Abwasserbetriebe Weserbergland AöRHamelnTED
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen: - Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges - Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen - Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie "Besondere / Zusätzliche L...
Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 25, 2026
- Topic:
- Landscape Architecture
Tender description
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen: - Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges - Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen - Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie "Besondere / Zusätzliche Leistungen": • Überarbeitung der Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene • Kommunikationskonzept (Öffentlichkeitsbeteiligung) • Umweltbericht • Datenaufbereitung im Standard XPlanung
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5Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Stadt Geislingen an der SteigeGeislingen an der SteigeDeadline: Sep 21Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2025 - Sportbetonte Grundschule (Schule/Kita/Hort)/ Standortentwicklung "Kita Freundschaft", Objektplanung: Gebäude und Innenräume und Gutachten (Brandschutz und ggf. Weitere)
Stadtverwaltung CottbusCottbusAktuelle Situation Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Komplexes für die Bildung und Betreuung von Kindern bietet sich aufgrund seiner Nähe zum künftigen medizinischen Universitätsbereich sowie seiner bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich bereits ein Schulgebäude mit einem temporären Containerbau, der die bereits knappen Raumkapazitäten aktuell er-weitert. Des Weiteren ergänzen zwei kleine Sporthallen sowie ein Sportplatz das Ange-bot zur Lehre an diesem Standort. Für die Erweiterung des Platzangebotes zur Unterbringung von Hort- und Schulplätzen stehen weitere Flächen, wie ein Verkehrsgarten, ein bereits bestehendes Kitagebäude mit ca. 200 Plätzen sowie das Hortgebäude Haus 2 zur Verfügung. Planungsziel Zur Entwicklung des zur Verfügung stehenden Geländes an der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungs- und Betreuungsstandort sind zur Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten ergänzende Hortplätze zu schaffen. Nach aktuellem Stand besteht ein Bedarf von ca. 160 Plätzen. Auch für den regulären Unterricht an diesem Standort sind die vorhandenen Flächenkapazitäten nicht ausreichend. Um den Bedarf an Schulplätzen zeitnah abdecken zu können, hat man sich in jüngster Vergangenheit für eine temporäre Containerlösung entschieden, deren Betriebserlaubnis begrenzt ist. Im Rahmen der Überplanung des Bildungsstandortes sollen die Container einer dauerhaften Lösung weichen. Die Raumkonzepte der räumlichen Ergänzungen sowie die zu überarbeitenden Bestandsgebäude sind so zu gestalten, dass sie auf künftig veränderte pädagogische bzw. schulorganisatorische Anpassungen als auch auf die zu erwartenden demografischen Entwicklungen reagieren können. Auch eine Möglichkeit die neu-/umgestalteten Flächen im aktuellen Schul-/Hortbetrieb flexibel nutzen zu können ist ein wichtiger Aspekt für die Planung. Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen widerspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Als Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine altersgerechte und vielfältig nutzbare (Bewegung, Spiel, Rückzug, Sport) Außenfläche das Ziel sein. Wie auch die Gebäude sind auch die Außenflächen barrierefrei zu gestalten. Alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, sollen die baulichen Anlagen gleichberechtigt nutzen können. Vor dem Hintergrund einer lückenlosen Hort- und Schulbetreuung sowie der Kapazitätserweiterung an Betreuungsplätzen im Zusammenhang des Aufbaus der "Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (MUL-CT) hat sich die Stadt Cottbus im Rahmen des Strukturwandels dazu entschlossen, den Standort in der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungscampus zu entwickeln. Planungsaufgabe Im Sinne des Ganztagsanspruchs wird eine enge räumlich-funktionale Verknüpfung zwischen den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden, u.a. zur Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Aula, Sporthalle oder Schule/Hort), angestrebt. Als Grundlagenermittlung ist in den ersten Planungsphasen der beschriebene Standort mit seinen bereits vorhandenen Gebäudeteilen und flächenmäßigen Gegebenheiten zu untersuchen und daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Gesamtstandort in Abstimmung mit dem Nutzer/ Auftraggeber zu entwickeln. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktioneller Qualität sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden. 2 Die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen, während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit, zu erfolgen. Die Baumaßnahme wird unter Weiternutzung der schulischen Einrichtung sowie des Hortes/ Kita stattfinden. Ein entsprechender Ausweichstandort steht nicht zur Verfügung. Anhand dieser Tatsache wird die Bauausführung in mehreren Bauabschnitten er-folgen. Ein entsprechendes Konzept zum Bauablauf ist, unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfes an räumlichen Kapazitäten, entsprechend zu planen und mit dem Nutzer abzustimmen. Der Planungsbeginn ist zum I. Quartal 2026 angedacht. Für die Grundlagenermittlung (Fertigstellung Leistungsphase 2) ist eine kurze Planungsphase bis zum III. Quartals 2026 vorgesehen. Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant, welche die Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB-Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet. Eine Verpflichtung gemäß dem Verpflichtungsgesetz ist für die Erteilung des Planungsauftrages Voraussetzung. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.BvA TWP Stadt Bad Mergentheim Sanierung Baudenkmal am Marktplatz 4 in Bad Mergentheim
Stadt Bad MergentheimBad MergentheimDie Stadt Bad Mergentheim beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten einstigen Wohn- und Geschäftshauses "Burger Haus". Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei ca. 6,3 Mio. EUR brutto Gesamtkosten. Berücksichtigte Nutzungsfläche inkl. UG/ DG: ca. 600 m². Der Baubeginn ist für 2027 geplant. Das Gebäude steht seit dem Jahr 2013 leer. Seit dem Erwerb des Gebäudes durch die Stadt Bad Mergentheim im Jahr 2021 wird es regelmäßig begangen und gesichert. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurden im Jahr 2025 die losen Gegenstände und wandfesten Bauteile aus dem Gebäude entfernt. Hierbei handelte es sich um Bauteile, die augenscheinlich nach 1945 eingebaut wurden z. B. um Ladenausstattung, Wandverkleidungen oder sonstige Oberflächen. Eine Baustellenstromversorgung ist eingerichtet (Licht- und Starkstrom). Das Ziehen von Bauwasser ist möglich. Weitere Anschlüsse sind aktuell nicht vorhanden. Das Gebäude ist Teil einer mittelalterlichen Blockrandstruktur, die Platzverhältnisse sind beengt. An das Gebäude grenzen historische Gebäude, die ebenfalls Kulturdenkmale sind, an. Eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung für die zukünftige Nutzung sowie die Zugänglichkeit in Hinblick auf die Brandbekämpfung und Entfluchtung sind momentan nicht gegeben und sollen durch den Rückbau, der unten grün dargestellten rückwärtigen Nebengebäude, gewährleistet werden. Die vorhandene Nutzfläche von insgesamt ca. 600 m² verteilt sich auf 5 Geschosse. Hiervon sind ca. 420 m² als Summe aus Erdgeschoss und den beiden oberen Geschossen sinnvoll nutzbar. Weiterhin können im Untergeschoss Neben-/Technikflächen vorgesehen werden. Untergeschoss ca. 118 m² Erdgeschoss ca. 180 m² 1. Obergeschoss ca. 119 m² 2. Obergeschoss ca. 119 m² Dachgeschoss ca. 65 m² Nach dem Denkmalschutzgesetz stellt das Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung dar (§ 28 DSchG). Ein bauhistorisches Kurzgutachten wurde beauftragt (dendrochronologische Datierung, restauratorische Untersuchung sowie Haus- und Besitzgeschichte). Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebäudes für die Stadt Bad Mergentheim gilt es den bestmöglichen Lösungsansatz für die gewünschte öffentliche Nutzung zu finden. Daher umfasst die Beauftragung auch Besondere Leistungen der HOAI (s. u.). Für die Planungen werden weitere Fachplanungen bzw. Fachleistungen gesondert durch den Auftraggeber beauftragt (TGA - HLS, TGA - ELT, Landschaftsarchitekt, Bauphysik, Brandschutz). Die angestrebte neue öffentliche Nutzung soll sich wie folgt verteilen: - EG: Räume der Begegnung und Beteiligung - 1.+2. OG: nutzungsneutrale Räume (eingeschränkte Öffentlichkeit) - im rückwärtigen Hofraum: eine öffentliche, barrierefrei zugängliche WC-Anlage sowie eine klimaaktive Freifläche, ggf. ein Fluchttreppenhaus Eine Nutzungskonzeption, deren Inhalt die Nutzungen der einzelnen Bereiche des Gebäudes genau definiert, wird im Frühjahr 2026 in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro erarbeitet und liegt derzeit noch nicht vor.Die aktuelle Kosteneinschätzung liegt bei ca. 6,3 Mio EUR brutto Gesamtkosten. Die berücksichtigte Nutzungsfläche inkl. UG/ DG liegt bei ca. 600 m². Mögliche Fördermittel sind zu beantragen. Die zentrale Planungsaufgabe ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzungen, den Auflagen der Baudenkmalpflege und des schonenden Umgangs mit der bestehenden Bausubstanz. In enger Abstimmung mit der Auftraggeberin, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie mit dem bereits beauftragten Architekturbüro und den noch zu beauftragenden Büros für die weiteren Fachplanungen sind folgende Aspekte zu planen: - Rückbau des neuzeitlichen Gebäudeteils zugunsten zur Verbesserung von Belichtung, Belüftung und Rettungswegen - Toilettenanlage und/ oder eine notwendige Fluchttreppe - rückwärtige klimaaktive Freifläche in unmittelbarem Bezug zur Erdgeschoss-Nutzung - Unterbringung von Serverräumen, Technikflächen oder sonstige Nebenräume nach Möglichkeit im Untergeschoss - Anlagen zur Energiegewinnung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange - Öffentliche Toilettenanlage und - Eventuell im rückwärtigen Bereich des Erdgeschosses eine sog. "Toilette für alle" Planungsaufgabe werden die Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 sowie die Besonderen Leistungen der Befunduntersuchungen/Tragwerksgutachten (bestehend aus Zustandsbesichtigung und Bestandserfassung; Bestandsunterlagen sichten und werten, Erfassen des statischen Systems und dessen Veränderungen während der Standzeit des Bauwerks (Baugeschichte), Feststellung ursprünglicher Tragwerkssysteme, Qualifizieren der Gefährdungen, Erkennen von akut gefährdeten Bereichen, Bestimmung der vorhandenen Baumaterialien und deren Zustände; Kartieren von Tragwerksschäden, Ermitteln von Schadenursachen; Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorgenannten Themen im bautechnischen Gutachten / schriftlicher Bericht mit zugehörigen Skizzen und Bildern, Dokumentation der Bestandserfassung, Kommentierung und Bewertung aus ingenieurtechnischer Sicht; Vorstellen und Erläutern des Tragwerksgutachtens, Erläutern der gefährdeten Bereiche und ggf. eines sofortigen Handlungsbedarfs sowie Veranlassung und Unterstützung des AG bei der Sicherung von Zuständen im Falle eines sofortigen Handlungsbedarfs), der Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird, der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und soweit erforderlich, auch der Nachweise einzelner Bauteile zum konstruktiven Brandschutz unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), sowie der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen einschließlich Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe.Fortschreibung INSEK Stadt Hennigsdorf EX POST
Stadt HennigsdorfHennigsdorfMit der BV0027/2022 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf wurde die Verwaltung beauftragt, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Hennigsdorf fortzuschreiben und neu aufzulegen. Hierbei sind die städtischen Gesellschaften, die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie die Bewohnerschaft und externe Akteure zu bestimmten Fachthemen einzubeziehen. Zu berücksichtigende Themenfelder des INSEKs sollen u.a. sein: > Regionale Einbindung und Verflechtungen > Siedlungs- und Freiraumstruktur > Wohnen > Wirtschaft, Handel und Arbeit > Mobilität > Klimaschutz und Klimaanpassung > Grün- und Freiflächen > Daseinsvorsorge > Soziale Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe > Kultur, Freizeit und Tourismus Weitere Themenkomplexe, Digitalisierung, Kleingärten und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind ebenfalls einzubeziehen. Zum Thema Nachhaltigkeit ist ein Nachhaltigkeitskonzept in Arbeit. Die Inhalte sind in das INSEK zu übernehmen. Im Rahmen von Beteiligungsprozessen und in Fachgesprächen mit der Bevölkerung, der Politik, der Verwaltung, externen Akteuren und Trägern öffentlicher Belange können weitere Themenbereiche hinzukommen. Das Ziel ist eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung der einzelnen Stadtbereiche, des gesamten Stadtgebiets und der Region auf all seinen Maßstabsebenen. Nach einer umfangreichen Bestandserfassung und Analyse zur Erfassung der Stärken und Defizite ist ein integriertes Planungswerkzeug zu erstellen, welches als Leitfaden für die zukünftige städtische Entwicklung dienen soll. Neben der Entwicklung eines Leitbildes, der Ausarbeitung von Zielen und Handlungsempfehlungen, sollen zusätzlich Maßnahmen und Förderbedarfe und Umsetzungszeiträume festgelegt werden. Diese sollen dann in einem Zeitrahmen von 15 Jahren ggf. unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist daher die "Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Hennigsdorf".Fortschreibung der Pflege- und Entwicklungspläne im Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt
Verwaltung des Biosphärenreservats Drömling Sachsen-AnhaltOebisfelde-WeferlingenDeadline: Aug 24Das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling fasst landschaftlich zusammenhängende Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet unter den Zielstellungen des Schutzes und der beispielhaften, nachhaltigen Nutzung gemäß dem UNESCO-Programm „Mensch und Biosphäre“ zusammen. Die vorhandenen PEP „Naturpark Drömling“ mit NSG und LSG von 1996, „NSG Ohre-Drömling“ von 2007 und NSG "Klüdener Pax - Wanneweh" von 1996 sollen fortgeschrieben und harmonisiert werden. Insbesondere sollen folgende Schwerpunkte bearbeitet werden, die sich aus der praktischen Arbeit der Verwaltung des Biosphärenreservates Drömling als besonders dringend herausgestellt haben: a) Entwicklungskonzeption für das offene Kulturland mit Grünland b) Bewertung der Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten insbesondere für das Nass- und Feuchtgrünland c) Fortschreibung des Monitoringkonzeptes für die laufende und periodische Untersuchung und Bewertung der Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes d) Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit Das Vorhaben ist innerhalb des Förderzeitraums bis zum 31.03.2029 durchzuführen.
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 25. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Abwasserbetriebe Weserbergland AöR.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.