DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt, ATC N06DP01 für die Zeit 01.01.2025 - 31.12.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt (ATC N06DP01) ab. Die Laufzeit ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen. Interessenten müssen ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertr...
Pharmaceuticals
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt (ATC N06DP01) ab. Die Laufzeit ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen. Interessenten müssen ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Ve...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DAK-Gesundheit
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt (ATC N06DP01) ab. Die Laufzeit ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen. Interessenten müssen ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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10- DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt, ATC N06DP01 für die Zeit 01.01.2025 - 31.12.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt (ATC N06DP01) ab. Die Laufzeit ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen; ein Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Voraussetzung ist die Einreichung des Angebotsschreibens, der unterzeichneten Vertragsunterlagen sowie der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Roxadustat, ATC B03XA05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Roxadustat (ATC B03XA05) ab. Die Laufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028. Das Verfahren ist jederzeit für alle pharmazeutischen Unternehmen zugänglich. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Roxadustat, ATC B03XA05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Roxadustat (ATC B03XA05) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrages. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dolutegravir, ATC J05AJ03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dolutegravir (ATC J05AJ03) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrages. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste). - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Piperacillin + Tazobactam, ATC J01CR05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028 (zzgl. V.-Option 1x12 Monate)
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Piperacillin + Tazobactam (ATC J01CR05) ab. Die Laufzeit beträgt 01.06.2026 bis 31.05.2028, optional verlängerbar um 12 Monate. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen (Zulassungsmodell). Interessenten müssen das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Estriol (ausschließlich VCR), ATC G03CD01 für die Zeit 01.04.2024 - 31.03.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Estriol (ATC G03CD01) ab. Die Laufzeit ist vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2026. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen jederzeit offen. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. Die Anlage 2 ist zusätzlich als Excel-Datei zu übermitteln. - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Gentamicin, ATC S01AA11 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Gentamicin (ATC S01AA11) ab. Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028, mit Verlängerungsoption um 12 Monate. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen jederzeit offen. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines exklusiven Rabattvertrags für diesen Wirkstoff. - DAK-GesundheitDeadline: Apr 05
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Roxadustat, ATC B03XA05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Roxadustat (ATC B03XA05) ab. Die Laufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028. Das Verfahren ist jederzeit für alle pharmazeutischen Unternehmen zugänglich. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Maraviroc, ATC J05AX09 für die Zeit 01.01.2026 - 31.03.2026
Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Maraviroc (ATC J05AX09) für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 ab. Das Verfahren steht allen pharmazeutischen Unternehmen offen. Interessenten müssen ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der vertraglichen Maßgaben sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen. Die Vereinbarung endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. - DAK-Gesundheit
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pimecrolimus, ATC D11AH02 für die Zeit 01.05.2025 - 30.04.2027
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Pimecrolimus (ATC D11AH02) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2025 und endet am 30.04.2027 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste).
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