Stiftung Naturschutz im Landkreis DiepholzDiepholz
Gehölzmaßnahmen 2026 Revit. Donstorfer Moor
Umsetzung von Maßnahmen zur Revitalisierung des Donstorfer Moores Das Einsatzgebiet erstreckt sich in Niedersachsen im westlichen Bereich des Mittleren Wietingsmoores in der Gemarkung Dörpel. Die Arbeiten finden auf mit Gehölzen bestandenen Hochmoorflächen mit unterschiedlich starken Resttorfmächtigkeiten statt. In einzelnen Fällen kann a...
Organic Farming
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz
- Published:
- July 20, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Organic Farming
- Object:
- Renaturierung / Biotop
Object classification
- Renaturierung / BiotopPrimary
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Umsetzung von Maßnahmen zur Revitalisierung des Donstorfer Moores Das Einsatzgebiet erstreckt sich in Niedersachsen im westlichen Bereich des Mittleren Wietingsmoores in der Gemarkung Dörpel. Die Arbeiten finden auf mit Gehölzen bestandenen Hochmoorflächen mit unterschiedlich starken Resttorfmächtigkeiten statt. In einzelnen Fällen kann auch mineralischer Untergrund vorliegen. Auf einigen Flächen befindet sich teilweise wertvolle Hochmoorvegetation, die unbedingt zu schützen ist. Die Flächen weisen regelmäßig feuchte, tlw. auch nasse Bereiche auf. Sie können uneben und von zugewachsenen Schlitzgräben sowie alten Handtorfstichen durchzogen sein. Die Zuwegung erfolgt über Wirtschaftswege, die teilweise nicht ausgebaut sein können. In den Flächen selbst sind keine befestigten Wege vorhanden. Eine Übersicht des Einsatzgebietes finden Sie in der Anlage. Bedingt durch die in Teilen unklare Befahrbarkeit der Maßnahmenflächen, wird die Einsatztätigkeit durch die Bauleitung vor Ort geprüft und festgelegt. Es wird dringend empfohlen, dass der Bieter vor der Abgabe seines Angebotes die Örtlichkeiten in Augenschein nimmt und sich über die Gegebenheiten vor Ort informiert. Mehraufwendungen, die aus der Unkenntnis der Örtlichkeiten resultieren, werden nicht vergütet. Auf rechtzeitige Nachfrage (spätestens bis einschließlich 04.08.2026), können gerne individuelle Ortsbesichtigungen angeboten werden. Bieterfragen sind bis spätestens einschließlich 04.08.2026 über das Vergaportal einzureichen. Die Maßnahmenflächen sind zumeist unterschiedlich stark mit Gehölzen bewachsen. Hauptsächlich kommen hier Birken vor. Daneben können Weiden, Faulbaum oder Spätblühende Traubenkirsche sowie einzelne Eichen und Nadelbäume beigemischt sein. Der Gehölzbestand kann lückig bis geschlossen sein. Dabei liegen die Stammdurchmesser der Gehölze üblicherweise zwischen ca. 5 cm und max. 55 cm (in 20 cm Höhe gemessen). Die Höhe der Gehölze liegt zumeist zwischen ca. 5 und 15 m. Einzelne Gehölze können in Höhe und Stammdurchmesser auch schwächer oder stärker ausfallen. Entstehen Schäden an Wirtschaftswegen oder kommt es zu Fahrspuren in den Maßnahmenflächen, sind diese nach Vorgabe der Bauleitung in geeigneter Weise zu beseitigen. Die Zuwegung ist zu räumen und sauber zu übergeben. Die Maschinen sind nach Vorgaben der Bauleitung der Bodenfeuchte entsprechend einzusetzen Pos. 1.01: Weidezaun-Rückbau 380 lfdm An einer Grenze zwischen Grünland und Hochmoor verläuft ein Stacheldrahtzaun, der teilweise in den Gehölzstreifen eingewachsen ist. Der Stacheldrahtzaun muss vollständig abgebaut und entsorgt werden. Pos. 1.02: Gehölzentfernung mit Abtransport 28 ha Zur Baufeldräumung für die Erdarbeiten sollen Gehölze mitsamt Stammfuß und Wurzelanläufen entfernt werden. Pos. 1.03: Gehölzentfernung mit Abtransport, lückiger Bestand 15,75 ha Zur Baufeldräumung für die Erdarbeiten und zur Herstellung von hochmoortypischen Offenland sollen (Jung)Gehölzbestände mit dem Forstmulchgerät bodeneben bearbeitet und zerkleinert werden. Pos. 1.04: Schlepper mit Forstmulchgerät inkl. Bedienung 30 Std. Auf Flächen (teilw. ehemaligen Abtorfungsflächen) im Hochmoor sowie Hochmoorrandbereichen sollen unterschiedlich dichte Gehölzbestände mit dem Forstmulchgerät entfernt werden.
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Kreis NordfrieslandHusumDeadline: Sep 16Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche sollen diese bis an die Waldgrenze von Gehölzen freigestellt werden. Im Maßnahmengebiet befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand. Der Waldbestand ist von der Entkusselung auszunehmen. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das Laden und Verbringen von Plaggmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen zzgl. einer Kalkzugabe (Kosten 84,00 €/t, Bedarf: 8 t/ha) zu kalkulieren. Sofern das Material auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden soll oder anderweitig außerhalb des Flughafens zwischengelagert werden soll, ist vorab eine Beprobung und Feststellung der Unbedenklichkeit der entsprechenden Verwendung erforderlich. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden. Wichtig: Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
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