Landesbetrieb für StraßenbauNeunkirchen
Instandsetzung L 373: Abschnitt B268 bis Scheiden und Ortsdurchfahrt Bergen
Instandsetzung der L 373 in zwei Abschnitten: zwischen B268 und Ortsanfang Scheiden sowie Ortsdurchfahrt Bergen. Arbeiten: Verkehrssicherung, Asphaltfräsarbeiten (14 cm: 24.000 m², 18 cm: 3.450 m²), Einbau von Asphalt (AC 22 T S: 5.800 to. und 850 to., AC 11 D S: 24.000 m² und 3.450 m², AC 16 B S: 3.450 m²), Erneuerung von Rinnenplatten (...
Paving, Road Maintenance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb für Straßenbau
- Published:
- June 04, 2026
- Deadline:
- July 01, 2026
- Topic:
- Paving
- Object:
- Straße / Fahrbahn
Object classification
- Straße / FahrbahnPrimary
Tender description
Instandsetzung der L 373 in zwei Abschnitten: zwischen B268 und Ortsanfang Scheiden sowie Ortsdurchfahrt Bergen. Arbeiten: Verkehrssicherung, Asphaltfräsarbeiten (14 cm: 24.000 m², 18 cm: 3.450 m²), Einbau von Asphalt (AC 22 T S: 5.800 to. und 850 to., AC 11 D S: 24.000 m² und 3.450 m², AC 16 B S: 3.450 m²), Erneuerung von Rinnenplatten (1.100 m), Regeneinläufen (24 Stück), Einbau von Rinnenelementen (350 m) und Rasenkammersteinen (1.500 m).
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9Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -SeesenForstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Gruppe 1 - Graderbauzug inklusive Antransport des Materials, Erdbau, alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 1.12: NFÄ Göhrde, Oerrel (Einsatzschlüssel: 84% Göhrde, 16% Oerrel) Gruppe 2 - Sonstiger Erdbau und Wasserbau. Alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 2.5: Wasserbau, Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen und sonstiger Erdbau im Harz Los 2.6: Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen in den NFÄ Neuhaus, Dassel und MündenBM 57941 Lindenstr__Markierungsarbeiten
Stadt Köln -Markierungsarbeiten für BM 57941 Lindenstraße (VOB 0850).Markierung SM Seesen 2026
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich GoslarDeadline: Jun 11ca. 46 km Rand-, Mittel- und Quermarkierung sowie Pfeile in Heißplastik, Kaltspritzplastik und Folie auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk der Straßenmeisterei SeesenL 233, Ebstorf - Melbeck, Fahrbahnmarkierung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich LüneburgLüneburgDeadline: Jun 16Erneuerung des Fahrbahnoberbaus der L 233 von der Einmündung Lüneburger Straße (OD Ebstorf, Abschnitt 65, Station 325) bis kurz vor der Einmündung Kreisstraße 43 (Bardenhagen, Abschnitt 110, Station ca. 700). Leistungen: Baustelleneinrichtung und -räumung, Dokumentation der Bestandsmarkierung, Reinigung/Trocknung der Markierungsflächen, ca. 27 000 m Längsmarkierungen (Typ II, Strichbreite 12 cm/25 cm, Heißplastik) und ca. 100 m Quermarkierungen (Typ II, Haltlinien, Fußgänger‑ und Radfahrerfurten, Heißplastik).Fahrbahnmarkierungen 26-27 Bundes- und Landesstraßen GB Verden
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich VerdenVerdenDeadline: Jul 16Erneuerung abgängiger Fahrbahnmarkierungen auf Bundes- und Landesstraßen im Bereich Verden. Laufzeit: 01.04.2026 – 31.10.2027. Umfasst 44 Teilstrecken gemäß den Aufstellungen der Straßenmeistereien Rotenburg, Oyten, Celle und Soltau.L 217, K 2 - Drage, Fahrbahnmarkierung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich LüneburgLüneburgDeadline: May 21Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, führt eine Erneuerung des Fahrbahnoberbaus der L 217 durch. Die Landesstraße 217 ist von Süd nach Nord stationiert, Die Baumanßnahme beginnt vom Anschluss der K 2 - Abschnitt 40, Station 0 bis zum Ortseingang Drage Abschnitt 50, Station 2900 im Landkreis Harburg. Da Bauvorhaben beinhaltet im Wesentlich folgende Leistungen: - Dokumentaion der Bestandsmarkierung im Vorfeld der Maßnahme - Reinigen und Trocknen der Markierungsfläche, soweit erforderlich auf Anweisung des AG, - ca. 9.400 m Längsmakrierung, Typ II, Stichbreite 12 cm und 25 cm in Heißplastik, - ca 50 m, Quermarkierung, Typ II, Haltelinien, Wartelinien, Radfahrerfurten in HeißplastikBM 57941 Lindenstr Markierungsarbeiten
Stadt Köln -Markierungsarbeiten für BM 57941 Lindenstraße (VOB 0850).Markierungsarbeiten Hartmannstraße von Königshardter Straße bis Kirchhellener Straße
Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale VergabeOberhausenDeadline: Jul 09Auf der Hartmannstraße zwischen Königshardter Straße und Kirchhellener Straße soll eine neue Radwegmarkierung aufgebracht werden. Dazu wird die vorhandene Fahrbahnmarkierung in Teilbereichen abgefräst und ergänzt. Zudem werden vorhandene Parkbuchten markiert.Markierungsarbeiten in Grimmen, Bergen und Stralsund
Straßenbauamt StralsundDeadline: May 20f) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: g) h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: h) i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: i) j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: j) k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer
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