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Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Lülsdorf in der Stadt Niederkassel - Vergabe von Generalplanungsleistungen
Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Lülsdorf in der Stadt Niederkassel
Architecture, Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Fire Protection Engineering
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Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Lülsdorf in der Stadt Niederkassel
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Niederkassel
- Published:
- May 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Lülsdorf in der Stadt Niederkassel
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Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in der Stadt Wassertrüdingen
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Stadt Bad Münstereifel - Vergabe von Objektplanungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eicherscheid (LPH 1 bis 4)
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Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum
Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren, Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter. - Stadt Filderstadt
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Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen. Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wurde daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude wurde entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) geplant. Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt. Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert lag, ging der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgte dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen. - Stadt RavensburgRavensburg
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