Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter HammHammTED
Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (kooperatives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB III
Die Stadt Hamm schreibt im Namen und auf Rechnung der Kommunales Jobcenter Hamm AöR (Auftraggeber) eine Maßnahme zur Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (kooperatives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB IIII in einem offenen Verfahren aus.
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- Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter Hamm
- Published:
- August 04, 2026
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Die Stadt Hamm schreibt im Namen und auf Rechnung der Kommunales Jobcenter Hamm AöR (Auftraggeber) eine Maßnahme zur Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (kooperatives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB IIII in einem offenen Verfahren aus.
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7Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung (integratives Modell) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 76 SGB III
Stadt Hamm, Kommunales Jobcenter HammHammIm Kundenbestand des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR gibt es eine größere Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen die Aufnahme und erfolgreiche Beendigung einer dualen Ausbildung aufgrund von Lernbeeinträchtigungen, sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder multipler Problemlagen bislang nicht gelungen ist. Für diese Zielgruppe sollen insgesamt 5 Plätze für Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen gemäß dem integrativen Modell nach § 76 SGB III bereitgestellt werden, die es den Teilnehmern ermöglichen, Berufsabschlüsse durch eine intensive fachliche und sozialpädagogische Begleitung zu erwerben.Arbeitsmarktdienstleistung - "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen" in zwei Losen
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterViele Jugendliche, die die Möglichkeiten und Fähigkeiten für eine reguläre Ausbildung mitbringen, finden derzeit aufgrund der guten Arbeitsmarktlage einen Ausbildungsplatz. Zugute kommt ihnen dabei der gute Schlüssel der Bewerber/innen und Stellenrelation. Dennoch gibt es im SGB II-Bezug zahlreiche Jugendliche, die sich eine Ausbildung wünschen, aber dennoch aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen. Um Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei Jugendlichen zu vermindern und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen einen Ausbildungsabschluss zu erlangen, ist es erforderlich, durch eine außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen und einen erfolgreichen Abschluss zu erlagen. Auch für Ausbildungsabbrecher/innen ist dies eine gute Möglichkeit dennoch einen Abschluss zu erhalten. Bei der "BaE - kooperativen Modell" (Los 1) wird die fachpraktische Unterweisung in den betrieb-lichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die Auftragnehmenden sind für die Gewinnung des Kooperationsbetriebes sowie die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen verantwortlich und unterstützten diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung, insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Bei der "BaE - integrativen Modell" (Los 2) obliegt den Auftragnehmenden sowohl die fachtheo-retische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Ausbildungsphasen von in der Regel mindestens 40 Arbeitstagen je Ausbildungsjahr ergänzt. Sowohl das Los 1 als auch das Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2029 und den Optionszeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2030 ausgeschrieben.Arbeitsmarktdienstleistung für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III - "Kompetenzfeststellung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand der Leistung ist eine Maßnahme zur Kompetenzfeststellung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) mit Migrationshintergrund nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III. Innerhalb der letzten Jahre ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II angestiegen. Erklärtes Ziel ist, möglichst viele von ihnen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einstieg in den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten deutlich schwieriger geworden ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen der Arbeitgeber an die Bewerber. Das betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund kann häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des deutschen Bildungssystems vorweisen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit, eine Berufsanerkennung des formalen Abschlusses im Sinne des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) zu erhalten und damit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch diese Personen häufig über arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verfügen, die durch Berufserfahrungen und andere informelle und non-formale Lernaktivitäten erworben wurden. Vorhandene Fähigkeiten, Neigungen oder Qualifikationen müssen zunächst gemäß den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes ermittelt, angepasst und erweitert werden. Dafür ist eine umfassende Kompetenzfeststellung erforderlich. Die ausgeschriebene Maßnahme soll daher - die vorhandenen berufspraktischen und theoretischen Kenntnisse/ Kompetenzen, beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Qualifikationen erfragen (Fragebogen), - einen Lebenslauf erstellen, - berufsrelevante Dokumente zusammentragen, die Übersetzung und Anerkennung nur nach Abstimmung mit der IFK initiieren - vorhandArbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Aug 26Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.BaE integrativ 2026 - Grimma
Landratsamt Landkreis LeipzigBornaDeadline: Aug 04Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: LKL-KJC-2026-0105 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1160 Telefaxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.landkreisleipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: BaE integrativ 2026 - Grimma Menge und Umfang: Ziel der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 76 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung [(HwO), (allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung)]. Ort der Leistung: Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Brauhausstraße 8 04552 Borna 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Entsprechend der jeweiligen Ausbildungsdauer (siehe Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis). Bei Nichtbestehen oder Nichtzulassung von Prüfungen eines Teilnehmers verlängert sich die Ausbildung automatisch bis zur nächstmöglichen Prüfung 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f889a58bd-6a7566597dcc339 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Siehe oben Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe oben 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.08.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Teil III Vertragsbedingungen, VOL/B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung in das Amtliche Verzeichnis (Präqualifikation) Mindestanforderungen: mind. 3 Referenzen gleichwertiger Art mit der Benennung des Auftraggebers Angabe des Unternehmensumsatzes der letzten 3 Jahre Angabe zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zurMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III
Landratsamt Schmalkalden-MeiningenMeiningenMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB IIIMaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Stadt JenaJenaDeadline: Aug 27Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
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