Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-KanalKielTED
Beschaffung Ökopunkte "feuchtes Extensivgrünland mit Habitateignung für den Kiebitz"
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von ru...
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- Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal
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- August 26, 2026
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Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von rund 75 ha. Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen. Für die Errichtung eines Langzeitlagers sind Eingriffe in Natur und Landschaft (§§ 14-17BNatSchG) auszugleichen. Die Eingriffsfläche des LZL Flemhude wurde in den Jahren 23/24 kartiert und der Kompensationsbedarf wurde über den "Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmenlandschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben" bestimmt. Hier ausgeschrieben ist der Bedarf für den Biotoptyp Ökopunkte "feuchtes Extensivgrünland mit Habitateignung für den Kiebitz" in Höhe von 20.000 Ökopunkten. Angebotene Ökopunkte müssen aus Ökokonten im Östlichen Hügelland stammen und nach der ÖkokontoVO - "Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)" - des Landes Schleswig-Holstein anerkannt sein. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend. Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist dem Angebot beizufügen. Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen. D
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