Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad Nauheim
FUT BPol FBT Straßensanierung bei A3
Sie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.
Civil Engineering Design
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Civil Engineering Design
- Object:
- Straße / Fahrbahn
Object classification
- Straße / FahrbahnPrimary
Tender description
Sie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
4 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Related tenders
7BPol-Neubau Wache-FBT Statik
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimSie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.BPol-Neubau Wache FBT Freianlage
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimSie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.BPol Neubau Wache FBT Elektro
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimSie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.BPol Machbarkeitsstudie Neubau eines Parkhauses FBT Elektro
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimSie finden hier den Bekanntmachungstext des ausgewählten vergebenen Auftrags.BPol Fuldatal Geb. A3 Sanierung Hagelschaden an Fassade
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimSanierung der Fassade von Gebäude A3 nach Hagelschaden. Angaben zur Baumaßnahme, Besonderheiten der Ausführung, Art der Maßnahme (z.B. Umbau), vertragliche Bindung und Koordination der Gewerke.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen
Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattDeadline: Aug 311.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte * Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten * Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung * Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten * Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. * In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen * Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr * Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner * Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic * Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) * Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: * Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen * Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: * Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten * Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen * Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. * Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. * Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. * Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. * Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen * Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) * SIA-Normen * Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern <https://test.geo.lu.ch/map/strassen?> * Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten <https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten> * Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen <https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen> * Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) * Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. * vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) * Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation * Informationshoheit obliegt der vif * Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif * Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert * Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.