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EX-POST-BEKANNTMACHUNG Wallerfangen: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Wallerfangen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Gemeinde Wallerfangen beauftragt Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit‑Breitbandnetzes sowie der Erbringung von Endkundendienstleistungen in bislang unterversorgten („dunkelgrauen“) Bereichen. Die Finanzierung erfolgt über das Bundes‑Förderprogramm Gigabit‑Förderung 2.0 und eine Kofinanzi...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Wallerfangen
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Gemeinde Wallerfangen beauftragt Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit‑Breitbandnetzes sowie der Erbringung von Endkundendienstleistungen in bislang unterversorgten („dunkelgrauen“) Bereichen. Die Finanzierung erfolgt über das Bundes‑Förderprogramm Gigabit‑Förderung 2.0 und eine Kofinanzierung nach der Gigabit‑Kofinanzierungsrichtlinie Saarland, wobei die Investitionsbeihilfe die Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz Barwert Einnahmen/Barwert
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10Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Kreis OlpeOlpeBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe. Konzessionsvertrag über Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen. Förderung über Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) und Kofinanzierung durch Land NRW als Investitionsbeihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Schmelz: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Schmelz im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde SchmelzSchmelzGemeinde Schmelz soll mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten abschließen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Bundesförderung (Gigabitförderung 2.0) und einer Kofinanzierung (Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland). Die Förderung erfolgt durch Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben für Netzaufbau und -betrieb.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Eifelkreis Bitburg-PrümBitburgDer Eifelkreis Bitburg-Prüm sucht Konzessionsnehmer für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Die Förderung erfolgt durch Bund und Land als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke. Konzessionsverträge umfassen Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Mettlach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde MettlachMettlachGegenstand ist die Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Mettlach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Der Konzessionsvertrag umfasst Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Endkundendienstleistungen. Die Förderung erfolgt über das Bundesprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 und die Kofinanzierungsrichtlinie Saarland als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.Stadt Völklingen: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Völklingen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Stadt VölklingenVölklingenDeadline: Aug 25Die Stadt Völklingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Der Konzessionsgeber hat des Weiteren eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM3A4/documents heruntergeladen werden können.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Kreis WarendorfWarendorfDer Kreis Warendorf (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Lahn-Dill-KreisWetzlarDer Lahn-Dill-Kreis (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHNTS/documents heruntergeladen werden können.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Merchweiler: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Merchweiler (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde MerchweilerMerchweilerDie Gemeinde Merchweiler plant den Ausbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dazu soll ein Konzessionsvertrag über Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Die Förderung erfolgt durch den Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) und das Saarland (Kofinanzierung) als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Northeim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landkreis NortheimNortheimDer Landkreis Northeim vergibt eine Konzession für Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Stadt Northeim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Gefördert über das Bundesprogramm Breitbandausbau (2. Überarbeitung vom 28.11.2019, Sonderaufruf Gewerbe) und die niedersächsische RL Giganetzausbau NI. Die Förderung erfolgt als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz Barwert Einnahmen minus Barwert Ausgaben).EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Wallerfangen - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde WallerfangenWallerfangenEX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Wallerfangen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ============================================================================================================= Die Gemeinde Wallerfangen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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