af2e2b m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 30.07.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 04.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 30.07.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: entfällt, siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. mit dem Angebot vorzulegen: Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Angabe Art und Umfang der zu vergebenden Leistungen) Eigenerklärung Eignung bei fehlender Präqualifikation für präqualifizierte Unternehmen: im Präqualifikationsverzeichnis mindestens 3 hinterlegte Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es bestehen besondere Anforderungen an die Referenzen, als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: insgesamt sind 3 Referenzen gefordert, davon mind. 1 Referenz für Abriss und Entsiegelung und mind. 1 Referenz für Landschaftsbauarbeiten mit Pflanzarbeiten von Hochstämmen HINWEIS für präqualifizierte Unternehmen: im PQ-Verzeichnis fehlende Referenzen können aber auch zusätzlich MIT dem Angebot vorgelegt werden! Eine Nachforderung nach Angebotsöffnung ist jedoch nicht möglich, siehe Hinweisblatt in Vergabeunterlagen (Heftung 1) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen der letzten drei Geschäftsjahre Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und -räumung im Freistaat Sachsen, indem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprengG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber vom Befähigungsnachweis nach § 20). bei Abrissmaßnahmen: Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb bei Asbestentsorgung: Nachweis für die Sachkunde für Arbeiten im kontaminierten Bereich (BGR 128) sowie TRGS 519/521 Nachweis als registrierter Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieb nach § 17 Abs. 1 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) Vorlage drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es bestehen besondere Anforderungen an die Referenzen, als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: insgesamt sind 3 Referenzen gefordert, davon mind. 1 Referenz für Abriss und Entsiegelung und mind. 1 Referenz für Landschaftsbauarbeiten mit Pflanzarbeiten von Hochstämmen Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens entsprechend Vergabeunterlagen Hinweis: Die Regelung des § 6b Abs.3 VOB/A setzt nach aktueller Rechtsprechung voraus, dass dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe entsprechende Referenzen benannt werden. Die bloße Kenntnis des Auftraggebers über frühere Tätigkeiten genügt nicht. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Landschaftsbau/ Außenanlagen,Baumkontrolle/ Baumpflege
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