Hamburger Hochbahn AG
Betriebsärztliche Leistungen
Erbringung betriebsärztlicher Leistungen: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (inkl. BOStrab, VDV 714, Fahrerlaubnisverordnung), arbeitsmedizinische Vorsorge, anlassbezogene Untersuchungen, Impfungen, psychometrische Tests sowie weitere betriebsärztliche Leistungen nach Absprache.
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Erbringung betriebsärztlicher Leistungen: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (inkl. BOStrab, VDV 714, Fahrerlaubnisverordnung), arbeitsmedizinische Vorsorge, anlassbezogene Untersuchungen, Impfungen, psychometrische Tests sowie weitere betriebsärztliche Leistungen nach Absprache.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hamburger Hochbahn AG
- Published:
- February 17, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Erbringung betriebsärztlicher Leistungen: Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (inkl. BOStrab, VDV 714, Fahrerlaubnisverordnung), arbeitsmedizinische Vorsorge, anlassbezogene Untersuchungen, Impfungen, psychometrische Tests sowie weitere betriebsärztliche Leistungen nach Absprache.
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6- Hamburger Hochbahn AG
Betriebsärztliche Leistungen
Erbringung betriebsärztlicher Leistungen: Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (insb. Tauglichkeitsuntersuchungen nach BOStrab, VDV 714 und Fahrerlaubnisverordnung), arbeitsmedizinische Vorsorge, anlassbezogene Untersuchungen, Impfungen, psychometrische Tests sowie weitere betriebsärztliche Leistungen nach Absprache. - Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH
Betriebsärztliche Betreuung
Rahmenvertrag für Arbeitsmedizinische Versorgung aller Konzerngesellschaften. Umfasst Grundbetreuung (ca. 480 Std./Jahr) und betriebsspezifische Betreuung (ca. 800 Std./Jahr) nach DGUV Vorschrift 2. Leistungen werden in Praxisräumen des Auftragnehmers am Ausführungsort erbracht, erreichbar innerhalb des ÖPNV-Liniennetzgebiets der SWL mobil GmbH. - Stadt MeißenDeadline: Mar 19
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung Meißen und nachgeordnete Einrichtungen
Die Stadt Meißen schreibt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für die Stadtverwaltung sowie ihre nachgeordneten Einrichtungen aus. Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Leistungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, sicherheitstechnischer Beratung, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben.; - Stadt BündeBündeDeadline: Jun 10
Stadtverwaltung Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde; arbeitsmedizinische Betreuung
Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung für die Stadt Bünde und die Kommunalbetriebe Bünde (ca. 455 Beschäftigte). Beauftragung eines Betriebsarztes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 für zwei Jahre mit Verlängerungsoption (1 Jahr). Leistungsumfang: Grund- und betriebsspezifische Betreuung, ASA-Mitwirkung, Schulungen, Impfungen sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.a. G20, G25, G37, G41, FeV). Erbringung vor Ort oder in max. 35 km Umkreis. Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden. Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr. Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten. Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen. Alle begründet nicht vor Ort zu erbringenden Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Untersuchungen (Vorsorge, Einstellung, Tauglichkeitsuntersuchung etc.) müssen grundsätzlich vor Ort (bedeutet an den Standorten des Auftraggebers) angeboten werden. Der Anteil der durchgeführten Untersuchungen an Standorten von Wald und Holz NRW muss mindestens 80% pro Jahr betragen. Hierzu zählen nicht die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitskreises Sucht sowie die Steuerungsgruppe Gesundheit und die Durchführung von Gesundheitstagen oder Begehungen vor Ort. Die Möglichkeit der Betreuungsleistungen, die vor Ort erbracht werden können und über die Mindestanforderungen hinausgehen, wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
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