Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/2027
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen. Es besteht kein Anspruch auf Mindestmengen, da sich Schülerzahlen, Stundenpläne, Schulstandorte und Tourenpläne laufend ändern können. Die Beförderung erfolgt auch über Stadt- und Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Neben täglichen Fahrten umfasst dies auch wöchentliche T...
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Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen. Es besteht kein Anspruch auf Mindestmengen, da sich Schülerzahlen, Stundenpläne, Schulstandorte und Tourenpläne laufend ändern können. Die Beförderung erfolgt auch über Stadt- und Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Neben täglichen Fahrten umfasst dies auch wöchentlich...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung
- Published:
- February 28, 2026
- Deadline:
- April 07, 2026
Tender description
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen. Es besteht kein Anspruch auf Mindestmengen, da sich Schülerzahlen, Stundenpläne, Schulstandorte und Tourenpläne laufend ändern können. Die Beförderung erfolgt auch über Stadt- und Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Neben täglichen Fahrten umfasst dies auch wöchentliche Transporte zu Wohnheimen/Internaten (montags/freitags) sowie in seltenen Ausnahmefällen sonntags.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/2027
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Beförderung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen zu Unterrichtsorten im Stadtgebiet Leverkusen (aufgeteilt auf 50 Lose) in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029
Schülerbeförderung für 30 bis 90 Schülerinnen und Schüler mit wöchentlich 37 Hin- und Rückfahrten. Grundlage ist der beigefügte Beförderungsplan für das Schuljahr 2025/2026, wobei keine wesentlichen Änderungen erwartet werden. Die Beförderung beginnt ab der 37. Kalenderwoche 2026. Änderungen zum Schuljahresbeginn bleiben vorbehalten. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Feb 13
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2026/2027
Tägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zum/vom Schulstandort Alter Mühlenweg 2, Köln-Deutz. Fahrer*innen müssen mindestens 21 Jahre alt sein und vorlegen: erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Belehrung nach IfSG §34 Abs. 5a, Fahreignungsauskunft, ggf. Impfnachweis (Anlage 14). Busse bis 25 Sitzplätze max. 10 Jahre alt, ab 26 Sitzplätze max. 14 Jahre alt und max. 650.000 km Laufleistung. Fahrzeuge müssen Anforderungskatalog des Bundesverkehrsministers erfüllen und grüne Feinstaubplakette haben. Details siehe Verdingungsunterlagen und Anlage 6. - Deadline: May 11
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
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