Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbHRottenburgTED
Dekarbonisierung Wärmenetz Altstadt Rottenburg am Neckar
Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar hat auf Grundlage der erforderlichen Maßnahmen einen Transformationsplan mit Kostenschätzung erstellen lassen, der als Grundlage für den Förderantrag dient. Der Transformationsplan ist den Vergabegrundlagen als Anhang beigelegt. Der Transformationsplan bietet eine vielversprechende Perspektive, um eine ...
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- Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH
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- September 02, 2026
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Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar hat auf Grundlage der erforderlichen Maßnahmen einen Transformationsplan mit Kostenschätzung erstellen lassen, der als Grundlage für den Förderantrag dient. Der Transformationsplan ist den Vergabegrundlagen als Anhang beigelegt. Der Transformationsplan bietet eine vielversprechende Perspektive, um eine nachhaltige und wirtschschaftlich tragfähige Wärmeversorgung zu realisieren, die sowohl ökologischen als auch ökonomischen Anforderungen gerecht werden. Eingehend untersucht wurden mehrere potentielle Standorte für Heizzentralen, um die optimale Lösung für die Kernstadt zu finden. In der ersten von zwei Ausbaustufen soll diese mit einem Ring Großverbraucher wie u.a. Landesliegenschaften, das Wärmenetz Rathaus und Sonderkunden der Stadtwerke versorgen und zusätzlich alle möglichen Gebäude entlang der etwa 4 km langen Trasse aufnehmen. Dabei soll die Wärmeerzeugung hauptsächlich über eine Flusswärmepumpe erfolgen. Diese wird mit eigenem Strom des Flusskraftwerks Tübinger Straße gespeist. Den Standort der Heizzentrale sehen die Stadtwerke dann ebenfalls in der Tübinger Straße; ergänzt durch eine Pelletheizung, einen Elektrokessel und einen Großspeicher. Die Umsetzung der Ausbaustufe 1 wird bis 2031 avisiert. Die Ausbaustufe 2 sieht dann die Versorgung des Altstadtgebiets mit Fernwärme vor; mit einer zusätzlichen Heizzentrale, die hauptsächlich mit einer Hackschnitzel- heizung betrieben und von einer Wärmepumpe unterstützt wird.
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Stadtwerke Senftenberg GmbHSenftenbergErstellung eines Artenschutzfachbeitrags (AFB) und eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) im Rahmen des PlangenehmigungsverfahrensErsatzneubau Cäcilienbrücke: Bauoberleitung und Bauüberwachung
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Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0)
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.Los 4 Westernheim, Lonsee, Nellingen, Dornstadt ua
OEW Breitband GmbHEhingenEs sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.[EINGESTELLT]Sanierung Einfachsporthalle Engelbert-Kaempfer-Gymnasium Fachplanung TGA
Alte Hansestadt LemgoLemgoFachplanung Technische Ausrüstung zur Sanierung der Einfachsporthalle am Engelbert-Kaempfer-Gymnasium in Lemgo
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