Wasserstraßen-Neubauamt HelmstedtHelmstedtTED
Ersatzneubau der Straßenbrücken Nummer 242, 243, 244, 246, 247 und 249 über den Stichkanal Linden
Die vorgesehene Maßnahme umfasst die Entwurfs- Genehmigungs- und Teile der Ausschreibungsplanung zum Abbruch und zum Ersatz der in der Leistung benannten Brücken an gleicher Stelle. Alle 6 Brücken haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten und sind baulich in einem Zustand, der zur Entscheidung für den Ersatz geführt hat. Die ...
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- Wasserstraßen-Neubauamt Helmstedt
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- August 17, 2026
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Die vorgesehene Maßnahme umfasst die Entwurfs- Genehmigungs- und Teile der Ausschreibungsplanung zum Abbruch und zum Ersatz der in der Leistung benannten Brücken an gleicher Stelle. Alle 6 Brücken haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten und sind baulich in einem Zustand, der zur Entscheidung für den Ersatz geführt hat. Die Nutzbreiten werden entsprechend den Forderungen der Straßenbaulastträger an 5 Brücken vergrößert (242, 243, 244, 247 und 249). Die lichte Höhe unter der Brücke 242 wird um 75 cm vergrößert. Zur Vergrößerung der lichten Höhe liegt eine eigenständige genehmigte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Die übrigen Lichträume der Schifffahrt bleiben erhalten. Der Kanal bleibt unverändert erhalten. Im Vorfeld wurden bzw. werden Planungsvereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern geschlossen. Im Zuge der Planung werden dann Kreuzungsvereinbarungen geschlossen. Diese sind auch Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen. Die zu beauftragenden Planungen führen die Ergebnisse der bereits vorliegenden Konzeption zum Ersatz der 6 Brücken über den SKL fort. Der Umfang der Planung beinhaltet die Objektplanung der Brücken und der Straßen, die Tragwerksplanung, die Entwurfsvermessung, den LBP und die naturschutzfachlichen Fachbeiträge. Das Projekt ist ein Erfahrungsprojekt und entsprechend sind einzelne Anwendungsfälle von BIM ebenfalls Bestandteil der Planung. Es werden Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Ausschreibung beauftragt. Die Planungen zu den einzelnen Brücken sollen angepasst an die geplanten Bauzeiten in jedem Los zeitlich versetzt erfolgen, so dass die Behinderung des Personennahverkehrs, des LKW-Verkehrs und des Großraum- und Schwerverkehrs möglichst geringgehalten wird. Ebenfalls wird die personelle Auslastung entsprechend geplant.
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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser - Jade - NordseeBremenDeadline: Sep 22Gegenstand der Beschaffung sind die Ingenieurleistungen für Bauoberleitung und Objektüberwachung für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg. Der Standort der Hubbrücke befindet sich im innerstädtischen Bereich von Oldenburg und ermöglicht neben dem Niedersachsendamm und der Amalienbrücke die Querung des Küstenkanals. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Herstellung einer temporären Lärmschutzwand und temporären Rückverankerung der Bestandsspundwand. 2. Räumungsbohrungen bei den verbliebenen Fundamenten und Bestandsgründungen und Abbruch der Kellergeschosse 3. Herstellung neuer Uferwände im Brückenbereich, zur Gewährleistung der Standsicherheit der Ufer und um das zukünftige Bauwerk gegen Schiffsanprall zu schützen 4. Herstellung der Gründung der zukünftigen Brückenwiderlager und Türme 5. Herstellung der Brückentürme 6. Herstellung des Betriebsgebäudes 7. Herstellung des Brückenüberbaues 8. Herstellung der Brückenantriebe 9. Herstellung der Technischen Ausrüstung 10. Herstellung des Leitungsdükers 11. Wiederherstellung der Verkehrsflächen im Baubereich Konzept der zu vergebenden Leistungen: - Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 12, Ziffer 12.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j) - Bauoberleitung für Verkehrsanlagen nach Teil3, Abschnitt 4, § 47 gemäß HOAI in der Fassung von 2021, i.V.m. Anlage 13, Ziffer 13.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-j) - Nachtragsprüfung als besondere Leistung der Bauoberleitung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, § 55 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 15, Ziffer 15.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p), für alle Anlagengruppen (ohne AG 2) - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation für Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Abschnitt 1, §34 gemäß HOAI in der Fassung von 2021 i.V.m. Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 8 über alle Grundleistungen (a-p) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen ausgearbeiteten Ausführungsplanung und/oder der Werk- und Montageplanung als besondere Leistung der Bauoberleitung und der Objektüberwachung auf Stundenbasis nach tatsächlichem Aufwand - Leistungserbringung erfolgt nach aktuellem Stand über einen Zeitraum von 36 Monaten. Mit Abschluss dieses Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das vollständige Vertragskonzept sowie die Leistungsbeschreibung werden mit den Vergabeunterlagen in der zweiten Stufe bereitgestellt.Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.Die Planung des Abwassers im Außenbereich erfolgt durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke und ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistung für die Fachplanung HLS.Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach derFrastanz - Nenzing; GN+PLV Gleis 1+2; km 52,177-56,918; Planung - Planungskoordinator / Option Baustellenkoordinator
ÖBB-Infrastruktur AGWienDie Planungs- und Baustellenkoordination umfasst die Koordination und Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Planungs- und Ausführungsphase des Projekts. Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren Projekt- und Baustellenablaufs sowie die Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsgefährdungen und gegenseitigen Beeinträchtigungen der am Projekt beteiligten Unternehmen.Neubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgNeubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Tragwerksplanung
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Statische Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff) -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 für sämtliche Gebäude sowie die Baukonstruktionen in Außenanlagen (vgl. Stützwand) -vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen -weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag Besondere Leistungen: -LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) -LPH 5: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 5: Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschl. Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschl. Stahl- und Stücklisten (optional – Beauftragung nach Bedarf) -LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Planung der Baukonstruktion in Außenanlagen (KG 500 – z.B. Stützkonstruktionen, Schüttgutboxen, etc.) erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung / Objektplanung Freianlagen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der VereErhaltungsplanung F3 / FS Inventarpflege FA BSA
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3ZofingenDeadline: Oct 06Fachunterstützung der Fachbereiche Erhaltungsplanung der Filiale F3. Unterstützung des Auftraggebers beim Führen und Weiterbearbeitung der Fachapplikation Betriebs- und Sicherheitsausrüstung FA BSA.ZEIII (km 27,15 – 30,21) + ZE IV (km 26,60 – 27,15) WRS - WREP ZEIII + IV und straßenbaul. Pl. der Betriebsumkehr Gr. a. Br.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.N20.71 MP-180010 - NEB Contournement Le Locle - Auteur de projet (avec DLT) pour la gestion des matériaux (ID 11989)
Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-LacEstavayer-le-LacDeadline: Nov 10Das Projekt zur Umfahrung der Stadt Le Locle stellt eine Neuanlage dar und besteht aus einer nördlichen Tunnelumfahrung (ein zweiröhriger Tunnel mit Sicherheitsstollen für den Gegenverkehr), die im Bereich des Bahnhofs Col des Roches (Standort des Steinbruchs Les Granges) beginnt und an der bestehenden Anschlussstelle Crêt-du-Locle endet. Der Untersuchungsperimeter umfasst die gesamte Umfahrung von Le Locle (N20). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das Projekt initiiert und in den Jahren 2020–2021 die Ausschreibungen für die Planerleistungen durchgeführt. Aufgrund der Projektentwicklung und des Umfangs der zu erbringenden Leistungen können gewisse Planerlose nicht bis zur Inbetriebnahme weitergeführt werden; dies betrifft insbesondere das Los 1 «Materialbewirtschaftung», welches Gegenstand dieser Neuausschreibung ist. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen als Projektverfasser (PV) und örtliche Bauleitung (öBL) für die Materialbewirtschaftung über das gesamte Projekt N20 – Umfahrung Le Locle. Die betroffenen Projektphasen: von Phase 41 (Ausschreibung) bis Phase 53 (Inbetriebnahme).Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0)
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
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