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Gemeinde Georgensgmünd - Vergabe Breitband
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäss den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebi...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services, Telecom Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Georgensgmünd
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- July 27, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
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Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass in der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäss den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und den Bescheid über die abschliessende Höhe der Zuwendung erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Kofinanzierung nach der Richtlinie des Freistaates Bayern durch das Land Bayern.
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Gemeinde WeiskirchenGemeinde Weiskirchen Kirchenweg 2 66709 Weiskirchen DeutschlandBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Weiskirchen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, gefördert durch Bundes- und Landesmittel (Gigabit-Richtlinie 2.0 und Kofinanzierung Saarland).EX-POST-BKEANNTMACHUNG: Gemeinde Ursberg - Graue Flecken
Gemeinde UrsbergUrsbergVorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. =============================================================================================================================== Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Ursberg (Graue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ==================================================================================================================================================== Die Gemeinde Ursberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Lenningen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde LenningenLenningenDie Gemeinde Lenningen schreibt im Rahmen des Förderprogramms Gigabit-Richtlinie 2.0 und Kofinanzierung nach VwV Breitbandmitfinanzierung die Konzession für Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) aus. Die Vergabe erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, wobei die Förderung die Differenz zwischen Einnahmen- und Ausgabenbarwerten abdeckt. Durchführung durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen, Vertragsschluss mit der Gemeinde.Errichtung eines Gigabitnetzes der nächsten Generation in den unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht unter Gewährung eines verlorenen Zuschusses
Gemeinde NümbrechtNümbrechtDeadline: Sep 18Zur Umsetzung des Gigabitausbaus hat die Gemeinde am Förderprogramm gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) nach 3.1. Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr teilgenommen und am 14.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes erhalten. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das Land NRW, welche den vorläufigen Förderbescheid ersetzt, erfolgte am 06.12.2024.Gemeinde Willingen (Upland) - Dunkelgraue Flecken (Zuschlagsbekanntmachung)
Gemeinde Willingen (Upland)Willingen (Upland)Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Willingen (Upland) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die Gemeinde Willingen (Upland) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Schmelz - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde SchmelzSchmelzBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Schmelz im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ====================================================================================================================== Die Gemeinde Schmelz (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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