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Erweiterung der Grundschule Gebsattel - Planungsleistungen zur Objektplanung nach§34 HOAI
Planungsleistungen zur Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Gebsattel. Ziel ist die Schaffung moderner Bildungs- und Betreuungsflächen aufgrund steigender Schülerzahlen. Die LPH 1 und 2 liegen bereits vor; ausgeschrieben werden die LPH 3 bis 9 in stufenweiser Beauftragung. Das Bestandsgebäude sta...
Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- VGem Rothenburg ob der Tauber
- Published:
- May 18, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Planungsleistungen zur Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Gebsattel. Ziel ist die Schaffung moderner Bildungs- und Betreuungsflächen aufgrund steigender Schülerzahlen. Die LPH 1 und 2 liegen bereits vor; ausgeschrieben werden die LPH 3 bis 9 in stufenweiser Beauftragung. Das Bestandsgebäude stammt aus den 1950er-Jahren mit Erweiterungen von 1997 und 2005.
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Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Grundschule am Welchenberg Neuenhausen um einen Anbau sowie Umbau des Bestands für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Raumprogramm (Nutzfläche 305 m²): Unterrichtsräume mit Inklusion, Verwaltung, Mensa, Bibliothek etc. Barrierefreiheit und Minimierung des Energieverbrauchs sind Ziele. Gesamtkosten ca. 5.975.000 EUR netto (KG 200-700). Gegenstand des Verfahrens: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Grundleistungen LPH 1-9 und besondere Leistungen.Erweiterung Grundschule Arche Noah in Noithausen (Anbau und Umbau Bestand) | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Stadt GrevenbroichN/APlanung der Erweiterung der Grundschule Arche Noah in Grevenbroich-Noithausen durch Anbau und Umbau (ca. 900 qm). Ziel ist die Sicherstellung der Ganztagsbetreuung (Zweizügigkeit, Mensa für Dreizügigkeit) sowie energetische Optimierung. Der Schulbetrieb muss während der Bauphase aufrechterhalten werden. Geschätzte Gesamtkosten (KG 200-700): 4,22 Mio. EUR netto. Vergeben werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI, LPH 1-9.Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDeadline: Jul 20Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Neubau und Sanierung BIZ, Gedenkort Jamlitz
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