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Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle ...
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- Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
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- August 19, 2026
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Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
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Stiftung Naturschutz Schleswig-HolsteinMolfseeDer Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 410-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinEs werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich) - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten / Neunummerierung - ErsOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 045-26
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinDeadline: Aug 05Die Direktion München, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Bayern u. vergibt Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Liegenschaften in Bayern. --- Die Leistung ist in insgesamt 8 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 - 4 umfassen Baumkontrollen u. die Lose 5 - 8 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 - 4: 1. Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten) 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen u. ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist v. der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand u. zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig v. Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit o. bei Neuaufnahme einer WE) - Baumkatasterüberarbeitung - Regelkontrolle Einzelbäume - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten/Neunummerierung - Erstellung u. Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung - Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten - Fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum - Fachliche Kontrolle der BaumpfleBaumkontrolle
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