LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergTED
FFH-Stichprobenmonitoring Amphibien Baden-Württemberg 2026 - 2028
Erhebung von Daten zu Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen für Amphibien in festgelegten Untersuchungsflächen in Baden-Württemberg für den Zeitraum 2026-2028. Die Leistungen umfassen das Bundesstichprobenmonitoring (BuSMo) in der kontinentalen Region sowie ein landesweites Monitoring (LaSMo) für die Arten Gelbbauchunke (Bomb...
Environmental Research
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- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Published:
- April 16, 2026
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- Topic:
- Environmental Research
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Erhebung von Daten zu Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen für Amphibien in festgelegten Untersuchungsflächen in Baden-Württemberg für den Zeitraum 2026-2028. Die Leistungen umfassen das Bundesstichprobenmonitoring (BuSMo) in der kontinentalen Region sowie ein landesweites Monitoring (LaSMo) für die Arten Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Laubfrosch (Hyla arborea). Beide Monitoring-Ziele werden in einem gemeinsamen Auftrag bearbeitet.
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7FFH-Monitoring Biber Lose 1-3 (2026)
Landesamt für UmweltDeadline: May 27Stichprobenmonitoring des Bibers im Land Brandenburg 2026. Aufgaben: Ermittlung des Status und Abgrenzung der Biberreviere (inkl. unbekannter), Bewertung des Erhaltungszustands nach BfN-Schema (Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Endbericht in Papier und digital, kartografische Darstellung als ESRI-Shapefile.Erhebungsleistungen für das Qualitätsmesssystem (QMS) in Baden-Württemberg für Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHEine der Aufgaben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Das Land hat weit über 30 aktuell laufende Verkehrsverträge, die es federführend betreibt. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem entsprechenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Auf Grundlage dieser Verträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch, in welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen laufenden und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen ist daher eine Überprüfung der Qualität durch die NVBW vereinbart, meist durch ein Qualitätsmesssystem (QMS). Das QMS überprüft die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien. Diese Kriterien werden erhoben/erfasst und im Hinblick auf die in den Verkehrsträgen dargestellten Anforderungen überprüft, woraus finanzielle Zuwendungen oder Nachteile für die Betreiber errechnet werden. Ziel des QMS ist daher, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen, Abweichungen zu den vertraglichen Vorgaben zu ermitteln und die Leistungserbringung durch finanzielle Anreize und eine fundierte Datenbasis kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien, aus Stationserhebungen sowie aus der Überprüfung der personenbedienten Verkaufsstellen, Fahrkartenautomaten und Entwerter. Das QMS besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen aus der Qualitätsdatenbank, welche die erhobenen/erfassten Informationen automatisch speichert, prüft, abbildet und auswertet. Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum bis März 2032 an die heutige Cosmo Consult Data & Analytics GmbH vergeben. Zum anderen umfasst das QMS die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien. Dieser Auftrag wird für den Zeitraum von 2027-2030 neu vergeben. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Teil B.Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Landesamt für UmweltDer Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann.FFH-Gebietsmonitoring 2026 - 2028
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IKK classicDie IKK classic hat einen Auftrag vergeben. Der Leistungsort ist 99089 Thüringen. Es handelt sich um ein Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV).
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