Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenTED
Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einlei...
Guard & Personal Protection, Access Control, Video Surveillance, Hazard Detection Systems
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Bautzen
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- July 29, 2026
- Topic:
- Guard & Personal Protection
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1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5-6 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12-13 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von Schadensfällen im Außenbereich bzw. an Gebäuden - Kontrolle der Personen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten im Vertragsobjekt aufhalten - Zusammenarbeit mit Polizei und Einsatzkräften - Ausschalten der Lichtquellen - Einschalten der Einbruchmeldeanlage nach Ende des Kontrollgangs (Scharfschaltung) Das Sicherheitsunternehmen hat auf seine Kosten ein Kontrollsystem mit 47 Kontrollstellen zu installieren, welche im Rahmen der Bestreifung anzulaufen sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Wächtersystem um zusätzliche, max. 5 Kontrollpunkte erweiterbar ist.
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Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruhePfortendienstleistung auf dem Gelände des Karlsruher Großmarktes Die Einsatzzeiten für Zutritts- und Zufahrtkontrolle und Kontrollgänge gestalten sich wie folgt: - Montags bis Freitag: jeweils von 21:00 Uhr bis 04:15 Uhr des Folgetages - Samstag: ab 18:00 Uhr, durchgehend bis Montag 04:15 Uhr - Feiertage: Feiertage sind hinsichtlich der Einsatzzeiten wie Sonntage zu behandeln. Es ist immer eine Sicherheitskraft einzusetzen, die nach II 1 a Lohn-TV, Wach u. Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg qualifiziert ist. Vertragslaufzeit 2026/2027: 01.08.2026 – 31.07.2027 Verlängerungsoption: 01.08.2027 – 31.07.2028Zentrales Gebäudemanagement Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung Stadthaus
Zentrales Gebäudemanagement Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt SchwerinSchwerinDeadline: Aug 06Art der Leistung Bewachung Stadthaus Umfang der Leistung Vergabe von Wach - und Kontrolldienstleistungen für das Stadthaus (Verwaltungsstandort der Landeshauptstadt Schwerin), Am Packhof 2-6, 19055 Schwerin Bewachung außerhalb der regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr Folgetag an Wochenenden und an Feiertagen: 24 h Folgende Leistungen werden u.a. gefordert: - Kontroll- und Streifendienste (innen und außen) - Bedienung von Alarm-, Gefahren- und Brandmeldeanlagen - Bearbeitung von Alarm- und StörmeldungenBewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Aug 17Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Landkreis FreudenstadtFreudenstadtDer Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Objektschutz: o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte; o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen; o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften; o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst; o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge. - Revierdienst: o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte; o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan; o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse. - Weitere Leistungen: o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises; o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können; o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber. o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden).Pfortendienst ab 2026
Bezirksregierung KölnKölnDeadline: Aug 141. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen.
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