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EU-Vergabe-Schwellenwerte 2026: Übersicht und praktische Auswirkungen
Die EU-Schwellenwerte bestimmen, wann öffentliche Aufträge europaweit veröffentlicht werden müssen. Eine Übersicht der aktuellen Grenzen und ihrer praktischen Folgen für Bieter und Vergabestellen.
Auftrag One Team··7 min Lesezeit
Was sind Schwellenwerte und warum sind sie wichtig?
Die Schwellenwerte sind Auftragswerte, ab denen öffentliche Aufträge einer Reihe von Regeln unterliegen. Sie sind das zentrale Instrument der EU-Vergabepolitik: Liegt ein öffentlicher Auftrag über dem Schwellenwert, gelten europaweit einheitliche Transparenz- und Verfahrensanforderungen. Unterhalb des Schwellenwerts können Vergabestellen, unter Einhaltung nationaler Regeln, flexibler vorgehen.
Für Bieter ist das entscheidend: Oberhalb der Schwelle bedeutet EU-weiter Zugang via TED, standardisierte eForms, längere Fristen, und mehr Konkurrenz. Unterhalb der Schwelle gibt es nationale Inseln mit unterschiedlichen Regelungen.
Die vier Vergabebereiche in der EU
Es gibt nicht einen, sondern vier verschiedene Schwellen-Regelwerke:
1. Klassische Vergabe (Öffentliche Auftraggeber)
Diese Richtlinie reguliert Auftraggeber im Bereich „allgemeine Güter", also Kommunen, Länder, der Bund, Schulen und Krankenhäuser. Sie ist die größte Gruppe und deckelt etwa 300-400 Mrd. EUR jährlich.
2. Sektoren-Richtlinie (Wasser, Energie, Verkehr, Post)
Für spezialisierte Auftraggeber, Wasserbetriebe, Energieversorger, Bahnen, Häfen, gilt eine separate Richtlinie mit teils höheren, teils unterschiedlichen Schwellen.
3. Konzessionen-Richtlinie
Für Aufträge, die mit einem Betreiberrisiko verknüpft sind (z.B. Stadion-Management, Parkhaus-Betrieb), gelten strengere Regeln und andere Schwellen.
4. Verteidigungsbeschaffung
Über 346 gelten für Rüstung und Sicherheit oft Ausnahmen oder separate Verfahren.
Aktuelle EU-Schwellenwerte (2026-2027 Zyklus)
Die EU passt die Schwellen alle zwei Jahre an die Inflation an. Der aktuelle Zyklus (2026-2027) trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Hier eine Übersicht:
| Auftragsgattung | Klassisch | Sektoren | Konzessionen | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Liefer- u. Dienstleistungen (Bund/zentral) | 143.000 € | 443.000 € | 5.538.000 € | Lieferketten-kritisch |
| Liefer- u. Dienstleistungen (Länder, Kommunen) | 221.000 € | 443.000 € | 5.538.000 € | Regional unterschiedlich |
| Bauleistungen | 5.538.000 € | 5.538.000 € | 5.538.000 € | Hoch, seltener überschritten |
| Zuschläge (Subunternehmer) | 221.000 € (Bund) | , | , | Seltener relevant |
Wichtig: Diese Tabelle gilt ab 1. Januar 2026. Im gesamten Jahr 2025 (4. Q 2024, 4. Q 2025) waren die Grenzen des 2024-2025-Zyklus gültig (ca. 140.000 € / 214.000 € / 5.350.000 €). Ausgaben-Planung muss also auf das richtige Zyklus-Jahr abgestimmt sein.
Was ändert sich beim Übergang über die Schwelle?
Das ist der entscheidende Punkt für Vergabestellen und Bieter: Der Weg über die Schwelle ist ein Qualitätensprung, nicht bloß eine farbliche Anpassung.
Unterhalb der Schwelle (nach deutschem Recht: UVgO)
- Veröffentlichung: National auf Portal der Vergabestelle oder Landesportal (z.B. Vergabe Bayern)
- Verfahren: Vereinfachte oder freihändige Vergabe möglich
- Fristen: Kurzfristen sind erlaubt (teilweise 10 Tage möglich)
- Transparenz: Abschlussbestätigung und Auftragsbestätigung, aber kein standardisiertes Publikationsformat
- Sprache: Meist deutsch, vereinzelt englisch
- Wettbewerb: Regional begrenzt, Bekanntmachung nur lokal
Oberhalb der Schwelle (nach EU-Recht: VgV)
- Veröffentlichung: Pflicht auf TED (Supplement zum Amtsblatt der EU)
- Verfahren: Offenes oder eingeschränktes Verfahren (oder Verhandlungsverfahren nach Justifikation), strengere Anforderungen
- Fristen: Mindestens 35 Tage für Angebote (oft 40+), internationale Angeboten ermöglichen
- Transparenz: Standardisierte eForms seit Oktober 2023 (XML-Struktur, maschinenlesbar)
- Sprache: Mehrsprachig, oft englisch obligatorisch
- Wettbewerb: EU-weit, damit statistisch höhere Konkurrenzanzahl
Unterschiede in der Praxis
| Aspekt | Unterhalb | Oberhalb |
|---|---|---|
| Such-Auffindbarkeit | Nur über lokale Portale | Global suchbar via TED API |
| Bid-Kosten | Niedrig (lokal Bestbieter kennen oft schon den Call) | Höher (formale Angebote für fernes Publikum) |
| Ausschluss-Gründe | National variabel | EU-einheitlich (EuGH-Rechtsprechung) |
| Dokumentation | Einfacher, informal möglich | Formalisiert, eForms-Struktur, Nachweiserfordernisse |
| Einspruchsverfahren | Lokal bei OLG | EuGH-Rechtsweg für grundlegende Fehler |
Praktische Konsequenzen: „Below the Line" Strategien
Viele Vergabestellen nutzen bewusst die Flexibilität unterhalb der Schwelle:
Loszerteilung nach Gattung
Eine Gemeinde plant, ein IT-System für 800.000 EUR zu kaufen. Statt ein großes Verfahren über TED auszuschreiben, wird es in zwei Lose á 380.000 EUR aufgeteilt:
- Los 1: Softwarelizenz (200.000 EUR) → Unterhalb klassisch
- Los 2: Implementation (180.000 EUR) → Unterhalb klassisch
Rechtlich zulässig? Nur wenn die Aufteilug sachlich begründet ist, nicht bloß zur Vermeidung der Schwelle. Der EuGH hat hier streng geprüft.
Mehrjährig gestreckte Aufträge
Ein Land plant über 5 Jahre 350.000 EUR jährlich für Straßenunterhalt aus. Das sind kumulativ 1,75 Mio EUR, über der Schwelle. Trotzdem kann es jedes Jahr einzeln unterhalb ausschreiben, weil kein einzelnes Jahresverfahren die Schwelle überschreitet.
Haken: Wenn es sich um dieselbe Leistung handelt und absichtlich gestreckt wird, gilt es als Umgehung. Dokumentation ist wichtig.
Lücken zwischen Bundes- und Länderrecht
Oberhalb der EU-Schwelle gilt einheitlich die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge). Unterhalb gibt es aber nationale Unterschiede:
UVgO Bund vs. UVgO Länder
Die Unterschwellen-Verordnung der Bundesrepublik (UVgO) ist Bundesrecht, aber die Länder können strengere Regeln setzen:
- Bayern: UVgO + Bayerisches Staatsministerium-Rundschreiben (teils strenger)
- NRW: UVgO, aber oft Zwang zur eVergabe auch unterhalb der Schwelle
- Berlin: UVgO, aber klimapolitische Zuschlagskriterien (unüblich für Vergabe)
Folge: Ein 100.000-EUR-Auftrag unterliegt in NRW anderen Regeln als in Bayern.
Kommunale Satzungen
Größere Kommunen (z.B. München, Köln) setzen oft städtische Vergabeverordnungen, die über UVgO hinausgehen:
- Mindestlohnklauseln auch unterhalb der Schwelle
- CSR-Kriterien (Corporate Social Responsibility)
- Lokalbindung (bevorzugte Bieter aus der Stadt)
Diese sind rechtskonform, soweit sie nicht protektionistisch sind, aber sie machen eine Rechnung für Bieter komplexer.
Schwellenwerte und die praktische Ausschreibungssuche
Für Bieter ist folgendes wichtig:
-
Oberhalb der Schwelle: Alles kommt auf TED. Mit Suchprofilen oder Monitoring-Tools (wie Auftrag One) kann man aktuelle Ausschreibungen innerhalb von Stunden oder Tagen aggregiert verfolgen. Das ist der eigentliche Markt für professionelle Vergabe-Bieter.
-
Unterhalb der Schwelle: Fragmentiert. Der Markt verteilt sich auf Hunderte von Landes- und Kommunalportalen. Manche Kommunen veröffentlichen weiterhin nur auf ihrer eigenen Website. Eine systematische Abdeckung braucht entweder:
- Tägliche manuelle Recherche auf Dutzenden Portalen
- Spezialisierte Bieter-Netzwerke, die Tipps über Tische teilen
- Monitoring-Services, die nationale und kommunale Portale aggregieren
-
Grenzfälle: Aufträge knapp oberhalb oder knapp unterhalb der Schwelle sind oft die lukrativsten, weil weniger Bieter sie systematisch suchen. Ein 250.000-EUR-Auftrag für IT-Services ist oberhalb der Bund-Schwelle (143.000 EUR), aber viele kleine Agenturen suchen nur unter der 221.000-EUR-Grenze für subzentrale Auftraggeber.
Checkliste für Vergabestellen
Wenn Sie einen Auftrag planen, prüfen Sie rechtzeitig:
- Welcher Zyklus ist gültig (2024-2025 oder 2026-2027)?
- In welchem Bereich fällt mein Auftrag (klassisch, Sektoren, Konzessionen)?
- Welche Schwelle gilt für meine Organisationsform (Bund, Land, Kommune)?
- Ist eine Loszerteilung sachlich begründet, oder wirkt sie schwellenumgehend?
- Muss ich über TED veröffentlichen, oder nur auf nationalen Portalen?
- Welche Fristen, Sprachregelungen und eForms-Anforderungen gelten?
Eine falsche Selbsteinschätzung hier führt zu formalen Mängeln, Einsprüchen und Verzögerungen.
Blick nach vorne: Schwellenwerterhöhung 2026-2027?
Die nächste reguläre Anhebung ist für 2028 vorgesehen. Allerdings wird derzeit im Europäischen Rat debattiert, ob die Grenzen deutlicher erhöht werden sollen, ein Argument für KMU-Entlastung. Wahrscheinlich: modeste Inflationsanpassung wie üblich, aber keine radikale Umgestaltung.
Im deutschen Kontext spielt auch die laufende Debatte um das VergRTransformG (Vergaberechtstransformationsgesetz) eine Rolle, die eine Erhöhung nationaler Unterschwellen-Grenzen vorsieht. Das ist aber nationales Recht, nicht EU-Ebene.
Fazit
Die Schwellenwerte sind das Skelett des europäischen Vergabewesens. Oberhalb ist klar, formell, transparent, und wettbewerbsintensiv. Unterhalb ist flexibel, fragmentiert, regional unterschiedlich. Wer die Grenzen und ihre Folgen versteht, kann strategischer bieten oder besser beschaffen.
Für Bieter heißt das: Halten Sie Ihre Suchfilter auf TED und den nationalen Portalen aktuell. Für Vergabestellen: Planen Sie die Schwellensicherheit in Ihre Auftragsvorbereitung ein.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Schwellenwertangaben beziehen sich auf den 2026-2027-Zyklus (gültig ab 1. Januar 2026).