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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Etravirin, ATC J05AG04 für die Zeit 01.07.2024 - 30.06.2026
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Etravirin (ATC J05AG04) vom 01.07.2024 bis 30.06.2026. Offen für alle pharmazeutischen Unternehmen zu gleichen Bedingungen. Vertragsunterlagen über dtvp.de. Teilnahme: Angebotsschreiben, Anerkennung der Vertragsmaßgaben, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 mit den Arzneimitteln per E...
Pharmaceuticals
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DAK-Gesundheit
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Etravirin (ATC J05AG04) vom 01.07.2024 bis 30.06.2026. Offen für alle pharmazeutischen Unternehmen zu gleichen Bedingungen. Vertragsunterlagen über dtvp.de. Teilnahme: Angebotsschreiben, Anerkennung der Vertragsmaßgaben, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 mit den Arzneimitteln per E-Mail an [email protected]. Erstmaliger Abschluss zum 01.07.2024.
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DAK-GesundheitHamburgDie DAK‑Gesundheit schließt für den Wirkstoff Dornase alfa (ATC R05CB13) vom 01.07.2024 bis 30.06.2026 eine nicht‑exklusive Rabattvereinbarung. Jeder pharmazeutische Hersteller kann während der Laufzeit einen Rahmenvertrag zu gleichen Bedingungen abschließen. Voraussetzung sind: Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben inkl. vorgegebener Rabatte, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (Letztere als Excel). Die Unterlagen sind per E‑Mail an die in der Ausschreibung genannte Stelle zu senden. Die Vereinbarung endet automatisch mit Inkrafttreten eines exklusiven Vertrags nach einem förmlichen Vergabeverfahren.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Ixekizumab, ATC L04AC13 für die Zeit 01.07.2024 - 30.06.2026
DAK-GesundheitHamburgRabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Wirkstoff Ixekizumab (ATC L04AC13) als Open-House-Modell; Laufzeit 01.07.2024–30.06.2026. Allen pharmazeutischen Unternehmen steht jederzeit unter gleichen Bedingungen Beitritt offen. Voraussetzung: vollständige Einreichung von Angebot, Vertrag mit Rabattanerkennung, Anlagen 1+2 (Arzneimittelliste) per E-Mail. Endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags nach GWB-Verfahren.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Propranolol (ausschließlich LSE), ATC C07AA05 für die Zeit 01.07.2024 - 30.06.2026
DAK-GesundheitHamburgDie DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Propranolol (ausschließlich LSE), ATC C07AA05, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.07.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.07.2024 abgeschlossen und enden am 30.06.2026. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Amifampridin, ATC N07XX05 für die Zeit 01.09.2025 - 31.08.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
DAK-GesundheitHamburgAbschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Wirkstoff Amifampridin (ATC N07XX05) vom 01.09.2025 bis 31.08.2027 inkl. Verlängerungsoption. Pharmaunternehmen können jederzeit einen Rahmenvertrag abschließen. Erforderlich sind Angebotsschreiben, Anerkennung der Rabatte und ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (Excel) zur Einreichung an [email protected].
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