Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung NiederrheinMönchengladbachTED
B54 Olpe, Ersatzneubau der Talbrücke Ronnewinkel, Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung konstruktiver Ingenieurbau LPH 3-5, Bodengutachten
im Zuge der B 54 in Olpe: Ersatzneubau der Talbrücke Ronnewinkel - - Rückbau (Objektplanung + Tragwerksplanung) - Ersatzneubau (Objektplanung+ TW-Planung); Brücke über die L512 - Rückbau (Objektplanung + Tragwerksplanung) - Ersatzneubau (Objektplanung + TW-Planung); Objektplanung Verkehrsanlagen; Geotechnische Leistungen für die Verkehrsa...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Geotechnical Surveys, Traffic Planning
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
im Zuge der B 54 in Olpe: Ersatzneubau der Talbrücke Ronnewinkel - - Rückbau (Objektplanung + Tragwerksplanung) - Ersatzneubau (Objektplanung+ TW-Planung); Brücke über die L512 - Rückbau (Objektplanung + Tragwerksplanung) - Ersatzneubau (Objektplanung + TW-Planung); Objektplanung Verkehrsanlagen; Geotechnische Leistungen für die Verkehrsanlagen und Brückenbauwerke
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Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedGegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 - 3 (teilweise) und 5 – 9 (teilweise), betreffend den Innenausbau der Kita Kastanienhof. Die Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 1 wird das Leistungsbild der TGA in Los 2 ausgeschrieben.VKE 5921; Projekt: B 4 - Sundhäuser Berg - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Sep 15Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag des Freistaates Thüringen vertreten durch das Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 4 nördlich der OU Sondershausen bis zum Sundhäuser Berg [VKE 5921]. Die B 4 verbindet über die Sundhäuser Berge die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis. Das untersuchte Teilstück der B 4 befindet sich etwa 5 km südlich der Stadt Nordhausen und verbindet den Kyffhäuserkreis (Sondershausen) mit der BAB 38 Halle-Göttingen. Der vorliegende Planungsabschnitt beginnt bei Bau-km 3+900, zwischen den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen und endet an der AS Nordhausen der A 38 bei Bau-km 8+075. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 4,175 km. Mit dem Ausbau der B 4 in dem obengenannten Abschnitt wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erwartet. Für den Ausbau liegt Baurecht durch eine Planfeststellung Az: 540.8-4348-07/18 vom 04.01.2022 vor. Grundlage der weiteren Planung bilden die Planunterlagen zur Planfeststellung mit Stand 2018 ein- schließlich der Ergänzungen aus der 1. Planänderung vom Juli 2019 sowie der Auflagen und Nebenbe- stimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.01.2022. Schwerpunkte der weiteren Planung bilden insbesondere die Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) auf Grundlage der Ergebnisse der Lph. 3 und 4. Die vollständige Überprüfung der vorliegenden Entwässerungsplanung und Überarbeitung unter Be- rücksichtigung aktueller technischer Regelwerke und Nachweisverfahren sowie der Planfeststellung und den Hinweisen und Prüfanmerkungen aus der Wareneingangskontrolle zum Abschnitt Entwässe- rung Bereich QM der DEGES vom 10.03.2026 sind Leistungsbestandteil. Die Planung und der Bau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Nordhausen der BAB A 38 wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt gesondert vergeben und betreut. Zwischen dem Südknoten und dem Nordknoten der AS Nordhausen erfolgt eine Achsverschiebung der B 4 zu Einordnung von Kabeltrassen und der Radwegeverbindung. Weiterhin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt die Planung und die Bauausführung des südlichen Knoten der AS Nordhausen einschließlich der gesamten LSA Anlage. Mit dem Ausbau der B 4 werden eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke sowie eine sichere Führung aller Verkehrsarten angestrebt. Es sind folgende Grundleistungen nach HOAI zu erbringen: • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und Lph. 6 o Strecke • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2 • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2
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