Gemeinde HerrngiersdorfLangquaidTED
EX-POST-BEKANNTMACHUNG Herrngiersdorf: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Herrngiersdorf (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Die Gemeinde Herrngiersdorf sucht ein Telekommunikationsunternehmen, um ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu bauen und breitbandige Telekommunikationsdienste anzubieten. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Ortsgebieten....
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Herrngiersdorf
- Published:
- May 04, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Gemeinde Herrngiersdorf sucht ein Telekommunikationsunternehmen, um ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu bauen und breitbandige Telekommunikationsdienste anzubieten. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Ortsgebieten. Die Investitionskosten werden durch Fördermittel des Bundes und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 finanziert. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, jedoch nicht die Kosten für den Netzbetrieb. Die Finanzierungskosten für den Bau des Netzes sind jedoch förderfähig.
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9EX-POST-BEKANNTMACHUNG Zachenberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Zachenberg (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Gemeinde Zachenberg in der VGem RuhmannsfeldenRuhmannsfeldenDie Gemeinde Zachenberg plant den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (Dunkelgraue Flecken) im Rahmen des Lückenschluss-Programms gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Die Förderung umfasst Investitionskosten (Barwert der Erlöse für mindestens 7 Jahre und Baukosten), nicht jedoch Betriebskosten. Finanzierungskosten für die Bauphase sind förderfähig. Eine Kofinanzierung nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 wird beantragt.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Langquaid (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt LangquaidDer Markt Langquaid (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen- )Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Ruhmannsfelden: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Ruhmannsfelden (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt RuhmannsfeldenDer Markt Ruhmannsfelden schreibt Konzessionsverträge für Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aus. Gefördert werden Investitionskosten (u.a. Bauzeitzinsen), jedoch nicht Betriebskosten. Die Förderung basiert auf der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Bund) und der bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Langquaid: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Langquaid (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt LangquaidLangquaidDer Markt Langquaid plant den Aufbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Konzessionsverträge für Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen sollen geschlossen werden. Die Förderung durch den Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie eine bayerische Kofinanzierung (KofGibitR 2.0) sind beantragt bzw. vorgesehen. Förderfähig sind Investitionskosten (ermittelt aus Barwert über mind. 7 Jahre), nicht jedoch Betriebskosten. Bauzeitzinsen sind förderfähig.Gallmersgarten: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Gallmersgarten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde GallmersgartenGallmersgartenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Gallmersgarten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.Delmenhorst: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Stadt Delmenhorst (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Stadt DelmenhorstDelmenhorstDeadline: Jun 30Stadt Delmenhorst sucht Konzessionspartner für Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Gefördert nach Gigabit-Richtlinie 2.0 (Lückenschluss-Programm) und Landes-Richtlinie Niedersachsen. Förderung umfasst Investitionskosten (Barwert über mind. 7 Jahre), nicht Betriebskosten. Finanzierungskosten für Bauzwischenfinanzierung sind förderfähig. Maximaler Förderbetrag festgelegt. Angebote mit Wirtschaftlichkeitslücke über 1 Mio. EUR netto werden ausgeschlossen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Oberstreu: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinden Oberstreu, Hendungen, Höchheim und Herbstadt (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde OberstreuMellrichstadtBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinden Oberstreu, Hendungen, Höchheim und Herbstadt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell mit Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0 und bayerischer Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0.Änderungsbekanntmachung Stockheim: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Gemeinde StockheimStockheimDeadline: Jun 19ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr alsEX-POST-BEKANTMACHUNG: Saal a. d. Saale - Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Marktes Saal a. d. Saale (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt Saal a.d. SaaleSaal a. d. SaaleDer Markt Saal a.d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.
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