Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeTED
Boden- und Schadstoffgutachten
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die geotechnische Fachplanung, die Aufstellung von geologischen Gutachten sowie das Schadstoffgutachten (inklusive Rückbau-, Verwertungs-, Wiederverwendungs- und Entsorgungskonzept) für das Bauwerk Kläranlage. Erstellen von Vergabeunterlagen sowie eines Erkundungs- und eines Verkehrskonzepts. Zudem erf...
Geotechnical Surveys, Hazardous Materials Assessment, BIM, Traffic Planning
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die geotechnische Fachplanung, die Aufstellung von geologischen Gutachten sowie das Schadstoffgutachten (inklusive Rückbau-, Verwertungs-, Wiederverwendungs- und Entsorgungskonzept) für das Bauwerk Kläranlage. Erstellen von Vergabeunterlagen sowie eines Erkundungs- und eines Verkehrskonzepts. Zudem ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Geotechnical Surveys
Tender description
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die geotechnische Fachplanung, die Aufstellung von geologischen Gutachten sowie das Schadstoffgutachten (inklusive Rückbau-, Verwertungs-, Wiederverwendungs- und Entsorgungskonzept) für das Bauwerk Kläranlage. Erstellen von Vergabeunterlagen sowie eines Erkundungs- und eines Verkehrskonzepts. Zudem erfolgt die Projektabwicklung mittels der BIM-Methode.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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6- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Aug 25
Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Aug 25
Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Beschreibung: Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben. - NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/A
Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
Eine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen. - NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/A
Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
Eine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen. - NLWKN Betriebsstelle CloppenburgN/A
Nacherhöhung Hochwasserschutz Stadt Hitzacker (Elbe) - Ex-Post
Eine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen zur Nacherhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlage in der Stadt Hitzacker (Elbe), die aus Siel-Bauwerk, Hochwasserschutzwand und Schöpfwerk besteht, zu vergeben. Die Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 (Achtung: in Teilen handelt es sich um optionale Leistungen!): Grundleistungen: - Teil 2: Flächenplanung o Abschnitt 2: Landschaftsplanung (§ 26 HOAI 2021) - Teil 3: Objektplanung o Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Freianlagen (§ 39 HOAI 2021) o Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) - Teil 4: Fachplanung o Abschnitt 1: Tragwerksplanung (51 HOAI 2021) o Abschnitt 2: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2021) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen: o Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI 2021) o Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) o Bauvermessung (Anlage 1.4 HOAI 2021) LPH 1-3, 5 o Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI 2021) Hinzu kommen unter anderem die folgenden Besonderen Leistungen: o Berechnung des CO2-Schattenpreises für Vorplanungsvarianten in Leistungsphase 2 o Durchführung einer Lebenszykluskostenberechnung bis zum Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5) o Erstellen der Vergabeunterlagen für Aufschlussarbeiten o Erstellen einer Leistungsbeschreibung sowie Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe für Aufschlussarbeiten o Koordinieren, Überwachen und geotechnische Begleitung der Aufschlussarbeiten vor Ort o Aufstellen geotechnischer Berechnungen zur Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen) o Vorbereitung und Mitwirkung an Terminen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 26 VwVfG) o Vorbereitung und Mitwirkung an Erörterungsterminen o Nachtragsmanagement nach Aufwand o Überarbeitung/Erstellung Brandschutzkonzept o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Verfahrensbegleitung für Planfeststellung o Prüfen und Werten von Nebenangeboten o Örtliche Bauüberwachung o Schadstoffgutachten o Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag o Erfassung Biotoptypen und FFH-Lebensräume (nach Drachenfels) o Erfassung gefährdeter Pflanzenarten (nach Garve) o Erfassung Brutvögel o Erfassung Gastvögel o Erfassung Fledermäuse, Detektorerfassungen als Transektbegehung o Einsatz von Horchboxen (über Nacht) o Erfassung Reptilien (primär Sichtbeobachtung), Einsatz künstlicher Versteckhilfen o Erfassung Amphibien, zweimaliger Einsatz von Reusen o Erfassung Fischotter und Biber o Erfassung Rundmäuler und Fische o Scoping (Unterlage und Termin) o Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie o Unterrichtung Europäischen Kommission Richtlinie 92/43/EWG o Umweltbaubegleitung In Teilen werden Leistungsphasen der genannten Grundleistungen, die aufgelisteten weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen sowie die Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung welche Leistungen optional sind und welche nicht ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen! Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), dem Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind die einschlägigen Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV drei geeignete Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.
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