Jobcenter Wuppertal AöRWuppertal
HerBeg - Heranführung und Begleitung
HerBeg - Heranführung und Begleitung: Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister für die Heranführung und Begleitung von Personen in einem bestimmten Umfeld. Die Leistung umfasst die Begleitung von Personen bei der Eingewöhnung in ein neues Umfeld, einschließlich der Bereitstellung von Unterstützung und Beratung. Der Umfang der Leistung ...
Job Placement
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HerBeg - Heranführung und Begleitung: Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister für die Heranführung und Begleitung von Personen in einem bestimmten Umfeld. Die Leistung umfasst die Begleitung von Personen bei der Eingewöhnung in ein neues Umfeld, einschließlich der Bereitstellung von Unterstützung und Beratung. Der Umfang der Leistu...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Jobcenter Wuppertal AöR
- Published:
- April 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Job Placement
Tender description
HerBeg - Heranführung und Begleitung: Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister für die Heranführung und Begleitung von Personen in einem bestimmten Umfeld. Die Leistung umfasst die Begleitung von Personen bei der Eingewöhnung in ein neues Umfeld, einschließlich der Bereitstellung von Unterstützung und Beratung. Der Umfang der Leistung beträgt 12 Monate mit einer möglichen Verlängerung. Die Vergabestelle erwartet eine regelmäßige Begleitung von mindestens 2 Personen pro Woche. Die Leistung soll in den Standorten A und B erbracht werden. Die Angebote sind bis zum 15.04.2024 einzureichen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Bundesstiftung BauakademieDeadline: Mar 20
Hybride Veranstaltungen der Bundesstiftung Bauakademie - Rahmenvereinbarung über hybride Veranstaltungstechnik
Die Bundesstiftung sucht einen Dienstleister für die Beratung, Planung, Durchführung und Nachbereitung von mindestens sechs hybriden Veranstaltungen im Jahr 2026. Der Umfang umfasst die technische und organisatorische Umsetzung, die Produktion von Video- und Livestreaminhalten im Corporate Design, die Bereitstellung optimierten Videomaterials für YouTube sowie die Erstellung zusätzlicher Kurzvideos auf Wunsch. Eine flexible Beauftragung einzelner Leistungen ist über eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 und einer optionalen Verlängerung um ein Jahr bis maximal 31.03.2028 möglich. - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsDeadline: May 22
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und : Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen; • ein Projektplan, aus dem die einzelnen Arbeitspakete inklusive des vorgeschlagenen Zeitplans hervorgehen; • Informationen über das vorgesehene Bearbeitungsteam (namentliche Nennung) und jeweils die Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz unter Berücksichtigung der Kommunikationskompetenz) der mitwirkenden Personen; • Für die gesamtverantwortliche Person wird eine Angabe zur Projektleitungskompetenz erwartet. Außerdem wird die Benennung einer stellvertretenden Person für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der ge-samtverantwortlichen Person erwartet, sodass die Umsetzung des Auftrags (und damit das Gelingen des weiteren Projektverlaufs) gewährleistet ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, aus der sich ergibt: • die Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Weiterhin ist mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung zur Aufgabenteilung einzureichen, aus der eindeutig hervorgeht: • welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche konkreten Leistungen bzw. Leistungsteile je Arbeitspaket übernimmt, • in welchem Umfang (z. B. prozentual oder nach Leistungsphasen) die jeweiligen Leistungen erbracht werden, • welche Qualifikationen und Referenzen dem jeweiligen Leistungsteil zugeordnet sind. Die benannten Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Leistungen im Auftragsfall tatsächlich zu erbringen. Änderungen der Leistungszuordnung nach Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen) - IG Metall ChemnitzDeadline: May 18
Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: IG Metall Chemnitz; Straße, Hausnummer: Augustusburger Straße 31; Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: VB 26_020 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Der anzubietende Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum Projektende am 31.12.2026. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3374287/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 18.05.2026, 13:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über gleichwertige Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, dabei muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz (ohne USt.) des Bieters über die letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025) betrachtet mindestens EUR 74.000 betragen. 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) in einem vergleichbaren Einsatzgebiet. Die jeweiligen Referenzen sind gleichwertig, wenn Sie in Inhalt und Umfang wesentlich folgenden Leistungskategorien entsprechen: (a) Beratungserfahrungen in Unternehmen und Gewerkschaften, die sich in Transformationsprozessen befinden. In diesem Zusammenhang Beratungsdienstleistungen zur Beförderung eines produktiven Dialogs zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung anlässlich festgestellter Transformationsprozesse. Nachweis betrieblicher prozessbegleitender Beratungs- und Schulungsleistungen, Workshop-Konzepte, entwicklungsoffener Experimentierräume. (b) Nachweis beteiligungsorientierter und prozessbegleitender Beratungserfahrungen in Unternehmen. Dies umfasst auch Beratungs-, Schulungs- und Methodenkompetenz in den Themenfeldern Standort- und Beschäftigungssicherung, Gestaltung von Transformationsprozessen, Digitalisierung, Produktions- und Leistungssystemen, Personalentwicklung und Qualifizierung. (c) Beratungsdienstleistungen, die gute Kenntnisse der Sächsischen Wirtschafts- und Branchenstrukturen belegen, insbesondere differenzierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und Herausforderungen in der Automobil- und Zulieferbranche Südwestsachsens. (d) Beratungsdienstleistungen, die eine Ermittlung, Vermittlung und Aufbereitung von Erkenntnissen für die Zielgruppen der Betriebsräte, Beschäftigten, Unternehmensleitungen, Berater und Wissenschaftler umfassten und in Branchen erfolgten, deren industrielle Strukturen sich durch neue Technologien bereits wandeln. Erfahrungen mit zielgruppenspezifischer Aufbereitung transformationsrelevanter Erkenntnisse und Themenstellungen. (e) Beratungsdienstleistungen für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt, in dessen Zuge auch mit anderen Beratungseinrichtungen, wissenschaftlichen und gewerkschaftlichen Experten, regionalen Kompetenzzentren sowie Vertretern der Landes-, Bundes- oder EU-Politik kooperiert werden musste. Für jede der vorgenannten Kategorien müssen die Bieter mindestens zwei in Umfang und Inhalt gleichwertige Referenz aus den letzten 5 Jahren (seit 2021) nachweisen. Die Bieter können auch eine Referenz für mehrere der o. g. Leistungskategorien vorlegen, falls die Referenz mehrere Kategorien abdeckt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an den Angaben der Bieter ergänzende Nachweise anzufordern oder Erkundigungen beim Referenzgeber einzuholen. Die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter in übersichtlicher Form darzustellen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) sowie zur Zuordnung der Leistungen zu den o. g. Kategorien erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf. 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Wird eine Eignungsleihe eingegangen, verlangt die Auftraggeberin, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales),Forschung/ Entwicklung - AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlinDeadline: Aug 04
Fahrradleasing
Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate. Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden. Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden. Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings. Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsf - Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bereitstellung und Betrieb eines Zeitwirtschaftssystems in Form eines cloudbasierten Managed Service
Die Zeitwirtschaft ist beim Auftraggeber derzeit durch „PAISY C/S“ der Fa. ADP realisiert. „PAISY“ umfasst dabei alle zu dokumentierenden und gesetzlich zu meldenden Zeitwerte eines Arbeitnehmers. Darüber hinaus beinhaltet sie die Bewertung von Arbeitszeiten mit Hilfe von mehreren hundert Zeitarten und Segmenten. Hierzu sind in „PAISY“ ca. 250 SWR-individuelle einwöchige, ca. 60 mehrwöchige Gleitschichtpläne und diverse Standardschichtpläne hinterlegt. Das System „primion“ liefert die Zeiten der Zeiterfassungsterminals von derzeit ca. 3.900 Mitarbeitern. Das System wurden in den 1990er Jahren beim Auftraggeber eingeführt und über die Zeit durch umfangreiche Softwareanpassungen immer wieder an den Bedarf angepasst und soweit möglich modernisiert. Aus heutiger Sicht erfüllen das System nicht mehr die Anforderungen an die aktuellen technischen Standards, Bedienbarkeit, Funktionalität und Barrierefreiheit und hat das Ende seiner Lebenszyklen erreicht. Der Auftraggeber hat aus diesen Gründen entschieden, ein modernes Zeitwirtschaftssystem neu einzuführen und den Betrieb von einem externen, entsprechend qualifizierten Dienstleister in Form eines cloudbasierten „Managed Service“ übernehmen zu lassen. Mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren wird beabsichtigt, die Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für den Auftraggeber gegen monatliches Entgelt zu beschaffen. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: • Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für eine Laufzeit von mindestens 4, optional bis zu 10 Jahren • Bereitstellung und Betrieb von Schnittstellen zu: oPaisy oPrimion (Zeiterfassungsterminals) operspektivisch SAP HCM •Pflege des angebotenen Zeitwirtschaftssystem über den gesamten Bereitstellungszeitraum •Erbringung von Unterstützungsleistungen entsprechend der vereinbarten SLAs über den gesamten Bereitstellungszeitraum durch fachlich entsprechend qualifiziertem Personal •Bereitstellungsleistungen bei der Einführung (Projektleitung, Schulung, Migrations-Unterstützung) Eine detaillierte Leistungsbeschreibung wird zusammen mit dem Teilnahmewettbewerb veröffentlicht, muss jedoch erst in der zweiten Phase der Ausschreibung (Leistungswettbewerb) von den entsprechend geeigneten Bewerbern bearbeitet werden. Für die ausschreibungsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT Cloud Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten und sechs Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 120 Monate) geschlossen. Die Leistungserbringung im Regelbetrieb soll ab dem 01.06.2027 erfolgen. Die notwendigen Installations- und Integrationsleistungen müssen ab dem 01.02.2027, frühestens jedoch mit Erteilung des Zuschlags, erbracht werden. - AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlinDeadline: Jul 21
Fahrradleasing
Die oben genannten Auftraggeberinnen der AOK-Gemeinschaft möchten gemeinsam einen Dienstleister gewinnen, der das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten anbietet. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, ihren Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern (TV-Fahrradleasing vom 03.03.2022 - Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) Fahrräder und Pedelecs (keine S-Pedelecs) im Rahmen eines Fahrradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Die Leasinglaufzeit beträgt jeweils 36 Monate. Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam ausschreibenden AOKs zählen insgesamt rund 57.000 Tarifbeschäftigte, die nach dem Vergütungstarifvertrag entlohnt werden. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.250 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des jeweiligen Landes-Beamtenrechts besoldet werden. Da die konkrete Menge an Fahrrädern, die auf Basis des Rahmenvertrages abgerufen werden, vom Nutzungsverhalten der Beschäftigten der Auftraggeberinnen abhängt, können konkrete Abnahmemengen für das Fahrradleasing nicht verbindlich festgelegt werden. Auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen schätzen die Auftraggeberinnen unverbindlich, dass sie ca. 1.475 Leasingverträge pro Jahr abschließen werden. Die Leistung muss neben den Tarifangestellten auch gegenüber nach Beamtenrecht angestellten Personen (sog. Dienstordnungs-Angestellten) möglich sein, sofern das jeweilige Landesbesoldungsgesetz dies zulässt. Gegenstand der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ferner Versicherungs- und Serviceleistungen wie insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensbearbeitungsprozesse, Wartung und Reparatur der Fahrräder, das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Fahrradleasings. Zur Sicherstellung eines attraktiven Fahrradleasingangebotes hat der Auftragnehmer ein leistungsfähiges Netz von stationären Händlern in jedem Bundesland, auf das sich der Geschäftsbereich der Auftraggeberinnen erstreckt, bereitzustellen. In das Händlernetzwerk des Auftragnehmers können Online-Händler aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fahrräder auch in einem betriebsbereiten, mangelfreien sowie ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand ausgeliefert werden und alle erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen auch für online bestellte Fahrräder erbracht werden. Bezüglich der Einzelheiten des Auftragsgegenstandes wird auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Leistungsbeschreibung (Anlage 3) verwiesen. - Stadt Essen - JobCenter EssenEssen
Chance Praktikum
Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen: Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden. Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils: Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben. Elemente der intensiven Aktivierung: Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren. Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme: Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, diese auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Begleitung während der betrieblichen Erprobung zielt darauf ab, den Teilnehmenden eine unterstützende und sichere Umgebung zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden, dem Maßnahmeträger und dem Arbeitgeber wird sichergestellt, dass die betriebliche Erprobung für alle Beteiligten eine positive Erfahrung ist und die Teilnehmenden erfolgreich auf eine dauerhafte Beschäftigung vorbereitet werden. Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit erreicht werden und ist durchgängig Bestandteil der Maßnahme, daher sind die Teilnehmenden während des gesamten Teilnahmezeitraums sozialpädagogisch zu begleiten. Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören: 1. Entwicklung einer Berufsperspektive 2. Begleitung während der betrieblichen Erprobungen 3. Begleitung des Übergangs in den Arbeitsmarkt 1. Aufgaben in der Betreuung von einzelnen Teilnehmenden Die Begleitung soll die Teilnehmenden bei der Bewältigung von individuellen Hemmnissen unterstützen, die einer erfolgreichen Teilnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Begleitung soll individuell an den Bedürfnissen der einzelnen Teilnehmenden ausgerichtet werden. Die Gespräche mit den Teilnehmenden sind vertraulich zu führen. Die Begleitung soll auch für eine notwendige Krisenintervention bereitstehen. 2. Aufgaben in der Betreuung von Gruppen Die Begleitung soll die Fachkräfte in der Durchführung des Unterrichts unterstützen. Sie soll im sozialen Bereich beraten und informieren (z.B. über Verhaltensnormen bei Vorstellungsgesprächen, Kontaktmöglichkeiten zu Beratungsstellen, Umgang mit Problem im Unterricht und am Arbeitsplatz). Bestehende Gruppenverbände (z.B. "Klassen", Kurse oder feste Arbeitsgruppen) sollen bei Bedarf sozialpädagogisch als Gesamtheit begleitet werden. Die Begleitung soll insbesondere bei Störungen in der Gruppendynamik zur Klärung beigezogen werden. Gespräche und Maßnahmen innerhalb bzw. vor einer Gruppe sollen nur mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden geführt werden, sofern vertrauliche Aspekte aus dem persönlichen Lebensbereich Gegenstand der Gespräche und Maßnahmen werden. 3. Aufgaben in der Betreuung während der betrieblichen Erprobung Die Begleitung steht den Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung beim Maßnahmenträger zur Verfügung. Diese soll die Teilnehmenden bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen und sie bei der Lösung von Schwierigkeiten unterstützt. Dies kann die Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz oder die Vermittlung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen umfassen. Die sozialpädagogische Begleitung umfasst zudem: - Hilfestellung bei Problemlagen einschließlich der Vermittlung von Problemlösestrategien und Krisenintervention - Präventionshilfe (Schulden oder Sucht) - Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme - Regelmäßige Sprechstundenangebote (mindestens an einem Tag pro Woche) - Erstellen, Abstimmung und Fortschreiben des teilnehmerbezogenen Berichtes in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern sowie dem Bedarfsträger. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).- Landkreis Peine
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen.
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