Kärnten
Erneuerung der Brandschutztechnik inkl. Wartung am Standort Villach
hinsichtlich Erneuerung der Brandschutztechnik am Standort Villach zu vergeben. Dabei ist geplant die Brandmelder und Zentralen in den nächsten zwei Jahren sukzessive zu erneuern. In weiterer Folge soll ein unbefristeter Wartungsvertag (siehe Beilagen) geschlossen werden.
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hinsichtlich Erneuerung der Brandschutztechnik am Standort Villach zu vergeben. Dabei ist geplant die Brandmelder und Zentralen in den nächsten zwei Jahren sukzessive zu erneuern. In weiterer Folge soll ein unbefristeter Wartungsvertag (siehe Beilagen) geschlossen werden.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kärnten
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
hinsichtlich Erneuerung der Brandschutztechnik am Standort Villach zu vergeben. Dabei ist geplant die Brandmelder und Zentralen in den nächsten zwei Jahren sukzessive zu erneuern. In weiterer Folge soll ein unbefristeter Wartungsvertag (siehe Beilagen) geschlossen werden.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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9- Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEGKlagenfurt am Wörthersee
Erneuerung der Brandschutztechnik inkl. Wartung am Standort Villach
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Die Auftraggeberin plant die Dienstleistung hinsichtlich Erneuerung der Brandschutztechnik am Standort Villach zu vergeben. Dabei ist geplant die Brandmelder und Zentralen in den nächsten zwei Jahren sukzessive zu erneuern. In weiterer Folge soll ein unbefristeter Wartungsvertag (siehe Beilagen) geschlossen werden. - Kärnten
Ersatz von Systemkomponenten der Wäscherei inkl. Wartung
hinsichtlich des Ersatzes von Systemkomponenten der Wäscherei am Standort Klagenfurt zu vergeben. Dabei ist geplant die Anlagen in den nächsten Jahren sukzessive zu erneuern. In weiterer Folge soll ein unbefristeter Wartungsvertag geschlossen werden. - Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEGKlagenfurt am Wörthersee
Ersatz von Systemkomponenten der Wäscherei inkl. Wartung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Liefer- bzw. Dienstleistungsvertrages für den Ersatz von Systemkomponenten der Wäscherei am Standort Klagenfurt. Die Anlagen sollen in den nächsten Jahren sukzessive erneuert werden, anschließend wird ein unbefristeter Wartungsvertrag geschlossen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
PS_Kantstr.
Die Kaiserin-Theophanu-Schule besteht aus acht Gebäudetrakten. Drei in Containerbauweise errichtete Trakte sind zurückzubauen, die denkmalgeschützten Trakte B und E sind zu sanieren. Inwieweit die Sanierung oder der Abbruch des A-Traktes aus wirtschaftlichen Aspekten und unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes sinnvoll ist, ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Darüber hinaus ist zur Umsetzung des Raumprogramms die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Lage/Objektbeschreibung Am bereits bestehenden Schulstandort Kantstraße 3 befindet sich ein 4-zügiges Gymnasium mit circa 1.100 Schülern und circa 100 Lehrern. 2019 wurden zwei Erweiterungsbauten fertiggestellt, in welchen die naturwissenschaftlichen Fachräume und eine 3-fach Sporthalle untergebracht wurden. Neben den beiden Neubauten befinden sich auf dem Grundstück drei in den 50er Jahren in Massivbauweise errichtete Bestandstrakte (Trakte A, B und E). Die Trakte A und B beherbergen Klassen- und Verwaltungsräume sowie eine Aula. Der Trakt B steht unter Denkmalschutz. Der ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Trakt E wird aktuell als Mensa genutzt, weist jedoch nur unzureichende Kapazitäten auf. Im Trakt E befindet sich ebenfalls die Hausmeisterwohnung. An den Bestandsgebäuden wurden in den zurückliegenden Jahren nur die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten vorgenommen, so dass ein entsprechender Sanierungsrückstand in allen Bereichen besteht. Weitere Klassenräume befinden sich in zwei Containerbauten, den Trakten K und G. Der aus den 60er Jahren stammende Trakt P wird derzeit für die Nachtmittagsbetreuung genutzt. Maßnahmenbeschreibung: Maßnahme A (Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau und eventuell Abbruch Trakt A, Abbruch Containerbauten und Sanierung der Außenanlagen): Ziel der Baumaßnahme ist die Generalinstandsetzung der Trakte B und E, optional des Traktes A. Die bestehenden Containerbauten P, K und G sind während der Baumaßnahme sukzessive abzubrechen. Im Zuge der Planungen sind verschiedene Varianten zu erarbeiten, in welchen sämtliche Aspekte zu betrachten sind, um eine Entscheidung in Bezug auf den Umgang mit den Bestandsgebäuden A, B und E herbeiführen zu können. Für die Deckung des Raumbedarfes wird die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. In welchem Umfang ein Abbruch des A-Traktes sinnvoll ist, ist mittels der zu erarbeitenden Varianten darzustellen und hinsichtlich der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu bewerten. Die 2019 fertiggestellten Neubautrakte N (Klassen- und Fachräume) und T (Turnhalle) sowie der Trakt G werden während der Baumaßnahme weiter durch die Schule genutzt. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Im Zuge der Sanierungs-, Neubau- und Abbruchmaßnahmen wird der noch unsanierte Teil der Außenanlagen einschließlich der dazugehörenden technischen Anlagen ebenfalls neugestaltet. Es ist geplant, die Maßnahme mit einem Generalunternehmen (GU) zu realisieren. Aufgrund interner Prüfverfahren könnte im Verlauf der weiteren Planung gegebenenfalls die Entscheidung gegen einen GU und für eine gewerkeweise Ausführung getroffen werden. Die Planung wird grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Arbeitgebers. Neben den Projektsteuerungsleistungen wird durch den Projektsteuerer auch das Inbetriebnahmemanagement durchzuführen sein. Die Planungsleistungen für die Hauptmaßnahme (Maßnahme A) wurden zum überwiegenden Teil bereits an die Fachplaner vergeben, mit der Leistungsphase 1 wurde im II. Quartal 2025 begonnen. Maßnahme B (Errichtung eines Interims und Erschließung mit Außenanlagen): Vor der Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahmen ist die Auslagerung des Schulbetriebes aus den von der Sanierung/ dem Rückbau betroffenen Bestandstrakte erforderlich. Als Teil dieser Maßnahme soll hierfür ein Interimsgebäude in Containerbauweise durch einen Totalunternehmer geplant und errichtet werden. Im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen hat in allen Leistungsphasen die Qualitätssicherung, in der Leistungsphase 8 in Form eines Baucontrollings durch die Projektsteuerung zu erfolgen. Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen für den Totalunternehmer Maßnahme B ist im IV. Quartal 2025 erfolgt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. der Honorarvertragsentwurf mit detaillierten Leistungsbild ist dieser Auftragsbeakanntmachung beigefügt. Die Anlage 1 beinhaltet die umfängliche Projektbeschreibung inklusive Maßnahmenbeschreibung, Kosten und Termine. Alle Anlagen sind zu beachten. - Charité Universitätsmedizin BerlinBerlinDeadline: Jul 03
Energiespar-Contracting CBF
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) möchte mit dem Energiespar-Contracting ihren seit 2016 beschrittenen Weg zur verstärkten Senkung ihrer CO2-Emissionen trotz gleichzeitigem Flächenwachstum intensivieren. Dabei bietet das Energiespar-Contracting am CBF einen universell gestaltbaren Lösungsansatz, um mit Hilfe von relevanten und monetär gesicherten Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen, den CO2-Footprint signifikant zu reduzieren. Als zentrale Treiber der Emissionen stehen am unter Denkmalschutz stehenden CBF der gesamte Bereich der haus- und gebäudetechnischen Anlagen mit seiner zumeist veralteten Technik zur Kälte- und Dampferzeugung inkl. ihren überdimensionierten Infrastrukturen im strategischen Fokus. Zusätzlich erfordert der bauliche Zustand der Gebäude, der zu 60% vor 1980 erbaut wurden einen hohen Sanierungsaufwand. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnamen in den Objekten des CBF im Rahmen eines Einspargarantie-Vertrags ESGV (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen) gekoppelt mit einer selbständigen monetären Einspargarantieverpflichtung des Auftragnehmers (sogenanntes Energiespar-Contracting – ESC). Für die Verwirklichung des Vorhabens ist der Auftrag in zwei sich technisch und wirtschaftlich beeinflussende Schwerpunktaufgaben gegliedert, die auch nur gemeinsam vergeben werden: Schwerpunktaufgabe 1 Energieeffizienz-Maßnahmen für den größten Teil der zum Standort des CBF zugehörigen Gebäude • Einsparpotenziale sollen insbesondere in folgenden Bereichen erschlossen werden, so-fern dies sinnvoll und projektförderlich erscheint: - energetische Erneuerung der RLT-Geräte und Zentralanlagen - Erneuerung des Wasserwerks (Druckerhöhungs- und Aufbereitungsanlage) - Erneuerung der Wärmeversorgung (Einbau effizienter Pumpen. Hydraulischer Ab-gleich) - Implementierung von LEDs (Austausch herkömmlicher Leuchten) - Optimierung der Warmwasserversorgung (Systemumstellung Warmwassersysteme) • Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit weitere Einsparpotenziale aus dem Be-reich der energieintensiven haustechnischen Anlagen zur Sicherstellung der medizinischen und facilitären Aufgaben am Campus zu erschließen. Aus gegenwärtiger Sicht bestehen keine Beschränkungen im Betrachtungsumfang für Energieeffizienzmaßnahmen. Grundsätzlich ausgenommen sind jedoch sämtliche nutzerspezifischen Einrichtungen, Anlagen und Vorrichtungen des unmittelbaren Klinikbetriebs sowie Energieeffizienzmaßnahamen an den Baukörpern und ihren Gebäudehüllen. Schwerpunktaufgabe 2 Energieeffizienz-Maßnahmen im Bereich der gesamten Dampfversorgung mit ihrer sanierungsbedürftigen und überdimensionierten Infrastruktur (Systemumstellung) Am CBF wird Dampf für mehrere klinische und betriebliche Aufgaben benötigt, u. a. zur Speisenzubereitung, Reinigung, AEMP (Steri) sowie Befeuchtung. Im Rahmen Vorhabens ist der maximal mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Umfang an Erneuerungs- und Optimierungsleistungen der Dampfanlage als Pflichtmaßnahme zu berücksichtigen. Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs am CBF. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. - Landkreis Anhalt-BitterfeldDeadline: May 19
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung JobStart für den Standort Köthen (Anhalt)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/55/206-26/mü 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 349660-1191 Telefaxnummer: +49 349660-1193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung "JobStart" für den Standort Köthen (Anhalt) Menge und Umfang: Die Maßnahme hat eine Dauer von 6 Monaten bei einer regelmäßigen Gruppengröße von 7 Teilnehmerplätzen, bis 20 Teilnehmer die Maßnahme durchlaufen haben. Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jobcenter FB 55 Neustaedter Str. 14 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.01.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die aktuell geplante Maßnahmedauer ist von 01.08.2026 bis 31.01.2027 (6 Monate). Der Auftraggeber behält sich folgende einseitige optionale Vertragsverlängerung vor: 1) bis 31.07.2027 2) bis 31.01.2028 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19da9ea52de-540f42571b44eb5a 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.05.2026 08:00 Ablauf der Bindefrist: 25.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt durch monatliche Rechnungslegung an den Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Los- und Preisblatt c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer TVergG LSA e) Eigenerklärung Tariftreue f) Formblatt 234 Bieter/ Arbeitsgemeinschaft g) Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen h) Angebotskonzept gemäß Leistungsbeschreibung Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Angabe, ob Liquidation vorliegt d) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen e) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Eignerklärung ist ausreichend f) Formblatt 236 Verpflichtungserklärung Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit mit Abgabe des Angebotes zu erbringen, spätestens jedoch 5 Tage vor Auftragserbringung: Der Auftraggeber behält sich den Einsatz des Personals abzulehnen vor. a) Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche/fachliche Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen bzw. alternativ: b) abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder sozialen Arbeit und möglichst einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre c) alternativ ein äquivalenten Studienabschluss mit mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, Hinweis: Zeiten einer Berufsausbildung oder eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung d) Fachlich geeignet ist, wer über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügt und innerhalb der letzten fünf Jahre Berufserfahrung mit der spezifischen Zielgruppe gesammelt hat. e) Auch Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Erwachsenenbildung sind pädagogisch geeignet (weitere Hinweise siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2) Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalender-tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweise gemäß § 11 TVergG LSA Das zu berücksichtigende Mindestentgelt ist im Bundesgesetzblatt vom 24.01.2023 (BGBL. I S 2541) geregelt. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungs-nachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Für jede erhebliche Pflichtverletzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10% der Monatsrate für die Gesamtteilnehmerplatzzahl der Maßnahme (siehe Los- und Preisblatt) verlangt, höchstens jedoch 5% des Auftragswertes dieses Vertrages. Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt vor bei: # Nichteinhaltung des vorgegebenen Personalschlüssels bzw. die Nichtvorhaltung von Personal im geforderten Umfang, # fehlender fachlicher Qualifikation des eingesetzten Personals entsprechend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, # Nichtumsetzung der vorgegebenen Maßnahmeinhalte # eine nicht ausreichende Anzahl von PC-Arbeitsplätzen oder ähnlich schwerwiegende Mängel bei der sächlichen oder technischen Ausstattung der Räumlichkeiten, # das Fehlen der vereinbarten Anzahl an Räumlichkeiten, # Nichteinhaltung der unter Punkt B.9. (Leistungsverzeichnis) aufgeführten Mitteilungspflichten in der dort vorgegebenen Form Lehrgänge/ Schulungen,Berufliche Wiedereingliederung/ Qualifizierung - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
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