Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT) handelnd durch Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt); vertreten durch die GeschäftsführungBremenTED
Bildungscampus Hulsberg Neubauten in der Freien Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen plant im Rahmen des Schulausbauprogrammes die Schulstandorte Oberschule Schaumburger Straße und Grundschule Stader Straße zu erweitern, mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Schulcampus. In diesem Zuge sollen beide Schulen zu einem W+E-Standort für Kinder mit Förderbedarf ausgebaut werden. Im Zuge des ...
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- Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT) handelnd durch Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt); vertreten durch die Geschäftsführung
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Kindergarten / Kita
Object classification
- Kindergarten / KitaPrimary
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Die Freie Hansestadt Bremen plant im Rahmen des Schulausbauprogrammes die Schulstandorte Oberschule Schaumburger Straße und Grundschule Stader Straße zu erweitern, mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Schulcampus. In diesem Zuge sollen beide Schulen zu einem W+E-Standort für Kinder mit Förderbedarf ausgebaut werden. Im Zuge des Bauvorhabens ist für die Grundschule an der Stader Straße eine Erweiterung von einer drei- zu einer vierzügigen Schule auf dem Gelände der Oberschule vorgesehen. Die Oberschule soll von einer Vier- auf eine Sechszügigkeit erweitert werden. Darüber hinaus sind der Ausbau zum teilgebundenen Ganztag der Oberschule und der Neubau einer Zweifeldsporthalle zur Deckung des zusätzlich entstehenden Sporthallenbedarfs vorgesehen. Des Weiteren soll auf dem neuen Campusgelände ein sechsgruppiger Kindergarten (inklusive Abbruch des Bestandsgebäudes an der Bismarckstraße im Norden) sowie ein Campushaus mit Mensa und Bibliothek entstehen. Für den gesamten Bildungscampus wurde die Phase 0 abgeschlossen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde festgestellt und das Raumprogramm liegt vor. Das vorgesehene Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist keine Interimslösung auf der Liegenschaft vorgesehen. Das Herrichten und Erschließen des Grundstücks sowie Rodungen und Erstpflanzungen erfolgen in Abhängigkeit der Planung durch den Auftragnehmer innerhalb seiner Leistungsgrenze. Bestandteil des Beschaffungsgegenstandes ist die Erweiterung der Oberschule an der Bismarckstraße inkl. Zweifeldsporthalle, der Neubau des Kindergartens (sechsgruppig) sowie der Neubau eines Campushauses inkl. Mensa (Anbau „Erweiterungsbau 2004“). Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Im ersten Bauabschnitt soll der Neubau des Campushauses inkl. Mensa sowie der Kita realisiert werden. Im Anschluss zieht die Kita von ihrem alten Standort (Bismarckstraße) an den neuen Standort. Das alte Kita-Gebäude soll im Anschluss zurückgebaut werden. An dieser Stelle wird dann im Zuge des zweiten Bauabschnitts der Erweiterungsbau der Oberschule und der Neubau der Zweifeldsporthalle realisiert. Es ist das Ziel der Freien Hansestadt Bremen, das Bauvorhaben unter Berücksichtigung einer optimierten Verzahnung zwischen Planung und Bau zu beschaffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher das Bauvorhaben über eine Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) zu realisieren. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Vertragsentwurf enthält insbesondere auch Regelungen über Sicherheiten. So ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer bei Unterzeichnung des Projektvertrages eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes mit sehr guter oder guter Kreditwürdigkeit als Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen in der Herstellungsphase („Vertragserfüllungsbürgschaft Sich-1“), mithin von der Vertragsunterzeichnung bis zur Abnahme zu übergeben hat. Diese Bürgschaft dient der Absicherung der Vertragserfüllung sowie aller Neben-, Folge- und sonstigen Ansprüche des Projektvertrages einschließlich der Gewährleistungsansprüche, eventueller Schadensersatzansprüche oder Rückzahlung etwaiger Überzahlungen einschließlich Zinsen. Für den Gewährleistungszeitraum ist eine Sicherheit für Mängelansprüche (Sich-2) zu leisten. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche der Auftraggeberin, insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Schadensersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche der Auftraggeberin wegen erfolgter, aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung.
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