Stadtverwaltung RheinbachRheinbach
Ersatzbeschaffung Elektrokipper PKW
Ersatzbeschaffung eines PKW Kippers bis 3,5 t mit Einzelkabine und vollelektrischem Antrieb für den Betriebshof der Stadt Rheinbach. Ausschließlich Neufahrzeuge mit Motor-Garantie mind. 10 Jahre.
Vehicles
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Ersatzbeschaffung eines PKW Kippers bis 3,5 t mit Einzelkabine und vollelektrischem Antrieb für den Betriebshof der Stadt Rheinbach. Ausschließlich Neufahrzeuge mit Motor-Garantie mind. 10 Jahre.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Rheinbach
- Published:
- June 07, 2026
- Deadline:
- June 19, 2026
- Topic:
- Vehicles
Tender description
Ersatzbeschaffung eines PKW Kippers bis 3,5 t mit Einzelkabine und vollelektrischem Antrieb für den Betriebshof der Stadt Rheinbach. Ausschließlich Neufahrzeuge mit Motor-Garantie mind. 10 Jahre.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
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- Vergabeunterlagen_CXS0YBTYT2P7EJ59.zip
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10- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Warengruppe ITBernDeadline: Aug 09
Diagnosegeräte und Software für PKW
Ersatzbeschaffung von 27 Diagnosesystemen für PKW (Tablet/Laptop, Diagnosemodul) inkl. mehrjähriger Lizenz & Updates, Einführungsschulung, Garantie (mind. 2 Jahre), Wartung und Support. Grundleistung: 27 einsatzbereite Systeme, PKW-Diagnose-Lizenz, Wartung/Updates, Schulung. Optionen: bis zu 20 zusätzliche Systeme, erweiterte Schulungen, Support. - ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverDeadline: Jul 20
Leasing 5 E-PKW, Ersatz H-HV 183,192,172,130,170-E
1.0 Zielsetzung aus dem Fachbereich/Einsatzbedingungen: Der Unternehmensbereich TIO ? Netzwerktechnik und Bereich Stadtbus planen eine Neubeschaffung (Leasing) eines Service -PKW, Bauart PKW-Kombi/Limousine als E-Fahrzeug. Funktion/Einsatzzweck: Service- und Außendienst-Fahrzeug zur Erledigung von Entstörungseinsätze an der Infrastruktur & Netzwerk Komponenten, ähnlich gelagerte BBW-Buswerktermin Einsatzcharakteristik: Fahrzeugeinsatz: Im Regeldienst bis zu 12 Std./Tag Durchschnittliche Laufleistung: 10-200 km/Tag, bei Bereitschaften, bzw. Sonderfahrten bis 500 km. Laufleistung/Jahr: bis 15.000 km (Kalkulationsgrundlage) Kurzstrecken zwischen den Standorten Verfügbarkeit: 24/7 ? alle Kalendertage Einsatzgebiet: Stadtgebiet- und Region Hannover 2.0 Kriterien der Angebotsabgabe Es sind ausschließlich Neufahrzeuge, (Zulassung für Deutschland, gemäß der aktuellen StVZO) anzubieten. Die ÜSTRA elektrifiziert sukzessive ihre Fahrzeugflotte. Aus diesem Grund steht die CO2- Ausstoß-Bewertung neben dem Preis im Focus. Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Sofern die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden, (Kapitel 4.0, ANLAGE I) ist durch den Bieter folgende Antriebsart, die serienmäßig ab Werk mit 1. Elektro-Motor betrieben werden betrieben werden, in das Angebot aufzunehmen, Der wirtschaftlichste Anbieter wird ausgewählt. Leasing 5 E-PKW, Ersatz H-HV 183,192,172,130,170-E - ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftDeadline: Jul 20
Leasing 5 E-PKW, Ersatz H-HV 183,192,172,130,170-E
sowie den Ort der Leistungserbringung Leasing 5 E-PKW, Ersatz H-HV 183,192,172,130,170-E 1.0 Zielsetzung aus dem Fachbereich/Einsatzbeding ungen: Der Unternehmensbereich TIO – Netzwerktechnik und Bereich Stadtbus planen eine Neubeschaffung (Leasing) eines Service -PKW, Bauart PKW-Kombi/Limousine als E-Fahrzeug. Funktion/Einsatzzweck: Service- und Außendienst-Fahrzeug zur Erledigung von Entstörungseinsätze an der Infrastruktur & Netzwerk Komponenten, ähnlich gelagerte BBW-Buswerktermin Einsatzcharakteristik: Fahrzeugeinsatz: Im Regeldienst bis zu 12 Std./Tag Durchschnittliche Laufleistung: 10-200 km/Tag, bei Bereitschaften, bzw. Sonderfahrten bis 500 km. Laufleistung/Jahr: bis 15.000 km (Kalkulationsgrundlage) Kurzstrecken zwischen den Standorten Verfügbarkeit: 24/7 – alle Kalendertage Einsatzgebiet: Stadtgebiet- und Region Hannover 2.0 Kriterien der Angebotsabgabe Es sind ausschließlich Neufahrzeuge, (Zulassung für Deutschland, gemäß der aktuellen StVZO) anzubieten. Die ÜSTRA elektrifiziert sukzessive ihre Fahrzeugflotte. Aus diesem Grund steht die CO2- Ausstoß-Bewertung neben dem Preis im Focus. Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaf fungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Sofern die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden, (Kapitel 4.0, ANLAGE I) ist durch den Bieter folgende Antriebsart, die serienmäßig ab Werk mit 1. Elektro-Motor betrieben werden betrieben werden, in das Angebot aufzunehmen, Der wirtschaftlichste Anbieter wird ausgewählt. Ort der Leistungserbringung: 30159 Hannover - ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverDeadline: Aug 14
Kauf E-LKW mit Kofferaufbau 7.5t,Ers. H-HV336
sowie den Ort der Leistungserbringung Kauf E-LKW mit Kofferaufbau 7.5t,Ers. H-HV336 Zielsetzung aus dem Fachbereich/Einsatzbeding ungen: Der Unternehmensbereich Einkauf und Finanzen Fachbereichsleitung Logistik plant eine Ersatzbeschaffung (Kauf) für den Lager LKW. Es soll ein Elektro-LKW-Fahrgestellen mit Kofferaufbau und Ladebordwand für Transporte von Material und Werkzeug sein. Funktion/Einsatzzweck: Einsatz als Transportfahrzeug von Material für die Belieferung der Hauptwerkstatt und Betriebshöfe. Einsatz Charakteristik: Fahrzeugeinsatz: Werktags / bis zu 6 Std., Durchschnittliche Laufleistung: 10 km/Tag, max. 80 km/Tag Laufleistung/Jahr: bis 10.000 km Kurzstrecken zwischen den Standorten (inkl. Klima bzw. Standheizung) Verfügbarkeit: Montag bis Freitag Einsatzgebiet: Stadtgebiet 1.0 Kriterien der Angebotsabgabe Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Zulassung für Deutschland, gemäß der aktuellen StVZO anzubieten. Neufahrzeuge, alternativ Vorführfahrzeuge. Die ÜSTRA elektrifiziert sukzessive ihre Fahrzeugflotte. Aus diesem Grund steht die CO2- Ausstoß-Bewertung neben dem Preis im Focus. Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaf fungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021. Sofern die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden, (Kapitel 4.0, ANLAGE I) ist durch den Bieter folgende Antriebsart, die serienmäßig ab Werk mit • Elektromotor betrieben werden, in das Angebot aufzunehmen, Der wirtschaftlichste Anbieter wird ausgewählt. Ort der Leistungserbringung: 30159 Hannover - Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze
Beschaffung Kranfahrzeug
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: V-WAZVWS-05/07/2026 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Sanderslebener Straße 40 06333 Hettstedt Deutschland Telefonnummer: +49 347680099-0 Telefaxnummer: +49 347680099-50 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.azv-wipper-schlenze.de/start.html Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge/Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung eines Pritschenwagens mit Kranaufbau Menge und Umfang: Lieferung eines Pritschenwagens mit Kranaufbau: Karosserieform: Pritschenwagen Einzelkabine, offene Ladefläche Lackfarbe: weiß Kraftstoff: Benzin oder Diesel Getriebe: Automatik oder Manuell Bereifung: ganzjährig, mit Alpine Symbol Antrieb: Allrad Ladeflächengröße: mind. 3,00 Meter Anhängelast: mind. 2,7 Tonnen Kranaufbau: hydraulischer Kran (Position nach Möglichkeit hinter der Fahrerkabine), mind. 6 Meter ausfahrbar (bei 6 Metern mind. 400kg Hubkraft; bei 4 Metern mind. 600kg Hubkraft; bei 2 Metern mind. 800kg Hubkraft) Anhängerkupplung: Kugelkopf Zuladung von mind. 1000kg zulässig, exklusive Kranaufbau Möglichkeit der Nachrüstung eines Schiebeschildes bzw. Salzstreuers Komfort: Sitzheizung, Klima, Apple Carplay/Android Auto, USB-C Lademöglichkeit Rundumleuchte: ja Ort der Leistung: Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Sanderslebener Straße 40 06333 Hettstedt 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: alle Lose Beschreibung der Losaufteilung: Aufteilung in Fahrzeugkauf und Umbau des Fahrzeugs 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.10.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Schnellstmögliche Lieferung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f457786b2-7a56803284d02aa4 10. Teilnahmefrist: Tag, bis zu dem der Teilnahmeantrag bei der unter 1. bezeichneten Stelle eingegangen sein muss: 24.07.2026 09:00 Uhr Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird: 31.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlung erfolgt nach Lieferung 13. Ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebot 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Pkw/ Transporter,Feuerwehrfahrzeuge,Lkw,Labortechnik/ Messtechnik,Hardware - NEW AG für NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbHMönchengladbachDeadline: Jul 22
Neubau eines Busbetriebshofs in Mönchengladbach - SiGeKo
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant den Neubau des Busbetriebshofes am Standort der ehemaligen Niederrhein-Kaserne in Mönchengladbach. Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der NEW-Gruppe beschlossen, die gesamte Busflotte (231 Busse in Mönchengladbach und 27 Busse in Viersen) perspektivisch bis zum Jahr 2030 komplett auf alternative Antriebe umzustellen. Die jetzige Strategie sieht vor, die Umstellung auf Elektroantriebe voranzutreiben. Der erhöhte Platzbedarf für die Ladeinfrastruktur und für die geänderte Betriebsabläufe ist auf den bestehenden Betriebshöfen sowohl in Mönchengladbach (Rheinstraße) als auch in Viersen (Rektoratsstraße) nicht abbildbar. Deshalb hat die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschlossen, an der Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach auf dem Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne einen neuen interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof für die gesamte Elektrobusflotte beider Verkehrsbetriebe zu errichten. Neben den 260 Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur sollen auch eine Werkstatt für die Busse und die PKW- und LKW-Flotte der NEW-Gruppe, sowie ein Verwaltungsgebäude (inkl. Sozialräume) mit Parkhaus entstehen. Die Stromversorgung des Areals soll über eine Übergabestation auf dem Areal erfolgen. Durch die Vereinigung der beiden Verkehrsbetriebe ergeben sich viele Synergien, unter anderem in einer gemeinsamen Nutzung von Werkstattinfrastrukturen, Büro- und Sozialflächen oder dem flexiblen Einsatz der Busflotte. Das Grundstück liegt an einer der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Mönchengladbach. Damit bekommt das exponiert liegende Verwaltungsgebäude voraussichtlich eine besondere Bedeutung, als Landmarke und „Tor zur Stadt“, als Ausdruck der Sichtbarmachung der Nachhaltigkeit und der Energie- und Mobilitäts-wende. Durch die architektonische und ökologische Gestaltung sowie die Fokussierung auf zukunftsorientierte Mobilitätstechnologien soll der neue Betriebshof ein klares Zeichen setzen und die Attraktivität der Region als Vorreiterin nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität stärken. Bei der Planung soll die zukünf Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant den Neubau des Busbetriebshofes am Standort der ehemaligen Niederrhein-Kaserne in Mönchengladbach. Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der NEW-Gruppe beschlossen, die gesamte Busflotte (231 Busse in Mönchengladbach und 27 Busse in Viersen) perspektivisch bis zum Jahr 2030 komplett auf alternative Antriebe umzustellen. Die jetzige Strategie sieht vor, die Umstellung auf Elektroantriebe voranzutreiben. Der erhöhte Platzbedarf für die Ladeinfrastruktur und für die geänderte Betriebsabläufe ist auf den bestehenden Betriebshöfen sowohl in Mönchengladbach (Rheinstraße) als auch in Viersen (Rektoratsstraße) nicht abbildbar. Deshalb hat die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschlossen, an der Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach auf dem Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne einen neuen interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof für die gesamte Elektrobusflotte beider Verkehrsbetriebe zu errichten. Neben den 260 Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur sollen auch eine Werkstatt für die Busse und die PKW- und LKW-Flotte der NEW-Gruppe, sowie ein Verwaltungsgebäude (inkl. Sozialräume) mit Parkhaus entstehen. Die Stromversorgung des Areals soll über eine Übergabestation auf dem Areal erfolgen. Durch die Vereinigung der beiden Verkehrsbetriebe ergeben sich viele Synergien, unter anderem in einer gemeinsamen Nutzung von Werkstattinfrastrukturen, Büro- und Sozialflächen oder dem flexiblen Einsatz der Busflotte. Das Grundstück liegt an einer der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Mönchengladbach. Damit bekommt das exponiert liegende Verwaltungsgebäude voraussichtlich eine besondere Bedeutung, als Landmarke und „Tor zur Stadt“, als Ausdruck der Sichtbarmachung der Nachhaltigkeit und der Energie- und Mobilitäts-wende. Durch die architektonische und ökologische Gestaltung sowie die Fokussierung auf zukunftsorientierte Mobilitätstechnologien soll der neue Betriebshof ein klares Zeichen setzen und die Attraktivität der Region als Vorreiterin nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität stärken. Bei der Planung soll die zukünftig erforderliche Ausstattung mit Sensorik zur Erprobung von autonomem Verkehr und dergleichen mitbedacht werden und eine Innovationsfläche als Experimentierraum für neue Entwicklungen im Mobilitätssektor bereitgestellt werden. Die westliche Hälfte soll ausschließlich von Bussen befahren werden. Das Bauleitverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist bereits gestartet, mit dem Ziel, dass am 27.10.2027 der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Damit fließt die Planung parallel in das Bauleitverfahren mit ein und wird mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt, so dass mit der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses auch der Bauantrag genehmigt werden kann. Das Projekt „NEW e-motion hub“ befindet sich derzeit in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Die Leistungen der Generalplanung und der Projektsteuerung wurden bereits vergeben. Aktuell steht die Leistungsphase 2 (Vorplanung) kurz vor dem Abschluss; der Übergang in die anschließenden Planungsphasen erfolgt planmäßig. Das Bauvorhaben wird in zwei wesentlichen Bauabschnitten umgesetzt. Die geplanten Bauabschnitte sind dem beigefügten Zeitplan zu entnehmen.tig erforderliche Ausstattung mit Sensorik zur Erprobung von autonomem Verkehr und dergleichen mitbedacht werden und eine Innovationsfläche als Experimentierraum für neue Entwicklungen im Mobilitätssektor bereitgestellt werden. Die westliche Hälfte soll ausschließlich von Bussen befahren werden. - NEW AG in Auftrag der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbHMönchengladbachDeadline: Jul 22
Neubau eines Busbetriebshofes in Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant den Neubau des Busbetriebshofes am Standort der ehemaligen Niederrhein-Kaserne in Mönchengladbach. Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der NEW-Gruppe beschlossen, die gesamte Busflotte (231 Busse in Mönchengladbach und 27 Busse in Viersen) perspektivisch bis zum Jahr 2030 komplett auf alternative Antriebe umzustellen. Die jetzige Strategie sieht vor, die Umstellung auf Elektroantriebe voranzutreiben. Der erhöhte Platzbedarf für die Ladeinfrastruktur und für die geänderte Betriebsabläufe ist auf den bestehenden Betriebshöfen sowohl in Mönchengladbach (Rheinstraße) als auch in Viersen (Rektoratsstraße) nicht abbildbar. Deshalb hat die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschlossen, an der Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach auf dem Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne einen neuen interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof für die gesamte Elektrobusflotte beider Verkehrsbetriebe zu errichten. Neben den 260 Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur sollen auch eine Werkstatt für die Busse und die PKW- und LKW-Flotte der NEW-Gruppe, sowie ein Verwaltungsgebäude (inkl. Sozialräume) mit Parkhaus entstehen. Die Stromversorgung des Areals soll über eine Übergabestation auf dem Areal erfolgen. Durch die Vereinigung der beiden Verkehrsbetriebe ergeben sich viele Synergien, unter anderem in einer gemeinsamen Nutzung von Werkstattinfrastrukturen, Büro- und Sozialflächen oder dem flexiblen Einsatz der Busflotte. Das Grundstück liegt an einer der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Mönchengladbach. Damit bekommt das exponiert liegende Verwaltungsgebäude voraussichtlich eine besondere Bedeutung, als Landmarke und „Tor zur Stadt“, als Ausdruck der Sichtbarmachung der Nachhaltigkeit und der Energie- und Mobilitäts-wende. Durch die architektonische und ökologische Gestaltung sowie die Fokussierung auf zukunftsorientierte Mobilitätstechnologien soll der neue Betriebshof ein klares Zeichen setzen und die Attraktivität der Region als Vorreiterin nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität stärken. Bei der Planung soll die zukünf Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant den Neubau des Busbetriebshofes am Standort der ehemaligen Niederrhein-Kaserne in Mönchengladbach. Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der NEW-Gruppe beschlossen, die gesamte Busflotte (231 Busse in Mönchengladbach und 27 Busse in Viersen) perspektivisch bis zum Jahr 2030 komplett auf alternative Antriebe umzustellen. Die jetzige Strategie sieht vor, die Umstellung auf Elektroantriebe voranzutreiben. Der erhöhte Platzbedarf für die Ladeinfrastruktur und für die geänderte Betriebsabläufe ist auf den bestehenden Betriebshöfen sowohl in Mönchengladbach (Rheinstraße) als auch in Viersen (Rektoratsstraße) nicht abbildbar. Deshalb hat die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschlossen, an der Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach auf dem Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne einen neuen interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof für die gesamte Elektrobusflotte beider Verkehrsbetriebe zu errichten. Neben den 260 Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur sollen auch eine Werkstatt für die Busse und die PKW- und LKW-Flotte der NEW-Gruppe, sowie ein Verwaltungsgebäude (inkl. Sozialräume) mit Parkhaus entstehen. Die Stromversorgung des Areals soll über eine Übergabestation auf dem Areal erfolgen. Durch die Vereinigung der beiden Verkehrsbetriebe ergeben sich viele Synergien, unter anderem in einer gemeinsamen Nutzung von Werkstattinfrastrukturen, Büro- und Sozialflächen oder dem flexiblen Einsatz der Busflotte. Das Grundstück liegt an einer der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Mönchengladbach. Damit bekommt das exponiert liegende Verwaltungsgebäude voraussichtlich eine besondere Bedeutung, als Landmarke und „Tor zur Stadt“, als Ausdruck der Sichtbarmachung der Nachhaltigkeit und der Energie- und Mobilitäts-wende. Durch die architektonische und ökologische Gestaltung sowie die Fokussierung auf zukunftsorientierte Mobilitätstechnologien soll der neue Betriebshof ein klares Zeichen setzen und die Attraktivität der Region als Vorreiterin nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität stärken. Bei der Planung soll die zukünftig erforderliche Ausstattung mit Sensorik zur Erprobung von autonomem Verkehr und dergleichen mitbedacht werden und eine Innovationsfläche als Experimentierraum für neue Entwicklungen im Mobilitätssektor bereitgestellt werden. Die westliche Hälfte soll ausschließlich von Bussen befahren werden. Das Bauleitverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist bereits gestartet, mit dem Ziel, dass am 27.10.2027 der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Damit fließt die Planung parallel in das Bauleitverfahren mit ein und wird mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt, so dass mit der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses auch der Bauantrag genehmigt werden kann. Das Projekt „NEW e-motion hub“ befindet sich derzeit in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Die Leistungen der Generalplanung und der Projektsteuerung wurden bereits vergeben. Aktuell steht die Leistungsphase 2 (Vorplanung) kurz vor dem Abschluss; der Übergang in die anschließenden Planungsphasen erfolgt planmäßig. Das Bauvorhaben wird in zwei wesentlichen Bauabschnitten umgesetzt. Die geplanten Bauabschnitte sind dem beigefügten Zeitplan zu entnehmen.tig erforderliche Ausstattung mit Sensorik zur Erprobung von autonomem Verkehr und dergleichen mitbedacht werden und eine Innovationsfläche als Experimentierraum für neue Entwicklungen im Mobilitätssektor bereitgestellt werden. Die westliche Hälfte soll ausschließlich von Bussen befahren werden. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Aug 26
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17). - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Aug 25
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17). - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).
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