BF Medien GmbH
BF Medien
Bayreuth : UHD-Dolby Atmos-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2026 Umfang: Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Dolby-Atmos-Live-Aufzeichung und -Übertragung beauftragt werden.
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Bayreuth : UHD-Dolby Atmos-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2026 Umfang: Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Dolby-Atmos-Live-Aufzeichung und -Übertragung beauftragt werden.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BF Medien GmbH
- Published:
- June 17, 2026
- Deadline:
- July 06, 2026
- Topic:
- Photography & Video
Tender description
Bayreuth : UHD-Dolby Atmos-Live-Aufzeichnung und -Übertragung zur Festspielzeit 2026 Umfang: Für die BF Medien GmbH sollen mittels dieser Ausschreibung geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen mit der UHD-Dolby-Atmos-Live-Aufzeichung und -Übertragung beauftragt werden.
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10- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB GmbH)BerlinDeadline: Aug 10
RV Produktion Pressekonferenzen
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH vereint drei Institutionen - die Internationalen Filmfestspiele Berlin, die Berliner Festspiele mit dem Gropius Bau und das Haus der Kulturen der Welt - mit einer übergreifenden Organisationsstruktur. Gemeinsam mit ihren drei Geschäftsbereichen realisiert sie Projekte, die zu Begegnungen, zum Austausch und zur Auseinandersetzung mit den Künsten einladen. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu. Alle Geschäftsbereiche der KBB sind seit 2013 EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) - Umweltmanagementsystem zertifiziert. Die KBB ist daher bemüht, sowohl bei der Vorbereitung der Vergabe als auch bei der Durchführung von Aufträgen Umweltbelange angemessen zu beachten und zu berücksichtigen. Leistung: Die beabsichtigte Vergabe dient dem Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion, technische Betreuung und Aufzeichnung der Pressekonferenzen inklusive Photo Calls (ungefähr 50 Veranstaltungen je ca. 45 Min.) Die rahmenvertraglich anzubietenden Leistungen umfassen die technische Produktion der Pressekonferenzen. Es wird Video- und Übertragungstechnik sowie Personal benötigt. Außerdem wird ein EB Team für die Programm-Präsentation an einem Tag vor dem Festival gebraucht. Die Aufzeichnungen sollen TV-sendefähig in 16:9 Live-High Definition-Fernsehsignal (Bild/Ton) erfolgen und zum Einsatz kommen soll HD-Technik. Die Leistung umfasst auch die Erstellung von Schnittfassungen und Encoding und Upload der Files. Die Bereitstellung der Technik und Anlagen umfasst die Anlieferung, den Aufbau, den betriebsfertigen Anschluss, den Abbau und Abtransport sowie die Inbetriebnahme und Betreuung der technischen Geräte durch das Fachpersonal. Pressekonferenz Audio/Licht: Für die Durchführung und Aufzeichnung der Pressekonferenzen der Berlinale wird Audiotechnik, (Mikrofon- und Beschallungsanlage) benötigt. Die Bereitstellung der Audio- und Lichttechnik und Anlagen umfasst die Anlieferung, den Aufbau, den betriebsfertigen Anschluss, den Abbau und Abtransport sowie die Inbetriebnahme und Betreuung der technischen Geräte durch das Fachpersonal. Die Audio-Aufzeichnungen sind außerdem als MP3 Files für den Audio-Downloadservice bereit zu stellen. - Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB GmbH)BerlinDeadline: Aug 10
RV Produktion Pressekonferenzen
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH vereint drei Institutionen - die Internationalen Filmfestspiele Berlin, die Berliner Festspiele mit dem Gropius Bau und das Haus der Kulturen der Welt - mit einer übergreifenden Organisationsstruktur. Gemeinsam mit ihren drei Geschäftsbereichen realisiert sie Projekte, die zu Begegnungen, zum Austausch und zur Auseinandersetzung mit den Künsten einladen. Die KBB GmbH wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Weitere Infos unter www.kbb.eu. Alle Geschäftsbereiche der KBB sind seit 2013 EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) - Umweltmanagementsystem zertifiziert. Die KBB ist daher bemüht, sowohl bei der Vorbereitung der Vergabe als auch bei der Durchführung von Aufträgen Umweltbelange angemessen zu beachten und zu berücksichtigen. Leistung: Die beabsichtigte Vergabe dient dem Abschluss eines Rahmenvertrags für die Produktion, technische Betreuung und Aufzeichnung der Pressekonferenzen inklusive Photo Calls (ungefähr 50 Veranstaltungen je ca. 45 Min.) Die rahmenvertraglich anzubietenden Leistungen umfassen die technische Produktion der Pressekonferenzen. Es wird Video- und Übertragungstechnik sowie Personal benötigt. Außerdem wird ein EB Team für die Programm-Präsentation an einem Tag vor dem Festival gebraucht. Die Aufzeichnungen sollen TV-sendefähig in 16:9 Live-High Definition-Fernsehsignal (Bild/Ton) erfolgen und zum Einsatz kommen soll HD-Technik. Die Leistung umfasst auch die Erstellung von Schnittfassungen und Encoding und Upload der Files. Die Bereitstellung der Technik und Anlagen umfasst die Anlieferung, den Aufbau, den betriebsfertigen Anschluss, den Abbau und Abtransport sowie die Inbetriebnahme und Betreuung der technischen Geräte durch das Fachpersonal. Pressekonferenz Audio/Licht: Für die Durchführung und Aufzeichnung der Pressekonferenzen der Berlinale wird Audiotechnik, (Mikrofon- und Beschallungsanlage) benötigt. Die Bereitstellung der Audio- und Lichttechnik und Anlagen umfasst die Anlieferung, den Aufbau, den betriebsfertigen Anschluss, den Abbau und Abtransport sowie die Inbetriebnahme und Betreuung der technischen Geräte durch das Fachpersonal. Die Audio-Aufzeichnungen sind außerdem als MP3 Files für den Audio-Downloadservice bereit zu stellen. - Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)BerlinDeadline: Jun 19
Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Erprobung eines datengetriebenen Energiemana-gementsystems für ein vernetztes Gewerbe- oder Industrieareal
Um die möglichen Effekte eines digital und intelligent vernetzten Arealnetzes mit Beteiligung von produzierenden Unternehmen darzustellen und Herausforderungen für die breite Umsetzung in der Praxis zu ermitteln, schreibt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), die Umsetzung eines entsprechenden Praxisprojekts aus. Zentrale Elemente des Praxisprojekts sind ein Gewerbepark mit produzierenden Unternehmen und bereits vorhandenen erneuerbaren Eigenerzeugungsanlagen und -speichern, die bereits über ein System von Stromleitungen miteinander verbunden sind, im Idealfall existiert bereits ein Arealnetz und viele Anlagen der produzierenden Unternehmen sind bereits digitalisiert. Darauf aufbauend soll nun im Rahmen des Praxisprojekts ein software-basiertes, datengetriebenes Energiemanagementsystems (EMS) für das intelligent vernetzte Arealnetz installiert und erprobt werden. Mit dem EMS sollen in Echtzeit die Energiever-bräuche sowie die Energieerzeugung und -speicherung im Areal überwacht und gesteuert werden. Das EMS soll defi-nierte Szenarien und Anwendungsfälle (Use Cases) ermöglichen, die durch gezielte Steuerung einzelner Prozesse eine energiebezogene Optimierung des Betriebs zulassen. Das System soll in einer realen Umgebung in einem Gewerbege-biet mit Arealnetz getestet bzw. darin über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten betrieben werden. Das Pra-xisprojekt soll als Kooperationsprojekt unter Beteiligung von Arealnetzteilnehmern, Softwareanbietern und in enger Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber durchgeführt werden. Die Besonderheit des geplanten Praxisprojekts ist, dass alle relevanten Daten aller beteiligten Anlagen und Maschinen und Energiequellen sowie ggf. vorhandener Speicher in einer cloudbasierten Plattform gebündelt zusammenlaufen und durch den Auftragnehmer ausgewertet werden sollen. Das heißt, dass nicht nur in Bezug auf das einzelne Unter-nehmen im Areal der Betrieb optimiert wird, sondern für das Areal als Ganzes. Ein weiterer Effekt soll sich für den Netzbetrieb ergeben, indem Engpässe vermieden und Kostenvorteile (z. B. bzgl. Phasen günstiger erneuerbarer Ener-gien oder bzgl. Lastspitzenglättung) genutzt werden. Die Cloud-Plattform soll für die Laufzeit des Projekts genutzt werden. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll das Arealnetz ein Produktionsstandort sein (Gewerbegebiet oder Industriepark). Quartiere/Privathaushalte werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Das Arealnetz soll durch intelligent vernetzte Teilnehmer (Unternehmen im Areal) und Komponenten (Erneuerbare Energiequellen, Energieverbrau-cher wie Maschinen und Anlagen, Energiespeicher) gekennzeichnet sein, welche das EMS einbinden soll. Weitere Merkmale sind eine variable Energiesituation im Arealnetz, die je nach den Rahmenbedingungen durch die Dynamik im Arealnetz (intern) oder durch das Verteilnetz (extern) aktiv beeinflusst werden kann. Außerdem soll das Arealnetz im Idealfall in der Lage sein, einen microgrid-typischen Zustand näherungsweise oder ganz anzunehmen, das heißt unabhängig vom übergeordneten Netz funktionsfähig sein. Da das geplante Vorhaben in einem vorhandenen Areal umgesetzt werden soll, kann nur mit den vorhandenen Energieverbrauchern und Energieerzeugungsanlagen bzw. -speichern gearbeitet werden. Mindestens vorhanden sein sollen jedoch: - verschiedene elektrisch betriebene Anlagen bzw. Maschinen mit einer Leistung von mind. 100 kW, - eigene Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) mit einer Gesamtleistung von mind. 100 kW, - Energiespeicheranlagen, - Infrastruktur (Sensorik, Zähler) zur Erfassung von Verbräuchen und Erzeugungsleistung sowie zur elektroni-schen und automatisierten Übertragung an das EMS. Die notwendige Hardware zur Erfassung und Übertragung der Daten muss in dem Arealnetz bzw. in den beteiligten Unternehmen bereits vorhanden sein oder zzt. sowieso installiert werden. Falls in dem Areal bestimmte Elemente, z. B. Batteriespeicher, nicht vorhanden sind, sollen diese durch digitale Zwillinge simuliert werden. Übergeordnetes Gesamtziel des Praxisprojekts ist der Nachweis von Funktionstüchtigkeit und Nutzen eines EMS zum datenbasierten Betrieb eines gewerblichen bzw. industriellen Arealnetzes. Es sollen mehrere Teilziele für das Vorhaben formuliert werden, auf welche im Abschlussbericht (vgl. Abschnitt 2.3, Leistungspaket 3) eingegangen werden muss: • Erprobung der verfügbaren bzw. zu verbauenden digitalen Technologien für vernetzte Arealnetze mit zent-ralem EMS (Belastungsgrenzen, Skalierbarkeit etc.). • Sichtbarmachung von betriebswirtschaftlichen Potenzialen vernetzter Arealnetze (Kostensenkungen und Steigerung der Energieeffizienz für die beteiligten Gewerbetreibenden bzw. Industrieunternehmen, Vorteile für das Netzengpassmanagement des Verteilnetzbetreibers). • Ermittlung des Flexibilitätspotenzials des Arealnetzes intern und für das angeschlossene Verteilnetz und Bei-trag zum Netzengpassmanagement im Verteilnetz (Arealnetze als temporäre Energiequellen für das Verteil-netz, umgekehrt bei Überangebot an Strom im Verteilnetz Abnahme überschüssigen Stroms durch das Are-alnetz). • Sichtbarmachung der Vorteile vernetzter Arealnetze mit zentralem EMS und digitalisierten Unternehmen, um private Investitionen in die intelligente Vernetzung gewerblicher und industrieller Areale in der Breite an-zustoßen. • Mögliche Ableitung bzw. Weiterentwicklung von (technischen) Standards oder „Blaupausen“ für die zuverlässige Vernetzung von Einrichtungen zu Arealen mit Microgrid-Eigenschaften. - Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)BerlinDeadline: Jun 19
Entwicklung und Erprobung eines datengetriebenen Energiemanagementsystems für ein vernetztes Gewerbe- oder Industrieareal
Um die möglichen Effekte eines digital und intelligent vernetzten Arealnetzes mit Beteiligung von produzierenden Unternehmen darzustellen und Herausforderungen für die breite Umsetzung in der Praxis zu ermitteln, schreibt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), die Umsetzung eines entsprechenden Praxisprojekts aus. Zentrale Elemente des Praxisprojekts sind ein Gewerbepark mit produzierenden Unternehmen und bereits vorhandenen erneuerbaren Eigenerzeugungsanlagen und -speichern, die bereits über ein System von Stromleitungen miteinander verbunden sind, im Idealfall existiert bereits ein Arealnetz und viele Anlagen der produzierenden Unternehmen sind bereits digitalisiert. Darauf aufbauend soll nun im Rahmen des Praxisprojekts ein software-basiertes, datengetriebenes Energiemanagementsystems (EMS) für das intelligent vernetzte Arealnetz installiert und erprobt werden. Mit dem EMS sollen in Echtzeit die Energiever-bräuche sowie die Energieerzeugung und -speicherung im Areal überwacht und gesteuert werden. Das EMS soll defi-nierte Szenarien und Anwendungsfälle (Use Cases) ermöglichen, die durch gezielte Steuerung einzelner Prozesse eine energiebezogene Optimierung des Betriebs zulassen. Das System soll in einer realen Umgebung in einem Gewerbege-biet mit Arealnetz getestet bzw. darin über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten betrieben werden. Das Pra-xisprojekt soll als Kooperationsprojekt unter Beteiligung von Arealnetzteilnehmern, Softwareanbietern und in enger Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber durchgeführt werden. Die Besonderheit des geplanten Praxisprojekts ist, dass alle relevanten Daten aller beteiligten Anlagen und Maschinen und Energiequellen sowie ggf. vorhandener Speicher in einer cloudbasierten Plattform gebündelt zusammenlaufen und durch den Auftragnehmer ausgewertet werden sollen. Das heißt, dass nicht nur in Bezug auf das einzelne Unter-nehmen im Areal der Betrieb optimiert wird, sondern für das Areal als Ganzes. Ein weiterer Effekt soll sich für den Netzbetrieb ergeben, indem Engpässe vermieden und Kostenvorteile (z. B. bzgl. Phasen günstiger erneuerbarer Ener-gien oder bzgl. Lastspitzenglättung) genutzt werden. Die Cloud-Plattform soll für die Laufzeit des Projekts genutzt werden. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll das Arealnetz ein Produktionsstandort sein (Gewerbegebiet oder Industriepark). Quartiere/Privathaushalte werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Das Arealnetz soll durch intelligent vernetzte Teilnehmer (Unternehmen im Areal) und Komponenten (Erneuerbare Energiequellen, Energieverbrau-cher wie Maschinen und Anlagen, Energiespeicher) gekennzeichnet sein, welche das EMS einbinden soll. Weitere Merkmale sind eine variable Energiesituation im Arealnetz, die je nach den Rahmenbedingungen durch die Dynamik im Arealnetz (intern) oder durch das Verteilnetz (extern) aktiv beeinflusst werden kann. Außerdem soll das Arealnetz im Idealfall in der Lage sein, einen microgrid-typischen Zustand näherungsweise oder ganz anzunehmen, das heißt unabhängig vom übergeordneten Netz funktionsfähig sein. Da das geplante Vorhaben in einem vorhandenen Areal umgesetzt werden soll, kann nur mit den vorhandenen Energieverbrauchern und Energieerzeugungsanlagen bzw. -speichern gearbeitet werden. Mindestens vorhanden sein sollen jedoch: - verschiedene elektrisch betriebene Anlagen bzw. Maschinen mit einer Leistung von mind. 100 kW, - eigene Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) mit einer Gesamtleistung von mind. 100 kW, - Energiespeicheranlagen, - Infrastruktur (Sensorik, Zähler) zur Erfassung von Verbräuchen und Erzeugungsleistung sowie zur elektroni-schen und automatisierten Übertragung an das EMS. Die notwendige Hardware zur Erfassung und Übertragung der Daten muss in dem Arealnetz bzw. in den beteiligten Unternehmen bereits vorhanden sein oder zzt. sowieso installiert werden. Falls in dem Areal bestimmte Elemente, z. B. Batteriespeicher, nicht vorhanden sind, sollen diese durch digitale Zwillinge simuliert werden. Übergeordnetes Gesamtziel des Praxisprojekts ist der Nachweis von Funktionstüchtigkeit und Nutzen eines EMS zum datenbasierten Betrieb eines gewerblichen bzw. industriellen Arealnetzes. Es sollen mehrere Teilziele für das Vorhaben formuliert werden, auf welche im Abschlussbericht (vgl. Abschnitt 2.3, Leistungspaket 3) eingegangen werden muss: • Erprobung der verfügbaren bzw. zu verbauenden digitalen Technologien für vernetzte Arealnetze mit zent-ralem EMS (Belastungsgrenzen, Skalierbarkeit etc.). • Sichtbarmachung von betriebswirtschaftlichen Potenzialen vernetzter Arealnetze (Kostensenkungen und Steigerung der Energieeffizienz für die beteiligten Gewerbetreibenden bzw. Industrieunternehmen, Vorteile für das Netzengpassmanagement des Verteilnetzbetreibers). • Ermittlung des Flexibilitätspotenzials des Arealnetzes intern und für das angeschlossene Verteilnetz und Bei-trag zum Netzengpassmanagement im Verteilnetz (Arealnetze als temporäre Energiequellen für das Verteil-netz, umgekehrt bei Überangebot an Strom im Verteilnetz Abnahme überschüssigen Stroms durch das Are-alnetz). • Sichtbarmachung der Vorteile vernetzter Arealnetze mit zentralem EMS und digitalisierten Unternehmen, um private Investitionen in die intelligente Vernetzung gewerblicher und industrieller Areale in der Breite an-zustoßen. • Mögliche Ableitung bzw. Weiterentwicklung von (technischen) Standards oder „Blaupausen“ für die zuverlässige Vernetzung von Einrichtungen zu Arealen mit Microgrid-Eigenschaften. - Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales BeschaffungsmanagementHamm
Durchführung von Projekttagen zur Überarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung und Systemwartung für die Feuerwehr Hamm
Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Gem. BHKG und RettG NRW ist die Stadt Hamm verpflichtet eine Leitstelle einzurichten und zu unterhalten (vgl. BHKG §§ 4 Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 7,28 Abs. 1 und RettG, § 7 Abs. 1). Das Einsatzleitsystem der Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Hamm wurde inkl. Konzeption und Installation aller Hard- und Softwarekomponenten von der Firma WTG Leitstellentechnik GmbH nach Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung beschafft und im Jahre 2011 in Betrieb genommen. Damit ein zuverlässiger Betrieb zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm gewährleistet werden kann, ist die fortwährende Weiterentwicklung der Leitstelle erforderlich. Seither wurden nach jeweiligem Vertragsablauf mit der Fa. WTG entsprechende Wartungs- und Instandhaltungsverträge sowie Softwarepflegeverträge abgeschlossen (zuletzt zum 01.01.2023 mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten). Die Fa. WTG ist somit als Generalunternehmerin und Vertragspartnerin der Stadt Hamm zur Erfüllung sämtlicher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie der Softwarepflege tätig. Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ist Teil des Einsatzleitsystems und findet Anwendung bei allen Einsätzen und Hilfeleistungen innerhalb des Stadtgebietes Hamm. Sie regelt die Alarmierung und die Ausrückereihenfolge sowie die Koordination der Einsatzmittel und Einsatzkräften. Dazu wird festgelegt, welche Einsatzmittel zu welchem Schadensereignis durch die Leitstelle der Feuerwehr Hamm entsendet werden. Hierzu ordnet der Disponent der Leitstelle jedem Notruf auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen (Meldebild) ein definiertes Einsatzstichwort zu. Für die definierten Einsatzstichworte wird für jedes Objekt innerhalb der Stadt Hamm eine Ausrückereihenfolge vorgeschlagen um schnellstmöglich stets die geeigneten Einsatzmittel alarmieren zu können. Die ursprüngliche AAO aus dem Jahr 2011 basierte auf den damaligen Anforderungen an den Brandschutz und den Rettungsdienst und wurde fortlaufend aktualisiert. Seitdem haben sich die Anforderungen an die AAO stark geändert. So ist z.B. die FRW2 in den 24h Dienst übernommen worden. Durch diese und noch weitere einsatztaktische Änderungen ist nunmehr eine Anpassung bzw. ein Update der AAO nur noch schwierig umsetzbar. Bedingt durch die lange Laufzeit des Einsatzleitsystems sind nunmehr große Mengen an veralteten oder überschriebenen Datensätzen vorhanden. Systemtechnisch ist das Löschen bzw. die Bereinigung von in der Vergangenheit verwendeten Daten im laufenden Betrieb nicht möglich Dies führt zu einer großen Anzahl an überschüssigen Daten (Objekte, Personen, Fahrzeuge) die zwar den lfd. Betrieb nicht ein- schränkt, eine weitere Fortschreibung der AAO aber komplizierter macht. Daher soll parallel ein Testsystem mit einer bereinigten und aktualisierten Version der eingesetzten Leitstellensoftware aufgesetzt werden, in welcher dann die neue AAO erstellt und unabhängig vom bestehenden System getestet wird. Weiterhin sollen Schnittstellen auf den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Ende 2026 soll dann die neue AAO in Betrieb genommen sowie eine Systemwartung einschl. aktueller Updates durchgeführt werden. Die notwendige Überarbeitung der AAO erfordert auch technischen Support, der über die normale Wartung und Instandhaltung des Systems hinausgeht. Daher soll die Fa. WTG Leitstellentechnik GmbH/ iSE GmbH in 2026 mit der entsprechenden Projektierung beauftragt werden. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten. - Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenDeadline: Jul 29
RV Livestream Stadtratssitzungen der Landeshauptstadt Dresden
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-1042-00041 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: +49 351488-2920 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt Grundstraße 3 01326 Dresden Deutschland Telefonnummer: +49 351488-2920 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.dresden.de b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-1042-00041; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung für die Übertragung der Stadtratssitzungen in einem Livestream und ggf. von Sonder- und Ausschusssitzungen der Landeshauptstadt Dresden in einem Livestream sowie das Bereitstellen der Aufzeichnungen als Video-on Demand. Menge und Umfang: Übertragung von geplanten 10 bis 12 Stadtratssitzungen pro Jahr (max. 4 Doppelsitzungen, max. 1 Sondersitzung sowie max. 2 Ausschusssitzung) Bereitstellung als Video-on-Demand Ort der Leistung: i.d.R. Landeshauptstadt Dresden, Neues Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden Postleitzahl: 01067 e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026 Ende: 31.10.2029 Bemerkung zur Lieferfrist: Leistungszeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.10.2029 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: (via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden Zentrales Vergabebüro PF 120020 01001 Dresden i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 29.07.2026 15:00 Ablauf der Bindefrist: 17.09.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung Erklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mind. 2 Referenzangaben zu erbrachten Lieferungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Bezeichnung der Leistung, Angabe zu Auftraggeber inkl. Kontaktdaten mit Name und Tel., Angabe des Leistungszeitraumes, Angabe des Auftragswertes) Erklärung zu Arbeitskräften, die die berufliche Befähigung zur Ausführung der benannten Leistung besitzen, Angabe der für die Leistung vorgesehenen Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Erklärung dass die für die Ausführung der Leistung erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung steht, Auflistung der technischen Ausrüstung Erklärung, falls Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden, Angabe des prozentualen Anteils der Gesamtleistung Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 16 Abs. 4 u. 5 VOL/A sowie § 2 Abs. 1 VOL/A m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (50%), 2 Reaktionszeiten (10%), 2.1 Reaktionszeit Umverlegung des Tagungsortes (50%), 2.2 Zubuchung mobiler Übertragung (50%), 3 Produktion (40%), 3.1 Anzahl der Kameras (50%), 3.2 Aufbereitung Video-on-Demand (40%), 3.3 Bereitstellungszeit von Mitschnittdaten (10%) Produktion/ Verleih von Filmen/ Tonträgern - Sondervermögen Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
HafenCity Hamburg | Baakenhöft Projektsteuerung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen der öffentlichen Infrastruktur in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand Mai 2025) für den Standort Baakenhöft in der HafenCity. Das Operngebäude ist nicht Gegenstand dieser Leistungen. Diese umfassen folgende Schwerpunkte der Tätigkeit des Projektsteuerers (PS): - PS führt einen Maßnahmen-Terminplan für die Infrastruktur, der kontinuierlich mit einem entsprechenden Maßnahmen-Terminplan des Opernprojektes abgestimmt und verflochten wird. - PS schreibt den Rahmenterminplan und die Detaillierung des Steuerungsterminplans fort, inkl. Schnittstellenmeilensteine zum Opernprojekt. Erstellung POH, Fortschreibung PSP, Erstellen PM-Steuerungsinstrumente (MTA, KTA, Statusbericht, Fortschreibung Organigramm), Abgleich mit Projektzielen. - PS führt einen Flächendispositionsplan über alle Flächenbelegungen und Baulogistikerfordernisse auf dem Baakenhöft (des Opernprojektes und der öffentlichen Infrastruktur) in der Bauphase. - PS führt das technische Vertragscontrolling hinsichtlich des mit der HSO Projekt gGmbH abzuschließenden Gestattungsvertrags über die Inanspruchnahme von Flächen des Sondervermögens als Baustelleneinrichtungsflächen (z. B. Prüfung und Abstimmung der Baustellenlogistik, Umfang erforderlicher Baustelleneinrichtungsflächen, Überwachung von Flächeninanspruchnahmen, Qualitätssicherung von Verdichtung, Arbeitsraum, Verbau und Rückbau, Dokumentation der umgebenden Infrastruktur, etc.). - PS steuert die Bauherrenaufgaben des Sondervermögens: Abbruch und Oberflächenberäumung (außer Lighthouse), Kampfmittelsondierungen, Beteiligung des Sondervermögens an altlastenbedingten Mehrkosten beim Bodenaushub, verkehrliche und leitungstechnische Erschließung, Freiraum und Ufereinfassungen in der Planungs- und Bauphase (Projektleitung gem. AHO). PS steuert im Abgleich mit den Zielsetzungen des Sondervermögens sowie dem Kostenrahmen, zeigt Änderungen und Handlungsbedarf frühzeitig prognostizierend mittels Änderungsliste und permanenter Fortschreibung des vernetzten Terminplans als zentrales Steuerungsmittel auf. PS bereitet Ausschreibungen und Vergabe für die planenden und ausführenden Unternehmen vor. Im Einzelnen sollen die Projektstufen 1-5 in allen Handlungsbereichen stufenweise vergeben werden, siehe Anlage-Leistungsbeschreibung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt. Leistungsbeginn voraussichtlich 02/2026. Der weitere zeitliche Ablauf der PS-Tätigkeit steht in Abhängigkeit zum Projekt Oper. Nach aktuellem Kenntnisstand und basierend auf der öffentlich einsehbaren Drucksache sieht die Terminschiene folgende Eckdaten vor: Baubeginn Oper Anfang 2030, Bauzeit 4,5 Jahre, Fertigstellung Mitte 2034. Die Maßnahmen des SoV, in die die Projektsteuerung eingebunden ist, starten früher und dauern länger als die in der Drucksache angegebenen Zeiträume. Genauere Angaben können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Die Kosten der KG 200-700 liegen bei ca. 72.890.000 Mio. Euro (netto), Inkl. Kostenvarianz und Preissteigerung, die Basiskosten betragen 47.638.000 €. Eine umfassende Beschreibung der Maßnahme steht als Anlage-Maßnahmenbeschreibung zur Verfügung. Die HafenCity Hamburg GmbH lässt sich bei der Durchführung dieses Verfahrens durch die D&K drost consult GmbH unterstützen und begleiten. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16
Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16
Wertschöpfung und Kundenzentrierung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.
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