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Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Gebäude
Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzu...
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- Samtgemeinde Uchte
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- August 11, 2026
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Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.
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Samtgemeinde UchteUchteDie Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurde durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Freianlagen
Samtgemeinde UchteUchteDeadline: Oct 05Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurde durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt (A.7). Bauplanungsrechtlich befindet sich der Erweiterungsbau im Plangebiet des neu aufgestellten B-Plans Nr. 9 "Am Schulweg". Nach Durchführung der Ausschreibung der erforderlichen VgV-Verfahren für die Planungsleistungen ist von folgender Terminplanung auszugehen: - Genehmigungsplanung: Januar bis März 2027 - Bauantrag: April 2027 - Ausführungsplanung: April bis August 2027 - Vergabe der Bauleistungen: September 2027 bis Januar 2028 - Baubeginn: Februar 2028 - Fertigstellung: März 2029 Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Fachplanung Tragwerk
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Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimDeadline: Nov 19Museum Erweiterungsbau - Objektplanung Gebäude Im Rahmen des VgV-Verfahrens im Anschluss an einen Planungswettbewerb sollten für die Erweiterung des Landesmuseums die Leistungen für die Objektplanung Gebäude (LPH 1 (anteilig) - 9 § 34 HOAI 2021) vergeben werden. Museum Erweiterungsbau - Objektplanung Gebäude Das Museum Wiesbaden befindet sich in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu einem der fünf Hessischen Landesmuseen. Das Museum verbindet Kunst und Natur und spannt den Bogen von naturkundlichen Objekten bis zur Gegenwart. Auf einer Ausstellungsfläche von 7.400 Quadratmetern vereint das Landesmuseum die Kunstsammlungen, unter anderem Ausstellungsstücke der Alten Meister, der Klassischen Moderne, der Moderne sowie der Zeitgenössischen Kunst und die Dauerausstellung der Naturhistorischen Sammlungen. Vor dem Hintergrund eines wachsenden Raumbedarfs, insbesondere von Ausstellungs- und Depotfläche sowie bestehender funktionaler Inkongruenzen im Museumsbetrieb ist die Erweiterung des Landesmuseums in Planung. Der Flächenbedarf der Erweiterung wurde auf etwa 3.000 qm NUF 1-6 festgelegt. Vor dem Hintergrund der besonderen Lage, der erforderlichen sensiblen Integration in den denkmalgeschützten Bestand und der kompakten zur Verfügung stehenden Baufläche wurden im Vorfeld mit den beteiligte nAkteuren intensive Untersuchungen und Abstimmungen zu möglichen Bebauungsoptionen durchgeführt. Unter Einbezug aller Erkenntnisse konzentrierte sich die Entwurfsaufgabe auf ein Baufeld im Südhof des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsneubau soll an diesem Standort als eigenständiger Anbau an das bestehende Museumsgebäude errichtet werden und sich unter Berücksichtigung von Denkmalschutz und städtebaulichen Restriktionen in die Umgebung einfügen. Die Konzeption erforderte eine durchdachte vertikale und horizontale Verteilung der Nutzungen, präzise Anbindungen und Vernetzungen mit dem Bestand sowie eine geschickte Organisation der Flächen. Der Auslober führte einen Planungswettbewerb durch, um die besten gestalterischen wie technisch-konzeptionellen Lo¨sungen fu¨r diese anspruchsvolle Aufgabe zu finden.Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundeneErweiterung Biomasseheizkraftwerk - Objektplanung Gebäude
Stadtverwaltung NeckarsulmNeckarsulmDeadline: Sep 09Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 - 4 gemäß § 34 ff. HOAI 1. Allgemeine Projektbeschreibung Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Stadt Neckarsulm werden im bestehenden Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) in den nächsten Jahren die Wärmeerzeuger größtenteils erneuert und zusätzliche Energieerzeugungs- und Versorgungsanlagen installiert. Die Planungsleistungen Leistungsphase 1 zur Erstellung des Transformationsplans wurden im Zuge der Erneuerung des Thermoölerhitzers Ende 2023 an das Ing. Büro Björnsen aus Leonberg, vergeben. Hierfür wurde nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) eine Förderung (Modul 1, LHP 1-4) beantragt, welche bewilligt wurde. Die Grundlagenermittlung nach HOAI (LPH 1), bzw. die Erstellung des Transformations-planes ist seit Herbst 2025 abgeschlossen. Die durch den Gemeinderat beschlossene Variante 4 daraus und anschließender Planungsleistungen der Gammel Engineering GmbH der technischen Gebäudeausrüstung (LPH 2-4) sieht zukünftig eine Erweiterung des bestehenden Biomasseheizkraftwerkes um folgende Wärmeerzeuger und Leistungen vor: • Zwei zusätzlicher Biomasseheizkessel inkl. Zubehör (je 1,2 MW th.) • Erneuerung Spitzenlastkessel 1 + 2 (18 MW th. Biomethan/ Wasserstoff) • Rauchgaskondensationsanlage inkl. Wasser-Wasser-Wärmepumpe (2 MW th.) • Zwei Abluft-/ Außenluft Wärmepumpen (je 0,2 MW th.) • Zusätzlicher Großwärmespeicher, Inhalt= 5.000 m³ • Anpassung, bzw. Erneuerung der Wärmeverteilung und hydraulischen Anbindung • Erweiterung der MSR- und Gebäudeleittechnik (Fabr. Siemens) • Elektrotechnische Anbindung der neuen Wärmeerzeuger Die Übersicht und zukünftige Standorte der geplanten Wärmeerzeuger ist aus dem Abschlussbericht und den Plänen der Gammel Engineering GmbH zu entnehmen. Dieser wird den Bewerbern in der 2. Phase zur Verfügung gestellt. Für die Standsicherheit und Stabilität ist für die Errichtung und Einbindung der neuen Wärmeerzeuger, Rohrleitungstrasse und Großpufferwärmespeicher (Fundament) ist eine Tragwerksplanung (Statik Stahlbau-/ Betonbau) erforderlich. Diese Leistungen wurden an das Büro Wulle Laig Ingenieure GmbH aus Heilbronn vergeben. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit von Architekt und Tragwerksplaner ist zwingend erforderlich. Planung Architekt: Für die Errichtung und Einbindung der neuen Wärmeerzeuger, Rohrleitungstrasse und Großpufferwärmespeicher ist eine Architektenplanungsleistung erforderlich. Aufgabe des Architekturbüros ist die bauliche Hülle und Integration der technischen Anlagen in das Gesamtkonzept. Im Rahmen der Vorplanung ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 (zweite Ebene) zu erstellen. Die Kostenberechnung nach DIN 276 (dritte Ebene) ist im Rahmen der Entwurfsplanung zu erstellt. Die beschriebenen Leistungen müssen bis 30.09.2026 abgeschlossen sein.
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